1155/J

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Ausbaupläne für leitungsgebundene Energien und Energiebericht

 

Gemäß § 24 Energieförderungsgesetz sind vom Verband der Elektrizitätswerke Österreichs und dem Fachverband- der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen zehnjährige Aus­baupläne zu erstellen, die jährlich zu aktualisieren sind.  Diese Ausbaupläne sind bis jeweils 30. Juni dem Wirtschaftsminister zu übermitteln.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1 .      Wie ist der Wortlaut des aktuellen zehnjährigen Ausbauplans der

          a) Elektrizitätswirtschaft,

          b) Gaswirtschaft und

          c) Fernwärmewirtschaft?

 

2.       Wie ist der Wortlaut des vorjährigen zehnjährigen Ausbauplans der

          a) Gaswirtschaft und

          b) Fernwärmewirtschaft?

 

3.       Das Ergebnis der Beratungen des Energieförderungsbeirates zu den zehnjährigen Aus­bauplänen ist dem jeweiligen Verband, der die Ausbaupläne erstellt hat, zur Kenntnis zu bringen.

   Wie ist der jeweilige Wortlaut der Ergebnisse der Beratungen des          Energieförderungsbeirates, die dem jeweiligen Verband zu den zehnjährigen   Ausbauplänen der

a) Elektrizitätswirtschaft,

b) Gaswirtschaft und

c) Fernwärmewirtschaft heuer und im Vor jahr zur Kenntnis gebracht wurde?

 

4.    Im Frühjahr des heurigen Jahres wurde vom WIFO eine neue Energieprognose erstellt, die im Vergleich zur Prognose aus dem Jahr 1991 in vielen Bereichen von einem deutlich schwächeren Energieverbrauchsanstieg ausgeht.  Für die Elektrizitätswirtschaft heißt das konkret, daß die zu errichtenden Kraftwerkskapazitäten reduziert werden können.

       Wurde im aktuellen zehnjährigen Ausbauplan der Elektrizitätswirtschaft gegenüber dem    vorjährigen Ausbauplan die neue WIFO-Energieprognose entsprechend berücksichtigt?     Wenn ja, wodurch?  Wenn nein, warum nicht?

 

5.    Aufgabe des Energieförderungsbeirates ist es auch, Stellungnahmen zur energiewirtschaftlichen Zweckmäßigkeit von Anlagen abzugeben.

            Wurde dem Umbau von Block B des kalorischen Kraftwerks Theiß die          energiewirtschaftlichen Zweckmäßigkeit bescheinigt?  Wenn ja, warum?  Wie ist der   Wortlaut dieses Bescheids?  Wurden in diesem Zusammenhang irgendwelche Auflagen            erteilt?

 

6.    Wie lautete der Antrag auf Bescheinigung der energiewirtschaftlichen Zweckmäßigkeit des Umbaus von Block B des kalorischen Kraftwerks Theiß?  Welche Begründungen und Gutachten wurden beigestellt und wie ist deren exakter Wortlaut?

 

7.    Welche sonstige Ermittlungsverfahren in Bezug auf die Bescheinigung der energie­wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit von Vorhaben wurden bislang wann und mit welchem Ergebnis durchgeführt?

 

8.    Die Bundesregierung hat zweijährlich einen Energiebericht zu erstatten.  Der letzte Bericht stammt aus dem Jahr 1993, wir schreiben inzwischen das Jahr 1996.

            Warum kommt das Wirtschaftsministerium nicht seinen gesetzlichen Verpflichtungen    nach?