1158/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend eklatante Ungleichheiten beim Zugang zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

 

 

Im 'TeleHost'-Onlinedienst der Datakom/Radio Austria AG wird seit 1. Jänner 1996 das 'RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes' angeboten und beinhaltet RechtsBasisinformationen (Bundesgesetzblätter in der jeweils gültigen Fassung, Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes, Verfassungsgerichtshofes sowie der Unabhängigen Verwaltungssenate im Volltext).  Finanziert wird dieses Projekt laut Datakom/Radio Austria AG aus Mitteln des Bundeskanzleramtes, also aus Steuermitteln.

 

RIS ist auch für interessierte Staatsbürgerlnnen zugänglich.  Der Zugang kostet allerdings ÖS 22,- pro Minute Verbindungszeit, also ÖS 1.320,- pro Stunde.  Der Zugang für Bundesbehörden zum RIS ist ohne Gebühren möglich.

 

Es ist eine Zumutung für die Steuerzahlerlnnen, daß aus ihren Steuermitteln zunächst ein Rechts-Informationsdienst finanziert wird und dann für diesen Informationsdienst eine vierstellige Summe pro Stunde verlangt wird, die SteuerzahlerInnen also noch einmal "geschoren' werden.  Das bedeutet eine extreme 'Waffenungleichheit' beim Zugang zu relevanter Rechtsinformation zwischen BürgerInnen und Verwaltung und entspricht in keiner Weise einem einer Demokratie würdigen, gleichen Zugang zum Recht.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1)    Ist es richtig, daß das Bundeskanzleramt das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

       finanziert und der Datakom/Radio Austria AG zur Verfügung stellt?

 

2)    Zu welchem Preis stellt das Bundeskanzleramt diese Rechtsinformationen der

       Datakom/Radio Austria AG zur Verfügung?

 

3)    Ist es richtig, daß der Zugang zum RIS für Bundesbehörden unentgeltlich ist?

 

4)    Halten Sie es für angebracht, das RIS zunächst aus Steuermitteln zu f finanzieren und anschließend von den Bürgerlnnen ÖS 1.320,- pro Stunde für die Nutzung dieses Dienstes zu verlangen?

 

5)    Halten Sie die extrem hohe Nutzungsgebühr von ÖS 1.320 pro Stunde als Voraussetzung

für den Zugang zum Recht für gerechtfertigt?

 

6)    Halten Sie es für demokratiepolitisch vertretbar, den BürgerInnen im Gegensatz zu den

       Behörden einen eklatant schlechteren, weil extrem teuren Zugang zu Rechtsinformationen zuzumuten?

 

7)    Entspricht diese Vorgangsweise in Zeiten der Informationsgesellschaft Ihren

       Vorstellungen eines Zugangs zum Recht und zu Informationen seitens der Bürgerlnnen?

 

8)    Was werden Sie tun, um diese 'Waffenungleichheit' zwischen Bürgerlnnen und

       Behörden zu beenden?