1164/J
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend Aktion 'Integration von Langzeit-NH-Beziehern und Bezieherinnen'
Der dieser Anfrage beigefügte 'Erhebungsbogen für Beraterlnnen zur Maßnahmenplanung' ist uns in den letzten Wochen zugekommen und hat ob seiner Punktationen und Formulierungen Verwunderung und Bestürzung hervorgerufen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1 . Ist dieser Erhebungsbogen tatsächlich Grundlage für eine Erhebung der Problemlage von Langzeitarbeitslosen?
Wenn nein, ist Ihnen dieses Papier bekannt und wozu dient es?
2. Wie werden die Daten aus dieser Erhebung verarbeitet und welche Personen und Behörden haben zu diesen Daten Zugang?
3. Erhalten die Betroffenen/Befragten ein Einsichtsrecht?
4. Nach welchem Zeitraum werden diese Daten vernichtet und wie kann diese Datenvernichtung überprüft werden?
5. Wer nimmt die im Fragebogen angeführten Einschätzungen bei Punkt 1, J, K, L, M und N vor bzw. welches qualifizierte Fachpersonal (intern/extern) wird beigezogen?
6. Gibt es unter Punkt E 'Geschlechtsspezifische Probleme' auch solche, die nicht eindeutig Frauen zuzuordnen sind?
7. Wird bei 'Feststellung' psychischer und motivationaler Probleme eine psychologische Betreuung veranlaßt?
enn ja, in welcher Form? wenn nein, warum nicht?
8. Wird Suchtverhalten nach subjektiver Einschätzung/Angabe beurteilt und welche Rechtsgrundlage verpflichtet die betroffenen Langzeitarbeitslosen entsprechende Angaben zu machen?
9. Basierend auf welcher Rechtsgrundlage müssen die betroffenen Langzeitarbeitslosen Angaben über eventuelle Schulden machen?
10. Basierend auf welcher Rechtsgrundlage müssen die betroffenen Langzeitarbeitslosen Angaben über eventuelle Haft- und Vorstrafen machen?
11. Wer wertet den gesamten Erhebungsbogen in welcher Form aus und welche 'Problemtypkategorien' fuhren zu einer sofortigen Vermittlung und welche fuhren zu keiner Vermittlung?