1168/J

 

ANFRAGE

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Schengener Abkommen

 

 

"Österreich hat am 23.  Juli 1993 die Schengener Vertragsstaaten um die Einräumung des Beobachterstatus in der Perspektive des Beitritts zu den Schengener Vereinbarungen ersucht.  In weiterer Folge haben dann Verhandlungen mit Österreich über die Zuerkennung des Beobachterstatus stattgefunden, der in der Sitzung des Exekutivausschusses in Berlin am 27. Juni 1994 gewährt wurde.

 

Da zu diesem Zeitpunkt durch das Jahr der österreichischen Bevölkerung bei der am 12.  Juni 1994 stattgefundenen Volksabstimmung bereits klar war, daß der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union unmittelbar bevorsteht und die Ziele der dritten Säule der Europäischen Union (Titel VI des Maastrichter Unionsvertrages) dieselben sind, wie jene des Schengener Regelwerks, stellte sich die Frage, ob ein rascher Beitritt Österreichs zum Schengener Vertragswerk notwendig sei.

 

Es zeigte sich relativ rasch, daß sich die Beratungen im Rahmen der dritten Säule mühevoll gestalten, endgültige Regelungen über wesentliche Bereiche, wie beispielsweise ein Abkommen über das Überschreiten der Außengrenzen, über Europol, über ein europäisches Informationssystem oder über verbindliche Visalisten in absehbarer Zeit nicht getroffen werden können.  Das Schengener Regelwerk hingegen nimmt diese Regelungen vorweg, und da Österreich - als Fremdenverkehrsland - großes Interesse daran hat, den Reiseverkehr zu erleichtern, hat sich die österreichische Bundesregierung am 21.  Juni 1994 grundsätzlich dafür ausgesprochen, daß Österreich aus Anlaß des Beitritts zur Europäischen Union den Schengener Verträgen beitritt.  Aufgrund dessen wurde im Herbst 1994 mit der Erarbeitung der österreichischen Beitrittsinstrumente im Rahmen der Schengener Arbeitsgruppe "Verträge und Regelungen' begonnen." (BMI, Sektion III)

 

Das Schengener Übereinkommen und das Schengener Durchführungsübereinkommen werden aufgrund dieser Verträge dann in Kraft treten, wenn sämtliche Schengener Vertragsstaaten ihre Ratifikationsurkunde bei der Regierung des Großherzogtums Luxemburg hinterlegt haben.  Eine derartige Hinterlegung erfolgte inzwischen für Deutschland, Frankreich, die Benelux-Länder, Portugal und Spanien; nicht jedoch für Italien und Griechenland.  Für Österreich ist mit einem Inkrafttreten frühestens Ende 1997 zu rechnen.  Obwohl für Frankreich und die Niederlande die Schengener Übereinkommen bereits in Kraft getreten sind, hat Frankreich gemäß Art 2 des Schengener Durchführungsübereinkommens an den Binnengrenzen zu den Niederlanden den freien Grenzverkehr unter Hinweis auf den Drogentourismus wieder außer Kraft gesetzt.

 

"Da aber Österreich seit 1. 1. 1994 Vertragsstaat des EWR-Abkommens und seit 1. 1. 1995 Mitgliedstaat der Europäischen Union ist und in dieser Mitgliedschaft zugrundeliegenden Verträge das Prinzip der Nicht-Diskriminierung von EU- bzw EWR-Bürgern immanent ist, sind jene Kontrollerleichterungen, die bereits seit dem Jahr 1994 bzw 1995 aufgrund von Briefwechseln an den gemeinsamen Grenzen zu Deutschland und Italien durchgeführt werden und bisher nur für italienische, deutsche und österreichische Staatsbürger gegolten haben, auf den oben genannten Personenkreis auszudehnen.

 

In der Praxis wird dem Inkrafttreten des Schengen I-Abkommens daher nur marginale Bedeutung zukommen.  Gleiches gilt für das Inkrafttreten des Schengen II." (BMI, Sektion III)

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1 .      Wann wird das Schengener Übereinkommen und das Schengener Durchführungs-übereinkommen dem Nationalrat zur Beschlußfassung vorgelegt werden?

 

2.       Warum ist dies bis heute noch nicht geschehen, obwohl bereits Gesetze aufgrund dieser Verträge grundlegend geändert wurden (Grenzkontrollgesetz)?

 

3.       Wann ist mit dem Inkrafttreten des Schengener Übereinkommens für Österreich zu rechnen und von welchen konkreten Fakten hängt dies ab?

 

4.       Welche Kosten werden im Zuge der Umsetzung der Schengener Übereinkommen für

          die Republik Österreich in den Jahren 1996, 1997, 1998, 1999, 2000. (aufgeschlüsselt nach den Jahren) entstehen'.'

 

5 .      Welche Kosten sind in den Jahren 1993, 1994 und 1995 bereits entstanden?

 

6.       Werden Sie dafür sorgen, daß die Umsetzung der Schengener Übereinkommen der parlamentarischen Kontrolle unterworfen wird, zumal der Europäische Gerichtshof dafür nicht zuständig ist? Wenn nein, warum nicht?

 

7.     Werden Sie im Sinne einer parlamentarischen Kontrolle den Mitgliedern des Innenausschusses über die jeweilige Tagung des Exekutivausschusses (Art 131 des Schengener Durchführungsübereinkommmens) im vorhinein durch Vorlage der Tagesordnung bzw allfälliger Beschlußvorlagen informieren? Wenn nein, warum nicht?

 

8.     Werden Sie dafür sorgen, daß die Beschlüsse des Exekutivausschusses dem Nationalrat, zumindest aber den Mitgliedern des Innenausschusses, regelmäßig übermittelt werden?

 

9.       Werden Sie dafür sorgen, daß der Jahresbericht, der in die zentrale Gruppe gemäß dem Beschluß des Exekutivausschusses vom 22.  Dezember 1994 über die Anwendung des Durchführungsübereinkommens im Zeitraum vom 26.  März 1995 bis 25.  März 1996 dem Nationalrat, zumindest aber den Mitgliedern des Innenausschusses übermittelt wird?

 

10.     Werden Sie dafür sorgen, daß in Hinkunft derartige Jahresberichte den Mitgliedern des Innenausschusses automatisch übermittelt werden.

 

11.     Auf Wunsch der nordischen Länder (Schweden, Finnland, Dänemark) soll für die Nicht-EU-Länder Nordeuropas wie Island und Norwegen ein Sonderstatus geschaffen werden.  Werden Sie sich dafür einsetzen, daß ein derartiger Sonderstatus (angesichts der engen wirtschaftlichen Verbindungen) auch Österreichs Nachbarländer wie Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien eingeräumt wird? Wenn nein, warum nicht?

 

12.     Haben Sie diesbezüglich mit unseren Nachbarländern Kontakt aufgenommen?  Wenn nein, warum nicht?

 

13.     Gibt es von Ihrer Seite Untersuchungen, welche Auswirkungen die strengen Außengrenzkontrollen an der Grenze zu den Nichtmitgliedsländern des Schengener Vertragswerkes wie Slowenien, Ungarn, Tschechien und Slowakei auf die inzwischen florierende grenzüberschreitende wirtschaftliche Tätigkeit und den wirtschaftlichen Grenzverkehr haben?

 

14.     Ist Ihnen bekannt, welche Auswirkungen die Umsetzung der Schengener Übereinkommen für den Fremdenverkehr, insbesondere zu den Nachbarländern Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien haben?

 

15.     Welche konkreten Initiativen wurden von den Vertreter/inne/n Ihres Ministeriums in den einzelnen Ausschüssen der dritten Säule der Europäischen Union gesetzt, um das Ziel des Maastrichter Vertrages unter Berücksichtigung der Menschenrechte umzusetzen?