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der Abgeordneten Dr. Höbinger-Lehrer, Dr. Ofner

an den Bundesminister für Justiz

betreffend in Verstoß geratene Sparbücher

 

 

Der Republik Österreich wurden als Privatbeteiligter in einem Strafverfahren 35 Mio. zuge-

sprochen. Das Gericht hat seinerzeit zwei Sparbücher mit einem Gesamtguthaben von etwa einer

Mio. gerichtlich gesperrt und die Generalprokuratur auf diesen Umstand auch aufmerksam ge-

macht. Als nun versucht wurde, mittels Fahmisexekution die Ausfolgung der Sparbücher zu

erreichen, mußte man feststellen, daß diese weder in der Justizanstalt Krems-Stein noch beim

Landesgericht St. Pölten vorhanden sind. Das nach wie vor bei der Bank angelegte Geld ist damit

für die Republik Österreich nicht einbringlich zu machen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herm Bundesminister

für Justiz die nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Ist es richtig, daß die seinerzeit im Strafverfahren 24 Vr 518/93 vom Landesgericht St.

Pölten gesperrten Sparbücher von der Justizverwaltung bisher nicht aufgefunden werden

konnten?

 

2. Wenn ja, wo sollten die Sparbücher sein und welche Vermutungen gibt es hinsichtlich ihres

Verbleibes?

 

3. Welche Folgen wird dieses Vorkommnis haben, das die Republik immerhin um eine Mio.

schädigt?

 

4. Welche Höhe erreichen die in der Justizverwaltung ''verlorenen'' Wertgegenstände

jährlich?

 

5. Wie werden Sie ähnliche Vorkommnisse in Zukunft vermeiden?