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der Abgeordneten Dr. Höbinger-Lehrer, Dr. Ofner
an den Bundesminister für Justiz
betreffend in Verstoß geratene Sparbücher
Der Republik Österreich wurden als Privatbeteiligter in einem Strafverfahren 35 Mio. zuge-
sprochen. Das Gericht hat seinerzeit zwei Sparbücher mit einem Gesamtguthaben von etwa einer
Mio. gerichtlich gesperrt und die Generalprokuratur auf diesen Umstand auch aufmerksam ge-
macht. Als nun versucht wurde, mittels Fahmisexekution die Ausfolgung der Sparbücher zu
erreichen, mußte man feststellen, daß diese weder in der Justizanstalt Krems-Stein noch beim
Landesgericht St. Pölten vorhanden sind. Das nach wie vor bei der Bank angelegte Geld ist damit
für die Republik Österreich nicht einbringlich zu machen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herm Bundesminister
für Justiz die nachstehende
Anfrage:
1. Ist es richtig, daß die seinerzeit im Strafverfahren 24 Vr 518/93 vom Landesgericht St.
Pölten gesperrten Sparbücher von der Justizverwaltung bisher nicht aufgefunden werden
konnten?
2. Wenn ja, wo sollten die Sparbücher sein und welche Vermutungen gibt es hinsichtlich ihres
Verbleibes?
3. Welche Folgen wird dieses Vorkommnis haben, das die Republik immerhin um eine Mio.
schädigt?
4. Welche Höhe erreichen die in der Justizverwaltung ''verlorenen'' Wertgegenstände
jährlich?
5. Wie werden Sie ähnliche Vorkommnisse in Zukunft vermeiden?