1170/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend EU-konforme Arbeitnehmerlnnenschutzbestimmungen in Österreich

 

Der ArbeitnehmerInnenschutz ist jener Bereich, wo Österreich den größten arbeitnehmerinnenrelevanten Anpassungsbedarf gegenüber den geltenden EU­Bestimmungen hat.  Diesem Manko wurde im Bereich des öffentlichen Dienstes noch überhaupt nicht Rechnung getragen, für den Rest der ArbeitnehmerInnen wurde ein ArbeitnehmerInnenschutzgesetz erlassen, welches nur im Rahmen zahlreicher Verordnungsermächtigungen tatsächlich zum Leben erweckt werden kann und außerdem bereits von Anfang an mit enormen Übergangsfristen ausgestattet wurde, wo bereits jetzt ein Nachhinken hinter dem festgelegten Zeitplan festzustellen ist.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1 .   Wann ist damit zu rechnen, daß ein EU-konformer ArbeitnehmerInnenschutz auch für den öffentlichen Dienst umgesetzt wird?

 

2.    Wie ist es zu rechtfertigen, daß es in Österreich betreffend ArbeitnehmerInnenschutz

noch immer zwei unterschiedliche Klassen von ArbeitnehmerInnen gibt, nämlich jene im öffentlichen und im privaten Bereich?

 

3.    Wie können Sie die Einhaltung des Zeitplanes des ArbeitnehmerInnenschutzGesetz gewährleisten, wenn jetzt schon feststeht, daß die 1. Phase der Evaluierungspflicht für Betriebe mit über 250 Arbeitnehmerlnnen seit 1.7.1995 in Kraft ist und nach Ansicht der AnfragenstellerInnen ohne entsprechende Durchführungsverordnung nicht realisierbar ist bzw realisiert wird?

 

4.    In wievielen Betrieben mit über 250 Arbeitnehmerlnnen wurde die Evaluierung noch nicht abgeschlossen; in wievielen dieser Betriebe wurde sie noch nicht einmal in Angriff genommen?

 

5.    Entspricht eine Umsetzung einer EU-Richtlinie erst nach dem Jahr 2000 Ihrer Meinung nach den Anpassungerfordernissen, zu denen sich Österreich verpflichtet hat?

 

6.    In Deutschland wurde ein Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung aus dem Jahr 1994 bekannt, in welchem festgestellt wird 'daß auch nicht umgesetzte Richtlinien eine unmittelbare Wirkung zugunsten des einzelnen Bürgers bzw der Bürgerin entfalten, die gegenüber staatlichen Einrichtungen eingefordert werden kann'.

       Stimmen Sie dieser Rechtsinterpretation des deutschen Sozialministers zu?  Wenn ja, welche Konsequenzen hat das für Österreich und insbesondere für den ArbeitnehmerInnenschutz? Wenn nein, warum nicht?