1185/J
ANFRAGE
der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Verhandlungen mit der EU-Kommission hinsichtlich horizontaler Lösung
Im Zuge der Beitrittsverhandlungen Österreichs zur EU wurde für einige Umweltnormen, die in Österreich strenger sind als in der EU, die sogenannte "horizontale Lösung" beschlossen. Demnach wurde für die betroffenen Bereiche eine vierjährige Übergangsfrist vereinbart, in der seitens der EU überprüft wird, ob die Gemeinschaft diese strengeren Regelungen adaptieren kann und will, oder ob sich Österreich nach Ablauf der Frist nach den derzeit geltenden EU-Bestimmungen zu richten hat. Da bisher keine offiziellen Verhandlungsergebnisse bekannt sind, stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie folgende
ANFRAGE
1. Für welche Bereiche (Umweltregelungen) wurde zwischen Österreich und der EU eine sogenannte horizontale Lösung vereinbart (bitte um genaue Auflistung + Zeithorizont).7
2. Für welche Bereiche und von wem wurden bisher konkrete Verhandlungen geführt?
3. Zu welchen (konkreten) Ergebnissen haben diese Verhandlungen geführt?
4. Welche Regelungen werden, Ihrer Einschätzung nach, auch nach der vereinbarten Frist von Österreich aufrechterhalten werden können?
5. Für welche Bereiche wird, Ihrer Einschätzung nach, Österreich seine Normen an jene der EU anpassen müssen?
6. Sollte es, nach Ablauf der vereinbarten Frist, in einigen Fällen dazu kommen, daß Österreich seine strengeren Umweltstandards nicht aufrechterhalten darf und an die EU anpassen muß, was gedenken Sie zu tun, daß es für die österreichische Umweltpolitik zu
kein Verschlechterung kommt?