1188/J
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend Verwendung der Mittel aus dem EU-Sozialfonds im Behindertenbereich
Laut Anfragebeantwortung vom 3. Mai 1995 wurden für Maßnahmen für behinderte Menschen rund 1,322 Mrd. Schilling an Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Jahre 1995 bis 1999 vorgesehen. Zu diesen Mitteln kommen noch rund 10 vH der Mittel des Europäischen Sozialfonds für Gemeinschaftsinitiativen.
Aus diesen Mitteln sollen Maßnahmen zur beruflichen Integration von Behinderten gefördert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wieviel der vorgesehenen Mittel wurden bis März 1996 aus dem ESF im Behindertenbereich ausgegeben?
2) Wieviel wurde davon für Integrations-Maßnahmen ausgegeben?
3) Wieviel wurde davon für Sonder-Einrichtungen (Geschützte Werkstätten) ausgegeben?
4) Bekanntlich dürfen Gelder des EU-Sozialfonds nur für innovative und integrative Projekte bzw. Maßnahmen verwendet werden. Wie lassen sich damit die geplanten Maßnahmen im Bereich der Geschützten Werkstätten vereinbaren?
5) Zur Erhöhung der Arbeitsmarktchancen von Behinderten sollen mit Mitteln des ESF insbesondere die Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der beruflichen Rehabilitation und Integration ausgebaut werden.
Welche Maßnahmen wurden bis jetzt ausgebaut und welche sollen bis zum Jahr 1999 ausgebaut werden?
6) Wieviele Rehabilitationsvorbereitungslehrgänge wurden bis jetzt durchgeführt und wieviele sind bis 1999 gep)lant?
7) Wieviele berufliche Ausbildungslehrgänge wurden bis jetzt durchgeführt und wieviele sind bis 1999 geplant?
8) Wieviele individualisierte Bildungsmaßnahmen wurden bis jetzt im Rahmen des ESF durchgeführt?
9) Im Rahmen des ESF wurden auch Mittel für Arbeitsassistenz vorgesehen.
a) Wieviele ArbeitsassitentInnen sind berufsbegleitend in den Betrieben tätig und in welcher Höhe wird diese Maßnahme finanziert? b) Wieviele Arbeitsassistentlnnen werden vorwiegend für die Arbeitssuche eingesetzt und in welcher Höhe wird diese Maßnahme finanziert?
c) Wieviele ArbeitsassistentInnen arbeiten in Integrations-Projekten und in welcher Höhe wird diese Maßnahme finanziert?
d) Wieviele ArbeitsassistentInnen arbeiten in Sonder-Einrichtungen (Geschützten Werkstätten) und in welcher Höhe wird diese Maßnahme finanziert?
10) Welche Pläne existieren für den weiteren Ausbau der Arbeitsassistenz?
11) Welche Sonderprogramme sind geplant?
12) Welche konkreten Maßnahmen sind im Hinblick auf die Verbesserung der Zusammenarbeit der einzelnen Kostenträger geplant?
13) Welche Pläne bestehen für die Förderung von Selbstbestimmt-Leben-Zentren?
14) Wann werden Richtlinien für Selbstbestimmt-Leben-Zentren vorliegen?