1194/J
ANFRAGE
des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend Prognosen vor dem EU-Beitritt
Vor der EU-Volksabstimmung versprach die Bundesregierung im Fall des EU-Beitritts Wirtschaftswachstum und Arbeitsplatzgewinne. Für 1995 wurden ein Beschäftigungszuwachs von 0,3 % und 10.000 neue Arbeitsplätze prognostiziert, für die ersten 6 Jahre nach dem Beitritt 50.000 neue Arbeitsplätze. Bereits im ersten Jahr der EUMitgliedschaft verzeichnete Österreich jedoch erstmals zusätzlich zum Anstieg der Arbeitslosigkeit einen Rückgang der Beschäftigung. Statt der prophezeiten 10.000 Arbeitsplätze mehr sind es nun 30.000 weniger, und 1997 wird ein weiterer Verlust von 20.000 Arbeitsplätzen erwartet. Ein dramatischer Anstieg der Arbeitslosigkeit von derzeit 5,9 % (1995) auf 6,5 % (1996) und 6,9 % (1997) zeichnet sich ab.
Laut Wiitschaftsforscher Breuss wäre ein Wirtschaftswachstum von drei bis vier Prozent notwendig, um die Arbeitslosenquote zu senken. Aus den vor dem EU-Beitritt vorausgesagten 3,6 % Wirtschaftswachstum wurde ein tatsächliches Wachstum von nur 1,8 % im ersten Jahr der Mitgliedschaft, für 1996 wird laut WIFO ein weiterer Rückgang auf 0,7 % erwartet.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
folgende
ANFRAGE:
1) Wirtschaftsexperten bestätigen, daß der verstärkte Personalabbau .. im Dienstleistungssektor (Handel, Verkehr, öffentlicher Dienst) auf die verstärkte Konkurrenz nach dem EU-Beitritt zurückzuführen ist. Im Rahmen des EUROFIT-Programmes hat die Bundesregierung die Einrichtung von Arbeitsstiftungen für von den Folgen des EUBeitrittes direkt betroffene ArbeitnehmerInnen versprochen.
1a) In welchen Branchen wurden diese Arbeitsstiftungen eingerichtet?
1b) Wieviele Arbeitnehmerlnnen sind von den Arbeitsstiftungen betroffen (aufgegliedert nach Frauen und Männern)?
1c) Wieviele bei diesen Arbeitsstiftungen erfaßten Dienstnehmerlnnen konnten erfolgreich vermittelt werden (aufgegliedert nach Frauen und Männern)?
1d) Wieviele bei diesen Arbeitsstiftungen erfaßten DienstnehmerInnen sind jetzt arbeitslos gemeldet (aufgegliedert nach Frauen und Männern)?
1e) Wieviele bei diesen Arbeitsstiftungen erfaßten DienstnehmerInnen sind in den Ruhestand getreten (aufgegliedert nach Frauen und Männern)?
1f) Aus welchen Mitteln werden diese Arbeitsstiftungen finanziert?
1g) Welche Arbeitsstiftungen sind in Planung?
2. Infolge des EU-Beitritts wurde die Berechnung der Arbeitslosenquote durch eine EUkonforme Berechnungmethode ersetzt. Diese Methode zieht u. a. Umfragen zur Berechnung der Arbeitslosigkeit heran, wobei Personen, die einer Erwerbstätigkeit im Umfang von über 1 Stunde pro Woche nachgehen, nicht als arbeitslos gelten. Die auf diese Weise ermittelte -Arbeitslosenquote liegt beträchtlich unter den bisher von Österreich im Rahmen der Erhebungsmethode ermittelten Werten.
2a) Ist eine solche Methode für eine echte Ermittlung der Zahl arbeitssuchender Personen geeignet oder stellt eine solcher Berechnungsmodus nicht eine "Beschönigung" der Arbeitslosigkeit dar?
2b) Erfolgt die Ermittlung der Höhe der Arbeitslosigkeit zukünftig ausschließlich nach der EU-konformen Methode, oder werden die Werte der Erhebungsmethode weiterhin veröffentlicht?