1195/J

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend EU-Förderungen

 

Die EU-Strukturförderungen für Österreich betragen für die Jahre 1995-1999 rund 21 Mrd. öS (Zielgebiete und Gemeinschaftsinitiativen).  Diese Finanzmittel stellen keine dem österreichischen Budget zusätzlich zufließenden Gelder der EU dar', sondern sind Zuschüsse zu Fördermaßnahmen, deren Finanzierung großteils national (durch Bund, Länder, Gemeinden, Eigenmittel u. ä.) aufgebracht werden muß.  Der Bundeshaushalt wird durch diese "Förderungen" entgegen anderslautenden Darstellungen der Bundesregierung keinesfalls entlastet, sondern belastet.  Dies nicht nur in direkter finanzieller Hinsicht, sondern auch in Form personeller Ressourcen.  Aus Sicht der AntragstellerInnen wird die Diskussion über die Nettozahlerposition Österreichs damit noch verschärft.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

folgende

 

ANFRAGE:

 

1.    Wie hoch ist die von Österreich aufzubringende Summe an Fördergeldern in den Ihr Ressort betreffenden Bereichen (insbesondere Ziel 3 und 4 und Gemeinschaftsinitiativen EMPLOYMENT und ADAPT)?

 

2.    Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand innerhalb Ihres Ressorts, der infolge der Verwaltung der EU-Fördergelder entsteht (Personaleinsatz, Reisekosten etc.)?

 

2a) Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand innerhalb des AMS, der infolge der Verwaltung der EU-Fördergelder entsteht (Personaleinsatz, Reisekosten etc.)?

 

3.    Wieviele Dienstreisen wurden seit EU-Beitritt seitens Ihres Ressorts im Rahmen" der Verwaltung der EU-Fördergelder bewilligt und wie hoch waren die Gesamtkosten der Dienstreisen?

 

3a) Wieviele Dienstreisen wurden seit EU-Beitritt vom AMS im Rahmen der Verwaltung der EU-Fördergelder bewilligt und wie hoch waren die Gesamtkosten der Dienstreisen?

 

4.    Wieviele DienstnehmerInnen Ihres Ressorts sind mit der Verwaltung der EU­Fördergelder befaßt?

 

4a) Wieviele DienstnehmerInnen des AMS sind mit der Verwaltung der EU-Fördergelder befaßt?

 

5.    Wurde Ihrem Ressort sowie dem AMS nach dem EU-Beitritt Österreichs zur Verwaltung der EU-Fördergelder zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt?

 

5a) Wenn ja: wieviele Dienstposten wurden zur Verwaltung der EU-Fördergelder in Ihrem Ressort sowie im AMS neu geschaffen?

 

5b) Wenn nein: Stehen Ihrem Ressort sowie dem AMS damit seit dem EU-Beitritt im Verhältnis zum anfallenden Arbeitsaufwand nicht weniger personelle Kapazitäten als vor dem Beitritt zur Verfügung?

 

5c) Welche inhaltlichen Bereiche sind in Ihrem Ressort sowie im AMS von diesen Kapazitätsumschichtungen betroffen?