1197/J
ANFRAGE
des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
betreffend Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit in Europa
Vor der EU-Volksabstimmung hat die österreichische Bundesregierung wiederholt versprochen, sich für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Hebung sozialer Standards auf europäischer Ebene einzusetzen. Im Koalitionsübereinkommen vom März 1996 haben die Regierungsparteien vereinbart, der Beschäftigungspolitik in allen Tätigkeitsbereichen der Europäischen Union höchste Priorität zuzuweisen'. Auch die Grundsatzpositionen der österreichischen Bundesregierung zur Regierungskonferenz enthalten die Forderung nach verstärkter Bekämpfung der Arbeitslosigkeit auf europäischer Ebene. Wiederholt wird eine Europäische Beschäftigungsunion geforderte. 76 % der österreichischen Bevölkerung erwarten ein starkes Engagement der österreichischen Bundesregierung im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten folgende
ANFRAGE:
1-. Welche konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wurden seitens der österreichischen Vertreter seit dem EU-Beitritt in EU-Gremien (Europäischer Rat, Ministerräten, Arbeitsgruppen des Rates u. ä.) gefordert?
2. Welche von diesen Maßnahmen wurde von einem EU-Gremium angenommen?
3. Im Zusammenhang mit dem Begriff "Europäische Beschäftigungsoffensive" wird in erster Linie der Ausbau der Transeuropäischen Verkehrsnetze zur Arbeitsplatzbeschaffunggenannt. Der Finanzministerrat am 8. Juli konnte sich jedoch nicht auf die Finanzierung der TEN einigen. Welche anderen konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit werden auf EU-Ebene diskutiert?
4. Der Europäische Rat hat wiederholt betont, daß die Schaffung von Arbeitsplätzen für ihn Priorität besitzt (zuletzt auf seinen Tagungen in Essen, Cannes, Madrid und Turin). Der Bericht des Vorsitzes der Regierungskonferenz vom 12. Juni 1996 über den Stand der Beratungen hält hingegen "als breiten Konsens" fest, daß die Arbeitslosigkeit zwar eines der gravierendsten Probleme ist, mit denen die Union derzeit konfrontiert ist, daß es aber insbesondere Sache der Mitgliedstaaten und der Unternehmen ist, nach Lösungen zu suchen.
4a) In welcher Form haben sich die österreichischen Vertreter im Rahmen derRegierungskonferenz dagegen ausgesprochen, die Verantwortung für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ausschließlich auf Ebene der Mitgliedstaaten zu belassen?
4b) Welche konkreten Vorschläge zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit haben die österreichischen Vertreter im Rahmen der Regierungskonferenz eingebracht?
4c) Welchen spezifischen Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sollen die Unternehmen im Sinne dieses Berichtes leisten und wie soll dieser Beitrag formell in den EU-Verträgen verankert werden?
5. Der Bericht des Vorsitzes der Regierungskonferenz vom 12. Juni 1996 über den Stand der Beratungen hält weiters "als breiten Konsens" fest, daß sich alle Maßnahmen, die im Rahmen der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gegebenenfalls auf Gemeinschaftsebene in Betracht gezogen werden könnten, keinesfalls auf den Zeitplan und die Kriterien für die Wirtschafts- und Währungsunion auswirken bzw. keinesfalls "mit der Haushaltsdisziplin unvereinbar sein dürfen“. Aus Sicht der unterzeichneten Abgeordneten heißt das, daß die Verwirklichung der WWU Vorrang vor der Verwirklichung der Beschäftigungsunion hat.
5a) Wie steht dies im Einklang mit dem Koalitionsübereinkommen der Regierungsparteien, der Beschäftigungspolitik in allen Tätigkeitsbereichen der Europäischen Union höchste Priorität zuzuweisen.?
5b) Welche konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, die aus Sicht der EU "mit der Haushaltsdisziplin vereinbar sind", sind seitens der EU geplant?
5c) Welche konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, die aus Sicht der österreichischen Bundesregierung "mit der Haushaltsdisziplin vereinbar sind", sind auf nationaler Ebene geplant?
5d) Gibt es Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, die aus Sicht der österreichischen Bundesregierung mit der Haushaltsdisziplin nicht vereinbar sind? Welche sind dies und warum sind sie aus Sicht der Bundesregierung mit der Haushaltsdisziplin nicht vereinbar?
5e) Gibt es Maßnahmen, die aus Sicht der österreichischen Bundesregierung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit geeignet wären, aber aufgrund der von der EU geforderten "Haushaltsdisziplin" nicht umgesetzt werden? Welche sind dies und warum sind sie aus Sicht der Bundesregierung mit der Haushaltsdisziplin nicht vereinbar?
5f) Waren vor dem EU-Beitritt seitens der österreichischen Bundesregierung Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit geplant, die nun aufgrund der von der EU geforderten "Haushaltsdisziplin" nicht umgesetzt werden? Welche sind dies?
6. Die Währungsunion wird als beschäftigungspolitisches Instrument und als Voraussetzung und Basis einer Beschäftigungsunion bzw. einer Beschäftigungsoffensive der EU bezeichnet".
6a) Warum ist die Währungsunion Voraussetzung einer Beschäftigungsunion/ Beschäftigungs-offensive der EU?
6b) Welche direkten Auswirkungen der Währungsunion sind Voraussetzung für die Bildung einer Beschäftigungsunion?
6c) Welche Voraussetzung(en) hat die Beschäftigungsunion, die ausschließlich aufgrund der Vollendung der Währungsunion gegeben ist/sind?
6d) Sollte die Währungsunion 1999 in Kraft treten, welcher Termin ist für das Inkrafttreten der Beschäftigungsunion/Beschäftigungsoffensive vorgesehen?
6e) Liegt der EU ein konkretes Konzept einer Beschäftigungsunion/Beschäftigungsoffensive vor?
6f) Welches Konzept einer Beschäftigungsunion liegt der österreichischen Bundesregierung vor?