1198/J
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend ORF-Rechnungshofbericht
In der Rohfassung des Rechnungshofberichtes (ZI 01311/7-III/7/96) fährt der Rechnungshof zur Produktion "Der Diamant des Geisterkönigs" (Pkt 6.4.) unter anderem aus:
"Den Produktionsvertrag unterzeichnete der Generalintendant am 19. März 1992, somit erst zehn Tage nach Drehbeginn. Ein Teil der Innenkosten wurde erst im Jänner 1993 nach der ersten Sendung genehmigt.
Die Produktionskosten stiegen in der Folge auf 68 Mio Schilling, wobei 37 Mio von Partnern übernommen wurden. Aus dem Kostenanteil des ORF errechnete der Rechnungshof Minutenkosten von 330.000 Schilling.
Im Stück fungierten der damalige Programmintendant als Regisseur und sein Sohn als Regieassistent. Seine Tochter, sein Chef producer und ein ehemaliger Generalintendant als
Schauspieler auf Der Sohn des Chefproducers arbeitete in der Tontechnik mit Ein renommierter Co-Regisseur schied aus dem Projekt vorzeitig aus.
Der Rechnungshof bemängelte neben dem verspäteten Vertragsabschluß und der nachträglichen Genehmigung der Innenkosten die starke Verteuerung der Produktion auf das 2,5fache. Er kritisierte die Genehmigung dieser Produktion durch den Generalintendanten, weil eine Verquickung privater und beruflicher Interessen leitender Mitarbeiter unter Einbindung ihrer Familienangehörigen dem Image des ORF als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt nicht förderlich ist. Er empfahl, funktionsfremde Agenden von leitenden Bediensteten grundsätzlich einzuschränken, weil derartige Doppelfunktionen kaum von einander abzugrenzen sind und oft genug eine ordnungsgemäße Projektabwicklung sachlich erschweren (siehe Rohbericht). "
Im Endbericht an den Nationalrat ist die Kritik an den Produktionen auf folgende zwei Punkte zusammengeschrumpft:
"Die Überprüfung einiger Fernsehproduktionen des ORF ließ zusammenfassend erkennen, daß die bestehenden ablauf- und aufbauorganisatorischen Regelungen keine Gesamtprojekt-verantwortung erlaubten.
Der Rechnungshof kritisierte, daß der ORF erst Mitte 1995 umfassende Maßnahmen zur Restrukturierung der ihm als schwerfällig bekannten Organisation gesetzt hatte. Der Rechnungshof regte an, einen Fernsehintendanten für die Projektorganisation mit Gesamtverantwortung für Eigenproduktionen einzuführen, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden und eine Kostenoptimierung zu erzielen. "
Von der Verquickung privater und beruflicher Interessen sowie vom verspäteten
Vertragsabschluß ist keine Rede mehr.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1 . Teilen Sie die Kritik, die der Rechnungshof im Rohbericht - wie oben ausgeführt geäußert hat?
2. Sind Ihnen die Gründe bekannt, die dazu führten, daß insbesondere die Kritikpunkte, die den ehemaligen Programmintendanten Ernst Wolfram Marboe betreffen, im Endbericht nicht mehr enthalten sind?
3. Wurde diesbezüglich vom ehemaligen Generalintendanten und dem ehemaligen Programmintendanten interveniert?
4. Ist Ihnen die Stellungnahme des Generalintendanten zu diesen im Rohbericht enthaltenen Kritikpunkten bekannt?
5. Wenn ja, wie lautet diese?
6. Was haben Sie angesichts der insbesondere im Rohbericht enthaltenen Kritik an den Produktionen des ORF unternommen, um derartige Mißstände in Zukunft zu verhindern?