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der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für lnneres
betreffend die Ausschaltung des Rechtes aus Familienzusammenführung durch
behördliche Quoten
Grundsätzlich sieht das Aufenthaltsgesetz für Personen mit nichtösterreichischer
Staatsbürgerschaft - unter bestimmten Voraussetzungen, Fristen,
Wohnungsnachweisen, Einkommensnachweisen, usw. - einen Rechtsanspruch auf
Familienzusammenführung vor. Durch die restriktive Quotenpolitik des
lnnenministeriums wird selbst dieser theoretische Rechtsanspruch in der Praxis
zunichte gemacht. Aufgrund der zu niedrigen Quoten ergeben sich Wartefristen für
den Nachzug von Kindern und Ehefrauen, die nach Auskunft der zuständigen
Behörden derzeit bis zu vier Jahren betragen können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1 . Wieviele Entscheidungen über Anträge von Personen, die gemäß § 3 einen
Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung haben, wurden im
Jahr 1995 wegen erschöpfter Quote auf das folgende Jahr verschoben
(aufgeschlüsselt nach Bundesländer)?
2. Wieviele Personen, die einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer
Aufenthaltsbewilligung gemäß § 3 AufG haben, wurden auf das Jahr 1995 und
die ''neue Quote'' vertröstet?
3. Mit welchen Wartefristen haben Personen mit Rechtsanspruch auf
Familienzusammenführung in den einzelnen Bundesländern bei neuer
Antragstellung derzeit zu rechnen? ,