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der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für lnneres

 

betreffend die Ausschaltung des Rechtes aus Familienzusammenführung durch

behördliche Quoten

 

 

Grundsätzlich sieht das Aufenthaltsgesetz für Personen mit nichtösterreichischer

Staatsbürgerschaft - unter bestimmten Voraussetzungen, Fristen,

Wohnungsnachweisen, Einkommensnachweisen, usw. - einen Rechtsanspruch auf

Familienzusammenführung vor. Durch die restriktive Quotenpolitik des

lnnenministeriums wird selbst dieser theoretische Rechtsanspruch in der Praxis

zunichte gemacht. Aufgrund der zu niedrigen Quoten ergeben sich Wartefristen für

den Nachzug von Kindern und Ehefrauen, die nach Auskunft der zuständigen

Behörden derzeit bis zu vier Jahren betragen können.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1 . Wieviele Entscheidungen über Anträge von Personen, die gemäß § 3 einen

Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung haben, wurden im

Jahr 1995 wegen erschöpfter Quote auf das folgende Jahr verschoben

(aufgeschlüsselt nach Bundesländer)?

 

2. Wieviele Personen, die einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer

Aufenthaltsbewilligung gemäß § 3 AufG haben, wurden auf das Jahr 1995 und

die ''neue Quote'' vertröstet?

 

3. Mit welchen Wartefristen haben Personen mit Rechtsanspruch auf

Familienzusammenführung in den einzelnen Bundesländern bei neuer

Antragstellung derzeit zu rechnen? ,