1213/J
der Abgeordneten Keppelmüller
und Genossen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend biogene Abfälle
Die vor dem Sommer anhand unzureichender Hygiene in einem Innsbrucker Spital wieder
aufgeflammte Diskussion über die Gesundheitsschädlichkeit von Aspergillus muß auch im
Zus atnmenhang mit der durch die Verordnung über biogene Abfälle zum
Abfallwirtschaftsgesetz verpflichtende Sammlung biogener Abfälle wieder aufgenommen
werden.
Seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung müssen biogene Abfälle getrennt gesammelt
werden. Aus hygienischer Sicht sind daher insbesondere die korekte Sammlung über die
Biotonne und ein ausreichender Sammelrythmus entscheidend, damit es zu keiner
hygienischen Verschlechterung und zu keiner gesundheitsgefährdenden Vermehrung von
Aspergillus kommt. Hinsichtlich der Gesundheitsgefährdung von Aspergillus insbesondere
für Kinder, alte und kranke Menschen weisen die unterfertigten Abgeordneten auf die oben
erwähnte Diskussion anlässlich des vermehrten Auftretens des Aspergillus in einem
Innsbrucker Spital hin.
Da seit Inkrafttreten der Verordnung im Bundesministerium für Umwelt Jugend und Familie
ausreichende Erfahrungen über die getrennte Sammlung biogener Abfälle existieren müssen,
stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister fuür Umwelt Jugend und
Familie nachstehende
Anfrage:
l. Wie hoch ist die in den Jahren seit l 990 durch die getrennte Sammlung biogener
Abfälle über die Biotonne gesammelte Abfallmenge ?
2. Ist Ihnen die Entleerungshäufigkeit der Biotonne bekannt ?