1213/J

 

der Abgeordneten Keppelmüller

und Genossen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend biogene Abfälle

 

 

Die vor dem Sommer anhand unzureichender Hygiene in einem Innsbrucker Spital wieder

aufgeflammte Diskussion über die Gesundheitsschädlichkeit von Aspergillus muß auch im

Zus atnmenhang mit der durch die Verordnung über biogene Abfälle zum

Abfallwirtschaftsgesetz verpflichtende Sammlung biogener Abfälle wieder aufgenommen

werden.

 

Seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung müssen biogene Abfälle getrennt gesammelt

werden. Aus hygienischer Sicht sind daher insbesondere die korekte Sammlung über die

Biotonne und ein ausreichender Sammelrythmus entscheidend, damit es zu keiner

hygienischen Verschlechterung und zu keiner gesundheitsgefährdenden Vermehrung von

Aspergillus kommt. Hinsichtlich der Gesundheitsgefährdung von Aspergillus insbesondere

für Kinder, alte und kranke Menschen weisen die unterfertigten Abgeordneten auf die oben

erwähnte Diskussion anlässlich des vermehrten Auftretens des Aspergillus in einem

Innsbrucker Spital hin.

 

Da seit Inkrafttreten der Verordnung im Bundesministerium für Umwelt Jugend und Familie

ausreichende Erfahrungen über die getrennte Sammlung biogener Abfälle existieren müssen,

stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister fuür Umwelt Jugend und

Familie nachstehende

 

 

Anfrage:

 

l. Wie hoch ist die in den Jahren seit l 990 durch die getrennte Sammlung biogener

Abfälle über die Biotonne gesammelte Abfallmenge ?

 

2. Ist Ihnen die Entleerungshäufigkeit der Biotonne bekannt ?