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der Abg . Dr . Salzl- , Mag . Haupt
an den Bundesminister für Wissenschaft , Verkehr und Kunst
betreffend Tiertransportgesetz Luft - verendete Makaken
Durch die Flucht von 40 Makaken aus einem neu angelegten Wiedtiergehege
in Villach-Landskron wurde in der Öffentlichkeit bekannt , daß auf dem
Lufttransport aus Japan neun dieser Affen unter qualvollen Umständen
verendet waren , darunter auch das Leittier.
''Kurier'', 15.8.1996 : ''Die bei der Ankunft in Wien-Schwechat in der
Vorwoche verendet aufgefundenen Tiere wurden sofort zur Obduktion in
die Veterinärmedizinische Universität in Wien und in die Bundesanstalt
für Tierseuchenbekämpfung in Mödling gebracht. Laut Veterinärabteilung
im Gesundheitsministerium konnten bei den Untersuchungen jedoch keine
Anzeichen für irgendeine Infektion festgestellt werden. Alle neun
Makaken waren den ''Schocktod" gestorben. Extreme Hitze beim Abflug in
Tokio und Sauerstoffmangel während des Transportes waren einfach zuviel
gewesen. ,,
Anläßlich der parlamentarischen Beratungen des Tiertransportgesetzes-
Luft versicherten die Abgeordneten der Regierungsparteien vollmundig,
daß Österreich mit diesem Gesetz eine Vorreiterrolle einnehme und ein
Beispiel für die EU sei, da mit diesem Gesetz, zum Unterschied der
IATA-Bestimmungen, auch Sanktionen möglich seien. Die FPÖ-Abgeordneten
dagegen äußerten Zweifel wegen der im Gesetz enthaltenen unbestimmten
Rechtsbegriffe , wegen mangelnder Durchführbarkeit von Kontrollen außer-
halb des Staatsgebietes und wegen bestehender Gesetzeslücken. Die ein-
gebrachten FPÖ-Abänderungsanträge wurden aber von den anderen Fraktionen
abgelehnt.
Da das Tiertransportgesetz-Luft erst am 1.1.1997 in Kraft tritt , könnte
der tragische Tod der Makaken zum Anlaß genommen werden , diese Lücken
mittels einer Gesetzesnovelle zu schließen.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister
für Wissenschaft , Verkehr und Kunst die nachstehende
A n f r a g e :
1. Nach welchen internationalen Vorschriften und Richtlinien wurde
der Makakentransport von Japan nach Österreich durchgeführt ?
2. Welche Begleitpapiere wurden anläßlich des Makakentransportes
ausgestellt bzw. mitgeführt ?
3. Welche Importgenehmigungen lagen vor ?
4 . Wer hat den Import mit welcher Fluglinie veranlaßt ?
5 . Wer war für den sachgemäßen Transport verantwortlich ?
6. Auf welchem Versandflugplatz erfolgte wann der Beginn der Verladung ?
7 . Auf welchen Flugplätzen erfolgte wann die eventuelle Umladung der
Makaken ?
8 . Auf welchen Flugplätzen wurde der Makakentransport wann und zu
welchem Zweck unterbrochen ?
9. Wieviele Begleitpersonen betreuten den Makakentransport ?
10. Wer waren diese Personen ?
11. Hatten diese Begleitpersonen während der ges amten Transportdauer
ungehinderten Zugang zu den Transportbehältern der Makaken ?
Wenn nein :
a ) wann hatten sie Zugang ?
b ) warum hatten sie keinen ungehinderten Zugang ?
12. Wann wurden die Tiere während des Transports
a ) mit ausreichend Sauerstoff versorgt ,
b ) getränkt ,
c ) gefüttert ,
d ) medizinisch und menschlich betreut ?
13. Wodurch entstand der Sauerstoffmangel während des Transports ,
der zum Tod von neun Makaken führte ?
14. Wann wurden die Makaken endgültig aus ihren Transportbehältern
befreit ?
15. Entsprachen die Transportbehälter dem § 7 des Tiertransportgesetzes
Luft ?
16. Wann und von wem wurde die artgemäße Unterbringung der Tiere beim
Transport überprüft ?
17. In welcher Form wurde diese Überprüfung dokumentiert ?
18 . Geht aus den Begleitpapieren hervor , wer
a ) als Verkäufer ,
b ) als Züchter ,
c ) als Käufer ,
d ) als Besitzer der Tiere fungiert ?
19 . Geht aus den Begleitpapieren hervor , wie hoch der Kaufpreis der
49 Makaken ist ?
20 . Wie lautet Ihre Stellungnahme über den wissenschaftlichen Wert oder
Unwert einer Freiland-Makakenhaltung in Österreich ?
21 . Halten Sie das am 1.1.1997 in Kraft tretende Tiertransportgesetz -Luft ,
für dessen Vollziehung Sie zuständig s ind , in seiner derzeitigen
Fassung für geeignet , solche skandalösen Vorkommnisse wie den
Erstickungstod von neun Makaken zu verhindern ?
22 . Werden Sie dem Nationalrat noch rechtzeitig vor Inkrafttreten des
TG-Luft einen Novellierugsvorschlag unterbreiten , der die bestehenden
Lücken schließt und die Vollziehbarkeit verbessert ?