1235/J

 

 

 

 

 

der Abgeordneten Elmecker

und Genossen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend die Aktivitäten der militärischen Nachrichtendienste

 

In der am 18.9.1996 erschienen Ausgabe der Tageszeitung ,,Kurier" wurde über den

Presseprozeß gegen den ,,NEWS"-Journalisten Alfred Worm am Landesgericht St. Pölten

berichtet. Dabei geht es um einen Bericht der Zeitschrift ,,NEWS", in dem der Journalist

Worm behauptet hatte, er verfüge über Unterlagen von einem Stapo-Beamten, die die

Existenz eines Waffenlagers der Südtiroler Schützen in Innsbruck belegen würden.

 

Der Journalist Worm beharrte - laut Kurier-Bericht - bei diesem Prozeß auf der Authentizität

des Berichtes und behauptete, er habe ihn im Heeresnachrichtenamt auf Echtheit prüfen

lassen. Verteidigungsminister Dr. Fasslabend sagte nun in seiner Zeugenaussage, daß seine

Nachforschungen beim Heeresnachrichtenamt folgendes ergeben haben: ,,Mir wurde

bestätigt, daß ein derartiger Bericht existiert, daß er aber nicht von der Sicherheitsdirektion

Innsbruck stammt." Laut Kurier-Bericht handelt es sich bei dem Verfasser des Berichts um

einen Offizier der HNaA-Außenstelle Innsbruck.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister

für Landesverteidigung folgende

 

A n f r a g e:

 

1. Welche Kontakte gibt es zwischen Angehörigen des Heeresnachrichtenamtes und dem

Journalisten Alfred Worm?

2. Ist der Journalist Worm dem Leiter des Heeresnachrichtenamtes persönlich bekannt?

3. Wann, durch wen und wie oft wurde dem Journalisten Worm durch das

Heeresnachrichtenamt Akteneinsicht gewährt?

4. Wer verfaßte den vorliegenden Bericht der HNaA-Außenstelle?

5. Welche Informationen liegen über die Gründe für die Erstellung dieses Berichtes vor?

6. Welcher dienstlicher Auftrag bildete die Grundlage für die Verfassung dieses Berichtes?

7. Wurde dieser Bericht an die Staatspolizei weitergeleitet?

8. Welche Maßnahmen wurden durch Sie nach Kenntnis von der Existenz dieses Berichtes

ergriffen?