1250/J

 

 

 

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

 

betreffend Welser Westspange

 

 

 

In einem Aktenvermerk des Wirtschaftsministeriums vom 31. Juli 1991, der vom

Ministerialrat Dipl.-Ing. Dr. Breyer gezeichnet ist und im Akt Welser Westspange

enthalten ist, wird folgendes festgelegt: "Nachdem die oberöstereichische

Landesregierung - wie aus der Vorgeschichte ersichtlich - nur bereit ist, die

naturschutzrechtliche BeurteiIung nach Erlassung der § 4 Verordung im Rahmen eines

naturschutzrechlichen Bewilligungsverfahren durchzuführen, hat der Her

Bundesminister in einer Besprechung mit Sektionschef Dr. Freudenreich am

10.6.1991 foIgende weitere Vorgangsweise entschieden:

1. Das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen ist unverzüglich

herbeizuführen.

2. Anschließend ist in Kenntnis des Ergebnisses des Anhörungsverfahrens unter

fachlichen Bedenken unverzüglich die Verordnung zu erlassen.

3. Anschließend ist die Bundesstraßenverwaltung Oberöstereich anzuweisen, die

naturschutzrechtliche Beurteilung durch die zuständigen Dienststellen des Landes

unter Einbeziehung einer zwischenzeitlich auf den letzten Stand gebrachten

Variantengegenüberstellung zu veranlassen. "

 

Zu dieser Variantengegenüberstellung, die Voraussetzung und Bedingung der § 4

Verordnung bezüglich der Welser Westspange war, ist 5 Jahre hindurch nicht

verwirklicht worden. Vertreter der oberöstereichischen Straßenbaudirektion (konkret

Hofrat Dr. Meindl) meinten in der Öffentlichkeit, daß ihnen eine derartige Auflage

nicht bekannt sei.

 

Gleichzeitig wurde, obwohl Variantengegenüberstellungen nach wie vor fehlen und

damit eine wesentliche Bedingung der § 4 Verordnung nicht erfüIlt ist, in

umfassendem Ausmaß bereits Grundablösen auf der sogenannten Rinderer-Trasse

verwirklicht.

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für

wirtschaftliche Angelegenheiten folgende schriftliche

ANFRAGE:

 

1. Ist der oben angeführte Aktenvermerk dem Wirtschaftsminister bekannt?

 

2. Wurde dieser Aktenvermerk bzw. sein konkreter Inhalt inklusive Punkt 3 auch

der oberöstereichischen Landesregierung übermittelt? Wenn ja, wann konkret

und mit welchen Adressaten?

 

3. Wurde seitens des Wirtschaftsministeriums die Erfüllung der angeführten Auflage

- der Erstellung von Variantenuntersuchungen - urgiert? Wenn ja, wann erfolgten

Urgenzen und welche Reaktion zeigte darauf das Land Oberöstereich?

 

4. Bei wem konkret wurde urgiert und wer konkret reagierte im Land Oberöstereich

auf welche konkrete Art und Weise?

 

5. Liegen über die Urgenzen und sowie die Auflage der Variantengegenüberstellung

im Wirtschaftsministerium Aktenvermerke vor? Wenn ja, welche, mit welchem

konkreten Datum und welchem konkreten Wortlaut?

 

6. Ist es richtig, daß mit der Nichterfüllung der Bedingung der

Variantengegenüberstellung eine wesentliche Voraussetzung für das Erlassen der

§ 4 Verordnung nicht erfüllt ist?

 

7. Was bedeutet dies für den weiteren Verfahrenslauf?

 

8. Ist es richtig, daß an der Rinderer-Trasse dennoch bereits mehrere Grundstücke

abgelöst wurden? Wenn ja, um wieviele Grundstücke handelt es sich konkret?

Welche Gesamtsummen an Ablösen wurden bisher an der Rinderer-Trasse bezahlt

und auf Grund welcher gesetzlichen Situation wurden diese bezahlt?

 

9. Ist es richtig, daß für diese Ablösen die 3 Jahresfrist nach Trassenverordnung

ausschlaggebend ist und diese die gesetzliche Basis darstellt? Wenn ja, erachtet es

der Wirtschaftsminister auf Grund der langen Diskussionsprozesse bei diversen

Projekten nicht für sinnvoll, diese 3 Jahresfrist zu verlängern etwa auf eine 10

Jahresfrist? Wenn ja, wann werden derartige Überlegungen auf welcher konkreten

Form umgesetzt?

 

10. Wann soll der Baubeginn der Welser Westspange erfolgen?

 

11 . Existiert eine konkrete finanzielle Absicherung des Gesamtprojektes? Welches

Kostenvolumen wird für das Gesamtprojekt geschätzt? In welchen

Zahlungsetappen und aus welchen FinanzquelIen soll das Projekt finanziert