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des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Welser Westspange
In einem Aktenvermerk des Wirtschaftsministeriums vom 31. Juli 1991, der vom
Ministerialrat Dipl.-Ing. Dr. Breyer gezeichnet ist und im Akt Welser Westspange
enthalten ist, wird folgendes festgelegt: "Nachdem die oberöstereichische
Landesregierung - wie aus der Vorgeschichte ersichtlich - nur bereit ist, die
naturschutzrechtliche BeurteiIung nach Erlassung der § 4 Verordung im Rahmen eines
naturschutzrechlichen Bewilligungsverfahren durchzuführen, hat der Her
Bundesminister in einer Besprechung mit Sektionschef Dr. Freudenreich am
10.6.1991 foIgende weitere Vorgangsweise entschieden:
1. Das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen ist unverzüglich
herbeizuführen.
2. Anschließend ist in Kenntnis des Ergebnisses des Anhörungsverfahrens unter
fachlichen Bedenken unverzüglich die Verordnung zu erlassen.
3. Anschließend ist die Bundesstraßenverwaltung Oberöstereich anzuweisen, die
naturschutzrechtliche Beurteilung durch die zuständigen Dienststellen des Landes
unter Einbeziehung einer zwischenzeitlich auf den letzten Stand gebrachten
Variantengegenüberstellung zu veranlassen. "
Zu dieser Variantengegenüberstellung, die Voraussetzung und Bedingung der § 4
Verordnung bezüglich der Welser Westspange war, ist 5 Jahre hindurch nicht
verwirklicht worden. Vertreter der oberöstereichischen Straßenbaudirektion (konkret
Hofrat Dr. Meindl) meinten in der Öffentlichkeit, daß ihnen eine derartige Auflage
nicht bekannt sei.
Gleichzeitig wurde, obwohl Variantengegenüberstellungen nach wie vor fehlen und
damit eine wesentliche Bedingung der § 4 Verordnung nicht erfüIlt ist, in
umfassendem Ausmaß bereits Grundablösen auf der sogenannten Rinderer-Trasse
verwirklicht.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten folgende schriftliche
ANFRAGE:
1. Ist der oben angeführte Aktenvermerk dem Wirtschaftsminister bekannt?
2. Wurde dieser Aktenvermerk bzw. sein konkreter Inhalt inklusive Punkt 3 auch
der oberöstereichischen Landesregierung übermittelt? Wenn ja, wann konkret
und mit welchen Adressaten?
3. Wurde seitens des Wirtschaftsministeriums die Erfüllung der angeführten Auflage
- der Erstellung von Variantenuntersuchungen - urgiert? Wenn ja, wann erfolgten
Urgenzen und welche Reaktion zeigte darauf das Land Oberöstereich?
4. Bei wem konkret wurde urgiert und wer konkret reagierte im Land Oberöstereich
auf welche konkrete Art und Weise?
5. Liegen über die Urgenzen und sowie die Auflage der Variantengegenüberstellung
im Wirtschaftsministerium Aktenvermerke vor? Wenn ja, welche, mit welchem
konkreten Datum und welchem konkreten Wortlaut?
6. Ist es richtig, daß mit der Nichterfüllung der Bedingung der
Variantengegenüberstellung eine wesentliche Voraussetzung für das Erlassen der
§ 4 Verordnung nicht erfüllt ist?
7. Was bedeutet dies für den weiteren Verfahrenslauf?
8. Ist es richtig, daß an der Rinderer-Trasse dennoch bereits mehrere Grundstücke
abgelöst wurden? Wenn ja, um wieviele Grundstücke handelt es sich konkret?
Welche Gesamtsummen an Ablösen wurden bisher an der Rinderer-Trasse bezahlt
und auf Grund welcher gesetzlichen Situation wurden diese bezahlt?
9. Ist es richtig, daß für diese Ablösen die 3 Jahresfrist nach Trassenverordnung
ausschlaggebend ist und diese die gesetzliche Basis darstellt? Wenn ja, erachtet es
der Wirtschaftsminister auf Grund der langen Diskussionsprozesse bei diversen
Projekten nicht für sinnvoll, diese 3 Jahresfrist zu verlängern etwa auf eine 10
Jahresfrist? Wenn ja, wann werden derartige Überlegungen auf welcher konkreten
Form umgesetzt?
10. Wann soll der Baubeginn der Welser Westspange erfolgen?
11 . Existiert eine konkrete finanzielle Absicherung des Gesamtprojektes? Welches
Kostenvolumen wird für das Gesamtprojekt geschätzt? In welchen
Zahlungsetappen und aus welchen FinanzquelIen soll das Projekt finanziert