1254/J

 

 

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für UmweIt, Jugend und FamiIie

 

betreffend überhöhte Kadmiumkonzentrationen in der Region Gmunden

 

 

 

Zoologen und Gewässeraufsicht wiesen bereits im Jahr 1989 daraufhin, daß im oberen

Traunabschnitt zwischen Gmunden und Oberweis auffallend viel Kadmium in

WandermuscheIn sowie in den Organen von Regenbogenforellen und Barben zu

finden ist, wobei bei diesen Tieren auch schwerste histologische Schäden (Nieren- und

Lebergeschwüre) verifiziert wurden. Im Fleisch der Fische wurde das damalige EU-

Limit von 0,05 Mikrogramm Kadmium/Gramm Fischgewicht zwar deutlich

überschritten, weiI dieser Grenzwert aber extrem niedrig gehalten ist (bei

Schweinefleisch macht er 0,1 Mikrogramm aus) bestand laut Aussagen der Gutachter

keine Gefahr beim Verzehr der Fische. Untersuchungen von Traunseefischen selbst

zeigten jedoch bedeutend geringere Kadmiumdosen, so hatten wie im März l990

untersuchte Reinanken? nur 0,01 Milligramm Cd in einem Kilo Muskelfleisch, das ist

1/6 des zulässigen Grenzwertes. Im März 1996 wurden nun in Dreikantmuscheln aus

dem Traunsee deutlich überhöhte Cd-Werte seitens des Amtes der

oberöstereichischen Landesregierung nachgewiesen.

 

 

 

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister

für Umwelt, Jugend und Familie folgende schriftliche

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

l . Welche konkreten Kadmiumuntersuchungen aus der Großregion der Traun

liegen dem Umweltministerium vor? Welche konkreten Fakten liegen beim Amt

der oberöstereichischen Landesregierung auf? Welche konkreten Meßergebnisse

wurden in welcher konkreten Region zu welchem konkreten Zeitpunkt ermittelt

und wie sieht der Vergleich mit den jeweiligen Grenzwerten aus?

2. Welche Informationen bzw. Verdachtsmomente bezügIich der Verursacher der

überhöhten Kadmiumwerte liegen vor?

3. Sieht das Umweltministerium einen Zusammenhang mit Industriebetrieben an

der Traun bzw. am Traunsee?

4. Welche Informationen besitzt das Umweltministerium über legitimierte

Kadmiumeinleitungen an Traun bzw. Traunsee?

5. Wie bewertet das Umweltministerium diese genehmigten Einleitungen?

6. Ist es möglich, daß die überhöhten Kadmiumkonzentrationen durch diese

Einleitungen erklärbar sind?

7. Ist es richtig, daß auch in der Großregion Gmunden Kadmiumbelastungen in

Wiesenböden verifiziert wurden , die knapp an einen Grenzwert von 1

Milligramm Kadmium pro Kilogramm heranreichen? Liegen diesbezüglich

entsprechende Informationen beim Amt der oberöstereichischen

I-andesregierung auf? Wenn ja, wie sind diese Meßergebnisse erklärbar?

8. Welche ko nkreten Maßnahmen und Konsequenzen werden aus den

Meßergebnissen gezogen?