1254/J
des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für UmweIt, Jugend und FamiIie
betreffend überhöhte Kadmiumkonzentrationen in der Region Gmunden
Zoologen und Gewässeraufsicht wiesen bereits im Jahr 1989 daraufhin, daß im oberen
Traunabschnitt zwischen Gmunden und Oberweis auffallend viel Kadmium in
WandermuscheIn sowie in den Organen von Regenbogenforellen und Barben zu
finden ist, wobei bei diesen Tieren auch schwerste histologische Schäden (Nieren- und
Lebergeschwüre) verifiziert wurden. Im Fleisch der Fische wurde das damalige EU-
Limit von 0,05 Mikrogramm Kadmium/Gramm Fischgewicht zwar deutlich
überschritten, weiI dieser Grenzwert aber extrem niedrig gehalten ist (bei
Schweinefleisch macht er 0,1 Mikrogramm aus) bestand laut Aussagen der Gutachter
keine Gefahr beim Verzehr der Fische. Untersuchungen von Traunseefischen selbst
zeigten jedoch bedeutend geringere Kadmiumdosen, so hatten wie im März l990
untersuchte Reinanken? nur 0,01 Milligramm Cd in einem Kilo Muskelfleisch, das ist
1/6 des zulässigen Grenzwertes. Im März 1996 wurden nun in Dreikantmuscheln aus
dem Traunsee deutlich überhöhte Cd-Werte seitens des Amtes der
oberöstereichischen Landesregierung nachgewiesen.
Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister
für Umwelt, Jugend und Familie folgende schriftliche
ANFRAGE:
l . Welche konkreten Kadmiumuntersuchungen aus der Großregion der Traun
liegen dem Umweltministerium vor? Welche konkreten Fakten liegen beim Amt
der oberöstereichischen Landesregierung auf? Welche konkreten Meßergebnisse
wurden in welcher konkreten Region zu welchem konkreten Zeitpunkt ermittelt
und wie sieht der Vergleich mit den jeweiligen Grenzwerten aus?
2. Welche Informationen bzw. Verdachtsmomente bezügIich der Verursacher der
überhöhten Kadmiumwerte liegen vor?
3. Sieht das Umweltministerium einen Zusammenhang mit Industriebetrieben an
der Traun bzw. am Traunsee?
4. Welche Informationen besitzt das Umweltministerium über legitimierte
Kadmiumeinleitungen an Traun bzw. Traunsee?
5. Wie bewertet das Umweltministerium diese genehmigten Einleitungen?
6. Ist es möglich, daß die überhöhten Kadmiumkonzentrationen durch diese
Einleitungen erklärbar sind?
7. Ist es richtig, daß auch in der Großregion Gmunden Kadmiumbelastungen in
Wiesenböden verifiziert wurden , die knapp an einen Grenzwert von 1
Milligramm Kadmium pro Kilogramm heranreichen? Liegen diesbezüglich
entsprechende Informationen beim Amt der oberöstereichischen
I-andesregierung auf? Wenn ja, wie sind diese Meßergebnisse erklärbar?
8. Welche ko nkreten Maßnahmen und Konsequenzen werden aus den
Meßergebnissen gezogen?