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der Abgeordneten Edeltraud Gatterer

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Nachbesetzung des Vorstandes des Finanzamtes für Gebühren und

Verkehrssteuern in KIagenfurt und des Finanzamtes in Wolfsberg

 

 

Die Finanzlandesdirektion für Kärnten hat mit Verfügung vom 23.Mai 1995,

GZ 14/1/66-1/95, den Arbeitsplatz des Vorstandes des Finanzamtes für

Gebühren und Verkehrssteuern in Klagenfurt behördenintern ausgeschrieben.

Die Begutachtungskommission hat im gegenständlichen Besetzungsverfahren

bereits am 30.Juni 1995 getagt und ein einstimmiges Gutachten erstellt. Die

Vergabe des Arbeitsplatzes bedarf gem. Abschnitt lll Z.4 des BMF-Erlasses vom

22.Dezember 1989, GZ. 05 4031/2-1/6/89, der schriftIichen Zustimmung des

Bundesministeriums für Finanzen. Bis heute ist jedoch keine Nachbesetzung des

ausgeschriebenen Postens erfolgt.

 

Weiters hat die Finanzlandesdirektkion für Kärnten mit Verfügung vom 3.Oktober

1995, GZ 14/1/1 12-1/95, den Arbeitsplatz des Vorstandes des Finanzamtes

Wolfsberg behördenintern ausgeschrieben. Die Begutachtunskommission hat im

gegenständlichen Besetzungsverfahren bereits am 14.November 1995 getagt

und ein einstimmiges Gutachten erstellt. Auch die Vergabe dieses Arbeitsplatzes

bedarf gem. Abschnitt lIl Z. 4 des BMF-Erlasses vom 22.Dezember 1989,

GU 05 4031/2-1/6/89, der schriftlichen Zustimmung des Bundesministeriums für

Finanzen. Auch in Wolfsberg fand noch keine Nachbesetzung statt.

 

Vor diesem Hintergrund stelIen die unterzeichneten Abgeordneten an den

Bundesminister für Finanzen folgende

 

A n f r a g e :

 

1) Warum wurde seit über einem Jahr noch keine Zustimmung des

Bundesministeriums für Finanzen zur Nachbesetzung des Vorstandes des

Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern in KIagenfurt erteiIt?

 

2) Wann erfolgt die Nachbesetzung des Vorstandes des Finanzamtes für

Gebühren und Verkehrssteuern in Klagenfurt?

 

 

3) Warum wurde seit fast einem Jahr noch keine Zustimmung des

 

Bundesministeriums für Finanzen zur Nachbesetzung des Vorstandes des

 

Finanzamtes Wolfsberg erteilt?

 

 

4) Wann erfolgt die Nachbesetzung des Vorstandes des Finanzamtes

 

Wolfsberg?

 

 

5) Sind im Bereich der Finanzverwaltung Organisationsveränderungen geplant,

 

welche zu einer Schließung von Finanzämtern führen soIlen?