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der Abgeordneten Edeltraud Gatterer
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Nachbesetzung des Vorstandes des Finanzamtes für Gebühren und
Verkehrssteuern in KIagenfurt und des Finanzamtes in Wolfsberg
Die Finanzlandesdirektion für Kärnten hat mit Verfügung vom 23.Mai 1995,
GZ 14/1/66-1/95, den Arbeitsplatz des Vorstandes des Finanzamtes für
Gebühren und Verkehrssteuern in Klagenfurt behördenintern ausgeschrieben.
Die Begutachtungskommission hat im gegenständlichen Besetzungsverfahren
bereits am 30.Juni 1995 getagt und ein einstimmiges Gutachten erstellt. Die
Vergabe des Arbeitsplatzes bedarf gem. Abschnitt lll Z.4 des BMF-Erlasses vom
22.Dezember 1989, GZ. 05 4031/2-1/6/89, der schriftIichen Zustimmung des
Bundesministeriums für Finanzen. Bis heute ist jedoch keine Nachbesetzung des
ausgeschriebenen Postens erfolgt.
Weiters hat die Finanzlandesdirektkion für Kärnten mit Verfügung vom 3.Oktober
1995, GZ 14/1/1 12-1/95, den Arbeitsplatz des Vorstandes des Finanzamtes
Wolfsberg behördenintern ausgeschrieben. Die Begutachtunskommission hat im
gegenständlichen Besetzungsverfahren bereits am 14.November 1995 getagt
und ein einstimmiges Gutachten erstellt. Auch die Vergabe dieses Arbeitsplatzes
bedarf gem. Abschnitt lIl Z. 4 des BMF-Erlasses vom 22.Dezember 1989,
GU 05 4031/2-1/6/89, der schriftlichen Zustimmung des Bundesministeriums für
Finanzen. Auch in Wolfsberg fand noch keine Nachbesetzung statt.
Vor diesem Hintergrund stelIen die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für Finanzen folgende
A n f r a g e :
1) Warum wurde seit über einem Jahr noch keine Zustimmung des
Bundesministeriums für Finanzen zur Nachbesetzung des Vorstandes des
Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern in KIagenfurt erteiIt?
2) Wann erfolgt die Nachbesetzung des Vorstandes des Finanzamtes für
Gebühren und Verkehrssteuern in Klagenfurt?
3) Warum wurde seit fast einem Jahr noch keine Zustimmung des
Bundesministeriums für Finanzen zur Nachbesetzung des Vorstandes des
Finanzamtes Wolfsberg erteilt?
4) Wann erfolgt die Nachbesetzung des Vorstandes des Finanzamtes
Wolfsberg?
5) Sind im Bereich der Finanzverwaltung Organisationsveränderungen geplant,
welche zu einer Schließung von Finanzämtern führen soIlen?