1276/AB

 

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfr¥

1339/J betreffend Disziplinarverfahren gegen Beamte, welche die

Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am 3.10.1996 an

mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in

Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Im Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegen-

heiten wurden in den Jahren 1990 bis 1995 41 Disziplinarverfahren

eingeleitet.

 

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

 

In diesem Zeitraum wurde in drei Fällen Einspruch (Berufungen)

erhoben. In zwei Fällen wurde den Einsprüchen stattgegeben. Ein

Verfahren ist noch anhängig.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage :

 

In 27 Fällen kam es zu disziplinarrechtlichen Maßnahmen.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage :

 

In vier Fällen wurden vorübergehende Suspendierungen ausge-

sprochen.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage :

 

In einem Fall wurde die Disziplinarstrafe der Entlassung ausge-

sprochen.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage :

 

An sonstigen Disziplinarmaßnahmen wurden vier Ermahnungen ausge-

sprochen.

 

 

Antwort zu den Punkten 8 bis 10 der Anfrage :

 

Wegen des Vorwurfs rechtsradikaler Betätigung einerseits sowie

wegen Vorwürfen im Bereich von Polizeiübergriffen wurden keine

Disziplinarverfahren eingeleitet .

 

Antwort zu den Punkten 11 bis 14 der Anfrage :

 

Zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung der gleich-

lautenden Anfrage Nr. 847/J durch den Herrn Bundeskanzler und

insbesondere darauf , daß im BKA vom Herrn Bundeskanzler eine

Arbeitsgruppe zur Reform des Disziplinarrechts eingesetzt wurde .