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der Abgeordneten Mag. Dr. Maria FEKTER

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend die Teilnahmepflicht des Gewerbes an der Konjunkturstatistik des Österreichischen

Statistischen Zentralamtes (ÖSTAT)

 

 

Die Einführung der Teilnahmepflicht des Gewerbes an der Konjunkturstatistik hat massive

Beschwerden der betroffenen Unternehmer hervorgerufen.

 

Stark wird kritisiert, daß in den Betrieben die benötigten Unterlagen vor dem l 5. des

übernächsten Monats (= Steuertermin) nicht vollständig vorliegen. Den unterzeichnenden

Abgeordneten ist zwar bekannt, daß der Abgabetermin aus EU- Konformitätsgründen gemäß

der entsprechenden Richtlinie festgelegt worden ist, trotzdem sei auf die schwierige Lage der

Unternehmer hingewiesen.

 

Weiters führt die bürokratische Mehrbelastung der Unternehmen zum Nulltarif zu einer bereits

unerträglichen Situation für die Gewerbetreibenden.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler folgende

 

 

ANFRAGE :

 

 

1 . Sind durch die Einführung der Konjunkturstatistik für das Gewerbe in Hinkunft andere

Erhebungen nicht mehr notwendig? Wenn ja, welche?

 

2. Wieviele Unternehmen haben sich an der Probeerhebung im Herbst 1995 beteiligt?

 

3. Wieviele Betriebe sind von dieser neuen Teilnahmepflicht an der Konjunkturstatistik

betroffen?

 

4. Was gedenken Sie zu tun, um den Unternehmern diese zusätzlichen Leistungen zu

erleichtern beziehungsweise abzugelten?

 

5. Wieviel Zeit liegt zwischen dem vorgeschriebenen Abgabetermin und der

Veröffentlichung der erhobenen Daten?

 

6. Wieweit wird sich das Statistische Zentralamt bei Nichteinhaltung der Abgabefrist aus den

oben angeführten Gründen kulant zeigen?

 

7. Sind Strafsanktionen für unrichtiges Ausfüllen vorgesehen? Wenn ja, in welcher Form?