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der Abgeordneten Mag. Dr. Maria FEKTER
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend die Teilnahmepflicht des Gewerbes an der Konjunkturstatistik des Österreichischen
Statistischen Zentralamtes (ÖSTAT)
Die Einführung der Teilnahmepflicht des Gewerbes an der Konjunkturstatistik hat massive
Beschwerden der betroffenen Unternehmer hervorgerufen.
Stark wird kritisiert, daß in den Betrieben die benötigten Unterlagen vor dem l 5. des
übernächsten Monats (= Steuertermin) nicht vollständig vorliegen. Den unterzeichnenden
Abgeordneten ist zwar bekannt, daß der Abgabetermin aus EU- Konformitätsgründen gemäß
der entsprechenden Richtlinie festgelegt worden ist, trotzdem sei auf die schwierige Lage der
Unternehmer hingewiesen.
Weiters führt die bürokratische Mehrbelastung der Unternehmen zum Nulltarif zu einer bereits
unerträglichen Situation für die Gewerbetreibenden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler folgende
ANFRAGE :
1 . Sind durch die Einführung der Konjunkturstatistik für das Gewerbe in Hinkunft andere
Erhebungen nicht mehr notwendig? Wenn ja, welche?
2. Wieviele Unternehmen haben sich an der Probeerhebung im Herbst 1995 beteiligt?
3. Wieviele Betriebe sind von dieser neuen Teilnahmepflicht an der Konjunkturstatistik
betroffen?
4. Was gedenken Sie zu tun, um den Unternehmern diese zusätzlichen Leistungen zu
erleichtern beziehungsweise abzugelten?
5. Wieviel Zeit liegt zwischen dem vorgeschriebenen Abgabetermin und der
Veröffentlichung der erhobenen Daten?
6. Wieweit wird sich das Statistische Zentralamt bei Nichteinhaltung der Abgabefrist aus den
oben angeführten Gründen kulant zeigen?
7. Sind Strafsanktionen für unrichtiges Ausfüllen vorgesehen? Wenn ja, in welcher Form?