1290/J
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend Beurteilung der Zweckmäßigkeit, Einsparungserfordernisse und sachliche
Voraussetzungen der FSME-Impfung
Ihre schriftlichen parlamentarischen Anfragebeantwortungen 227/AB v. 26.4.1996 zu164/J v.
27.2.1996 und 357/AB v. 21.5.1996 zu 347/J v. 21.3.1996 haben beachtliche
Informationsdefizite und Wissenslücken Ihres Ressorts Über die FSME-Impfung und deren
Wirkungen, Nebenwirkungen, Kosten und Zweckmäßigkeit transparent gemacht, deren
Schließung zur Beurteilung der laut S 132 c. Abs. 1 Z. 2 und Abs. 3 ASVG (BGBl. Nr.
647/1982, Art. II Z. 5) als "vordringliche Maßnahme zur Erhaltung der Volksgesundheit"
deklarierten FSME-Impfung dringend erforderlich sind. Die hierzu erforderlichen und Ihnen
derzeit offenbar noch fehlenden Daten können von Ihnen nach unserer Kenntnis unschwer bei
Univ.-Prof. Dr. Christian Kunz und ähnlichen Stellen herbeigeschafft werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE :
1) Wie lautet die Altersverteilung der FSME-Fallzahlen für die letzten 10 Jahre 1986-1995,
aufgeschlüsselt nach Jahren und den Alterstufen 0-6, 7-10, 15-20, 21-30, 31-40, 41-50, 51-
60, 61-70, 71-80, 81-90, 91l-100, o.A. ?
2) Wieviele FSME-Fälle sind in den Jahren 1986 - 1995 bei wirklich Ungeimpften und
wieviele FSME-Fälle sind in den gleichen Jahren nach der Erstimpfung aufgetreten,
aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern? (Diese Zahlen sind für die Beurteilung der
FSME-Impfung und deren Nebenwirkungen relevant, weil nach der bisherigen Zählweise von
Prof. Kunz Personen, die allenfalls durch die Erstimpfung (Fremdeiweis) an FSME
erkrankten und schon wegen der FSME-Impfung Antikörper bildeten, als ''ungeimpft" durch
Zeckenstich erkrankt gezählt wurden und werden ?
3) Wieviele FSME-Patienten waren 1986-1995 gar nicht, einmal, zweimal, dreimal oder öfter
geimpft - da Prof. Kunz diese Zahlen für die 2., 3. oder höhere Impfung zur Berechnung der
''Schutzrate" angeben konnte, kann er dies zweifellos auch für die 1. Impfung -
aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern sowie total ?
4) Wieviele FSME-Patienten gab es in den Jahren 1986-1995 wirklich, nachdem sich
herausstellte, daß z.B. 1990 die Zahl der FSME-Patienten infolge Mehrfachzählung mit der
Zahl der von Prof. Kunz berichteten und von Ihrem Ressort ungeprüft übernommenen
FSME-Fälle nicht überstimmt, aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern?
5) Wieviele der 1986-1995 aufgetretenen FSME-Fälle (FSME-Patienten) waren nach dem
Zeckenstich und vor der FSME-Erkrankung mit einem Immungobulin passiv immunisiert
worden, aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern ?
6) Wieviele meldepflichtige unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW,s) der passiven
Immunisierung mit einem Immunglobulin nach einem Zeckenstich wurden Ihrem Ressort
gemäß S 75 AMG in den Jahren 1986-1995 gemeldet, aufgeschlüsselt nach Jahren,
Bundesländern, und Art der Nebenwirkungen (Erkrankungen) ?
7) Die Steiermark weist trotz hoher Durchimpfungsraten - die von Ihrem Ressort sicher bei
Prof. Kunz oder beim Hygiene-Institut der Universität Graz zu erfahren sind - nahezu jedes
Jahr außergewöhnlich hohe und von den übrigen Bundesländern stark abweichende FSME-
Fallzahlen auf. Wie erklären Sie sich diese merkwürdigen Abweichungen und ungewöhnlich
hohen FSMe-Fallzahlen trotz hoher Durchimpfungsraten in den steirischen FSME Gebieten ?
8) Wie erklären Sie, daß nach den Recherchen des mit dem Pharmig-Preis ausgezeichneten
Univ.-Doz. Dr. Bernhard Schwarz l990 in der Steiermark nur 20 FSME-Fälle hospitalisiert
waren, während Univ.-Prof. Dr. Christian Kunz 3 8 hospitalisierte FSME-Fälle - in Ihrer
Anfragebeantwortung vom 26.4. l996 waren es sogar 3 9 FSME-Fälle - also fast doppelt so
viele FSME Fälle berichtet hat?
9) Wie hoch sind bzw. waren die Durchimpfungsraten in der Ost-, Süd- und Weststeiermark
sowie in Graz in den Jahren 1986-1995, aufgeschlüsselt nach Jahren und den angeführten
Gebieten, und wie hoch waren die zuordenbaren FSME-Fallzahlen für diese Gebiete und für
die übrige Steiermark ?
10) Welche echten und nachweisbaren FSME-Rückgänge haben die FSME-Impfungen in der
Steiermark, die schon 1976 als Massenimpfung einsetzten und insbesondere auch die
Risikopersonen erfaßten, bis zum Jahre l982 gebracht, als die FSME-Impfung als
"vordringliche Maßnahme zur Erhaltung der Volksgesundheit" in den S 132 c. Abs. 1 Z. 2
des ASVG aufgenommen wurde ?
11.) Sind Sie der Meinung, daß die FSME-Impfung wie bisher in vielen Fällen ohne echte und
ausreichende medizinische Indikation durchgeführt, das Nebenwirkungsrisiko in Kauf
genommen und die hohen Kostenzuschüsse für die nicht indizierten FSME-Impfungen
aufrecht erhalten werden sollten ? Wenn ja, mit welcher Begründung ? Wenn nein, was
werden Sie zur Abstellung dieser unnötigen Ausgaben im Sinne des S l32 c. Abs. 3 ASVG
im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales sowie im Hinblick auf das
"Sparpaket" unternehmen?