1295/J

 

 

 

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

 

betreffend Endabrechnung der Pyhrnautobahn

 

 

 

Sowohl im oberösterreichischen als auch im steirischen Bereich der Pyhrnautobahn

liegen nun die bereinigten Endabrechnungen vor. Daraus ist ersichtlich, daß hohe

Summen nach Rechnungshofprüfung und Tätigkeit der Staatsanwaltschaft sowie

öffentlicher Thematisierung des Skandals rückverhandelt werden konnten. Dennoch ist

es zu einer umfangreichen Erhöhung der eigentlichen Auftragssummen gekommen.

 

 

 

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister

für wirtschaftliche Angelegenheiten folgende schriftliche

 

 

 

ANFRAGE :

 

 

 

l . Wie lauteten die konkreten Auftragssummen der einzelnen Bauabschnitte im

steirischen sowie im oberösterreichischen Bereich der Pyhrnautobahn?

 

2. Wie lauten die entsprechenden Endabrechnungen für den jeweiligen

Bauabschnitt auf der gesamten Strecke der Pyhrnautobahn?

 

3. Welche konkreten Summen konnten pro jeweiligen Bauabschnitt von den

bauausführenden Firmen rückverhandelt werden?

 

4. Wie hoch beläuft sich die Gesamtverteuerung jeweils im Bereich der steirischen

bzw. oberösterreichischen Pyhrn, wenn Schlußrechnung mit Auftragssumme

verglichen wird?

 

5. Wie lautet die Summe der Korrekturdifferenzen im steirischen Bereich bzw. im

oberösterreichischen Bereich?

 

6. Welches waren die konkreten Argumente für rückverhandelte Summen beim

jeweils einzelnen Bauabschnitt der oberösterreichischen bzw. der steirischen

Pyhrn?

 

7. Auf welchen Baubereichen fehlen noch Einigungen zwischen ÖSAG und den

bauausführenden Firmen? Was ist konkret der Streitgegenstand? In welchem

Verfahrensstand befinden sich diese Auseinandersetzungen? Um welche

Summen geht es konkret?

 

8. Wie lautet die konkrete aktuelle Situation bezüglich der von den Ländern

Oberösterreich und Steiermark eingeforderten Schadenersatzzahlungen? Welche

konkreten Summen werden jeweils von den Bundesländern urgiert? In welchem

konkreten Verhandlungsstadium befindet sich diese Auseinandersetzung?

Welches konkrete Prozedere mit welchen konkreten zeitlichen Etappenschritten

ist diesbezüglich geplant?