1296/J
des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend unbefriedigende Anfragebeantwortung durch den Justizminister Nr. 7032/1 PR
l/96 zur Zahl 503/J-NR/1996
Der Justizminister weist in den Punkten 2 und 4 seiner Anfragebeantwortung
daraufhin, daß die Angelegenheit Parteispenden und Repräsentationsaufwendungen
durch die WEB-Firma IMMO-Bautreuhand nicht unmittelbar den Kern des
Strafverfahrens WEB betreffen und, daß es im Sinne einer ökonomischen
Durchführung des Prozesses nicht sinnvoll sei, diesen Prozeß durch diese Causa
auszuweiten und weitere Verzögerungen damit in Kauf zu nehmen.
Er erwähnt auch, daß keine Beweise oder Hinweise auf Parteispenden vorlägen. Es
dürfte seiner Aufmerksamkeit entgangen sein, daß sehr wohl drei Belege für
Parteispenden existieren, nämlich 1. öS75.000,--, 2. öS 58.000,-- und 3. öS 35.350,-
-. Es ist bei bekannter österreichischer Parteispendenpraxis wohl anzunehmen, daß
diese drei Spenden den drei Regierungsparteien des Salzburger Landtages zur
Verfügung gestellt wurden und zwar im Ausmaß ihrer politischen Stärke. Es ist auch
anzunehmen, daß diese Belege nur die Spitze eines Eisberges sind.
ln Italien haben die Mailänder Staatsanwälte und Untersuchungsrichter einen
ähnlichen Vorfall zum Anlaß genommen, vehement die Untersuchungen
aufzunehmen, mit dem Erfolg, daß ein ganzer Eisberg an Korruption und
Parteispenden sichtbar wurde und damit die Polit-Szene Italiens erheblich gereinigt
hat.
Ob solch eine Reinigung in Österreich überhaupt erwünscht ist, wird sich anhand der
Reaktion, sowohl des Justizministers wie der weisungsgebundenen Staatsanwälte,
zeigen. Dem Vernehmen nach sind diese in der Polit-Szene unüblichen Belege nur
zustande gekommen, da der zuständige Buchhalter unglaublicher Weise annahm,
Parteispenden könnte man von der Steuer absetzen. Gerade dieser Lapsus eines
Buchhalters ergäbe für die Justiz jetzt die Möglichkeit mit voller Kraft zu ermitteln,
natürlich außerhalb des WEB-Hauptverfahrens.
Da nunmehr erstmals konkrete Belege für Parteienfinanzierung bei einem
Megaskandal vorliegen, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für Justiz folgende schriftliche
ANFRAGE:
1. Sind Ihnen diese Belege inzwischen bekannt?
2. Werden Sie die Staatsanwaltschaft anweisen, jetzt die Ermittlungen in dieser
Causa aufzunehmen?
3. Sind bei anderen Verfahren in den vergangenen Jahren konkrete Hinweise auf
Parteienfinanzierung aufgetaucht?