1296/J

 

 

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend unbefriedigende Anfragebeantwortung durch den Justizminister Nr. 7032/1 PR

l/96 zur Zahl 503/J-NR/1996

 

 

 

Der Justizminister weist in den Punkten 2 und 4 seiner Anfragebeantwortung

daraufhin, daß die Angelegenheit Parteispenden und Repräsentationsaufwendungen

durch die WEB-Firma IMMO-Bautreuhand nicht unmittelbar den Kern des

Strafverfahrens WEB betreffen und, daß es im Sinne einer ökonomischen

Durchführung des Prozesses nicht sinnvoll sei, diesen Prozeß durch diese Causa

auszuweiten und weitere Verzögerungen damit in Kauf zu nehmen.

 

Er erwähnt auch, daß keine Beweise oder Hinweise auf Parteispenden vorlägen. Es

dürfte seiner Aufmerksamkeit entgangen sein, daß sehr wohl drei Belege für

Parteispenden existieren, nämlich 1. öS75.000,--, 2. öS 58.000,-- und 3. öS 35.350,-

-. Es ist bei bekannter österreichischer Parteispendenpraxis wohl anzunehmen, daß

diese drei Spenden den drei Regierungsparteien des Salzburger Landtages zur

Verfügung gestellt wurden und zwar im Ausmaß ihrer politischen Stärke. Es ist auch

anzunehmen, daß diese Belege nur die Spitze eines Eisberges sind.

ln Italien haben die Mailänder Staatsanwälte und Untersuchungsrichter einen

ähnlichen Vorfall zum Anlaß genommen, vehement die Untersuchungen

aufzunehmen, mit dem Erfolg, daß ein ganzer Eisberg an Korruption und

Parteispenden sichtbar wurde und damit die Polit-Szene Italiens erheblich gereinigt

hat.

 

Ob solch eine Reinigung in Österreich überhaupt erwünscht ist, wird sich anhand der

Reaktion, sowohl des Justizministers wie der weisungsgebundenen Staatsanwälte,

zeigen. Dem Vernehmen nach sind diese in der Polit-Szene unüblichen Belege nur

zustande gekommen, da der zuständige Buchhalter unglaublicher Weise annahm,

Parteispenden könnte man von der Steuer absetzen. Gerade dieser Lapsus eines

Buchhalters ergäbe für die Justiz jetzt die Möglichkeit mit voller Kraft zu ermitteln,

natürlich außerhalb des WEB-Hauptverfahrens.

 

 

Da nunmehr erstmals konkrete Belege für Parteienfinanzierung bei einem

Megaskandal vorliegen, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den

Bundesminister für Justiz folgende schriftliche

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

 

 

1. Sind Ihnen diese Belege inzwischen bekannt?

 

 

2. Werden Sie die Staatsanwaltschaft anweisen, jetzt die Ermittlungen in dieser

 

Causa aufzunehmen?

 

 

3. Sind bei anderen Verfahren in den vergangenen Jahren konkrete Hinweise auf

 

Parteienfinanzierung aufgetaucht?