1297/J

 

 

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Justizaffäre Löffler-Foco

 

 

Im Fall Löffler-Foco wendete sich in den vergangenen Wochen das Blatt. Dennoch

wird eine unrühmliche Rolle der Justiz immer konkreter und kIarer. So wie

Verteidiger Herbert Wegscheider im Löffler-Verfahren im August 1996 wiederholt

auf eine "unrühmliche Rolle" des Richters Johann KoIler im Erstprozeß in einem

Interview mit den Salzburger Nachrichten hinwies, wies der Vizepräsident des

Landesgerichtes Linz, Peter Oettl daraufhin, daß eine Reihe von Fehlern passiert

seien. SN: "'Daß die Befragung eines Zeugen außerhalb der Hauptverhandlung

vorgenommen wurde, scheint, so Oettl, zu stimmen '' ''So etwas ist nicht vorgesehen

und als verfahrensrechtlich nicht korrekt einzustufen ", sagt der Sprecher des

Landesgerichtes Linz. Bei einem derartigen Riesenverfahren könne es aber leicht

passieren, daß jemand Fehler macht. Zu der Bemerkung der Senat mit KoIler an der

Spitze sei auch auf Wünsche der Laienrichter (wie die erneute Anhörung eines

Zeugen) nicht eingegangen, meinte Oettl, es erhebe sich tatsächlich die Frage, "ob

das geschickt gewesen ist. " Das alles sage aber nichts über die

Unvoreingenommenheit des damaligen Richters aus. "Unklug ", (Oettl) sei Kollers

Äußerung im Fernsehen (Stichwort: Staubsauger) gewesen.

 

Zusätzlich zu dieser besonders heftigen Kritik sorgt nun auch die Entscheidung des

Landesgerichtes Linz, dem freigesprochenen Peter Löffler keine Haftentschädigung zu

bezahlen, neuerlich für Aufsehen. Vor allem die Begründung, der Verdacht sei nicht

restlos ausgeräumt, klingt bei einem Freispruch mehr als überaschend und

fragwürdig. Dazukommt, daß laut Landesgericht Linz (Dr. Erich Jahn vom

Landesgericht in der Linzer Rundschau vom 19.9.1996) diese Entscheidung durch 3

Berufsrichter und die 8 Geschworenen gemeinsam in einer Abstimmung getroffen

wurde. In der gleichen Ausgabe des zitierten Mediums weist jedoch die Obfrau der

Geschworenen, Renate Tauber, diese Aussage vehement zurück: ''Das ist nicht

richtig, wir wurden dazu nicht befragt. Denn meiner Ansicht nach wäre es rechtens,

daß Her L. Haftentschädigung bekommt. ,'

 

 

Die Justizaffäre im Fall Löffler-Foco wird also immer gravierender. Die

unterzeichneten Abgeordneten richten aus diesem Grund an den Bundesminister für

Justiz folgende schriftliche

ANFRAGE:

 

 

 

1. Gab es in Sachen der Verfahrensleitung durch Richter Koller (1. Verfahren) eine

Untersuchung? Wenn ja, wann, durch wen und mit welchem konkreten

Ergebnis? Wie lautete im volIen Wortlaut der konkrete Untersuchungsbericht?

 

2. Wie beurteilt der Justizminister die entsprechende Kritik des Linzer

Gerichtssprechers an der Prozeßführung von Richter Johann Koller (siehe SN in

der BeiIage)?

 

3. Wurde das neuaufgerollte Verfahren zur Person Peter Löffler vom

Justizministerium beobachtet? Wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse wurden

daraus gezogen? Wie lautet der Bericht an den Justizminister im Wortlaut?

 

4. Wie bewertet der Justizminister die Entscheidung , für Peter Löffler keine

Haftentschädigung auszuzahlen? Ist dem Justizminister bekannt, auf Grund

welcher konkreter RechtsIage diese Entscheidung getroffen wurde?

 

5. Ist dem Justizminister die Aussage der Obfrau der Geschworenen in der oö.

Rundschau bekannt, wonach es über die Frage einer Haftentschädigung keinerlei

Abstimmung gegeben habe (siehe dazu Artikel der Rundschau in der Beilage)?

 

6. Wird der Justizminister auf Grund der unterschiedlichen und widersprüchlichen

Aussagen eine Untersuchung anordnen?

 

7. Existiert ein Gerichtsprotokoll über die Abstimmung bezüglich der Frage der

Haftentschädigung? Wenn ja, wie lautet der Wortlaut dieses Protokolls?

 

8. Welche konkreten Fälle von beantragten Haftentschädigungen gab es in

Östereich jeweils in den Jahren l990 bis l996? Wie wurde im jeweiligen

EinzelfaIl entschieden? Welche konkreten Summen wurden in welchen

konkreten Fällen ausbezahlt?

 

9. Kam es in diesen oder in FäIlen aus der Zeit zwischen 1980 und 1990 zu

höchstgerichtlichen Urteilen bzw. zu Urteilen des Europäischen Gerichtshofes?

Wenn ja, in welchen konkreten Fällen und mit welchen Urteilssprüchen mit

welchem konkreten Wortlaut?

 

 

Anlage wurde nicht gescannt !!!