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des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Justizaffäre Löffler-Foco
Im Fall Löffler-Foco wendete sich in den vergangenen Wochen das Blatt. Dennoch
wird eine unrühmliche Rolle der Justiz immer konkreter und kIarer. So wie
Verteidiger Herbert Wegscheider im Löffler-Verfahren im August 1996 wiederholt
auf eine "unrühmliche Rolle" des Richters Johann KoIler im Erstprozeß in einem
Interview mit den Salzburger Nachrichten hinwies, wies der Vizepräsident des
Landesgerichtes Linz, Peter Oettl daraufhin, daß eine Reihe von Fehlern passiert
seien. SN: "'Daß die Befragung eines Zeugen außerhalb der Hauptverhandlung
vorgenommen wurde, scheint, so Oettl, zu stimmen '' ''So etwas ist nicht vorgesehen
und als verfahrensrechtlich nicht korrekt einzustufen ", sagt der Sprecher des
Landesgerichtes Linz. Bei einem derartigen Riesenverfahren könne es aber leicht
passieren, daß jemand Fehler macht. Zu der Bemerkung der Senat mit KoIler an der
Spitze sei auch auf Wünsche der Laienrichter (wie die erneute Anhörung eines
Zeugen) nicht eingegangen, meinte Oettl, es erhebe sich tatsächlich die Frage, "ob
das geschickt gewesen ist. " Das alles sage aber nichts über die
Unvoreingenommenheit des damaligen Richters aus. "Unklug ", (Oettl) sei Kollers
Äußerung im Fernsehen (Stichwort: Staubsauger) gewesen.
Zusätzlich zu dieser besonders heftigen Kritik sorgt nun auch die Entscheidung des
Landesgerichtes Linz, dem freigesprochenen Peter Löffler keine Haftentschädigung zu
bezahlen, neuerlich für Aufsehen. Vor allem die Begründung, der Verdacht sei nicht
restlos ausgeräumt, klingt bei einem Freispruch mehr als überaschend und
fragwürdig. Dazukommt, daß laut Landesgericht Linz (Dr. Erich Jahn vom
Landesgericht in der Linzer Rundschau vom 19.9.1996) diese Entscheidung durch 3
Berufsrichter und die 8 Geschworenen gemeinsam in einer Abstimmung getroffen
wurde. In der gleichen Ausgabe des zitierten Mediums weist jedoch die Obfrau der
Geschworenen, Renate Tauber, diese Aussage vehement zurück: ''Das ist nicht
richtig, wir wurden dazu nicht befragt. Denn meiner Ansicht nach wäre es rechtens,
daß Her L. Haftentschädigung bekommt. ,'
Die Justizaffäre im Fall Löffler-Foco wird also immer gravierender. Die
unterzeichneten Abgeordneten richten aus diesem Grund an den Bundesminister für
Justiz folgende schriftliche
ANFRAGE:
1. Gab es in Sachen der Verfahrensleitung durch Richter Koller (1. Verfahren) eine
Untersuchung? Wenn ja, wann, durch wen und mit welchem konkreten
Ergebnis? Wie lautete im volIen Wortlaut der konkrete Untersuchungsbericht?
2. Wie beurteilt der Justizminister die entsprechende Kritik des Linzer
Gerichtssprechers an der Prozeßführung von Richter Johann Koller (siehe SN in
der BeiIage)?
3. Wurde das neuaufgerollte Verfahren zur Person Peter Löffler vom
Justizministerium beobachtet? Wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse wurden
daraus gezogen? Wie lautet der Bericht an den Justizminister im Wortlaut?
4. Wie bewertet der Justizminister die Entscheidung , für Peter Löffler keine
Haftentschädigung auszuzahlen? Ist dem Justizminister bekannt, auf Grund
welcher konkreter RechtsIage diese Entscheidung getroffen wurde?
5. Ist dem Justizminister die Aussage der Obfrau der Geschworenen in der oö.
Rundschau bekannt, wonach es über die Frage einer Haftentschädigung keinerlei
Abstimmung gegeben habe (siehe dazu Artikel der Rundschau in der Beilage)?
6. Wird der Justizminister auf Grund der unterschiedlichen und widersprüchlichen
Aussagen eine Untersuchung anordnen?
7. Existiert ein Gerichtsprotokoll über die Abstimmung bezüglich der Frage der
Haftentschädigung? Wenn ja, wie lautet der Wortlaut dieses Protokolls?
8. Welche konkreten Fälle von beantragten Haftentschädigungen gab es in
Östereich jeweils in den Jahren l990 bis l996? Wie wurde im jeweiligen
EinzelfaIl entschieden? Welche konkreten Summen wurden in welchen
konkreten Fällen ausbezahlt?
9. Kam es in diesen oder in FäIlen aus der Zeit zwischen 1980 und 1990 zu
höchstgerichtlichen Urteilen bzw. zu Urteilen des Europäischen Gerichtshofes?
Wenn ja, in welchen konkreten Fällen und mit welchen Urteilssprüchen mit
welchem konkreten Wortlaut?
Anlage wurde nicht gescannt !!!