1298/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Stadler und Kollegen

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

betreffend F. Dvorak - U-Haft in Deutschland

 

 

Der östereichische Staatsbürger F. Dvorak wird seit 14.5.1996 unter mehr als eigenartigen

Vorwänden in Deutschland im Rahmen eines Finanzstrafverfahren in U-Haft gehalten.

 

Der genaue Sachverhalt und die undurchsichtigen Umstände seiner Inhaftierung wurden Ihrem

Ministerium mit Schreiben vom 1.9.1996 (siehe Anlage) und Ergänzungsschreiben vom

9.9.1996 vom Anwalt des Betroffenen ausführlich mitgeteilt.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

auswärtige Angelegenheiten folgende

 

 

ANFRAGE :

 

 

1.) Welche Bemühungen hat Ihr Ministerium aufgrund des zitierten Schriftverkehrs

zugunsten des Betroffenen mit dem Ziel einer Enthaftung unternommen?

 

2.) Ist die Darstellung des Anwaltes im Schreiben vom 1.9.1996 richtig, wonach die

vorhergehende erfolglose Vorladung eines österreichischen Staatsbürgers durch eine

deutsche Behörde in Finanzstrafsachen aufgrund eines Abkommens zwischen der

Republik Östereich und der Bundesrepublik Deutschland ausdrückliche Voraussetzung

für die Erlassung eines Haftbefehles ist?

Wenn ja, sind Ihnen die Gründe bekannt, warum dies im vorliegenden Fall nicht beachtet

wurde?

 

3.) Sind Ihnen die nach einem rechtsstaatlichen Mindeststandard argumentier- und haltbaren

Gründe für die weitere Inhaftierung des Betroffenen durch die deutschen Behörden

mitgeteilt worden, obwohl die behaupteten Abgabenschulden beglichen und die sonstigen

Vorwürfe gegen den österreichischen Staatsangehörigen ausgeräumt wurden?

Wenn ja, welche sind dies genau?

 

4.) Falls Ihnen keinerlei weitere Haftgründe mitgeteilt wurden - wann ist nach den

Ergebnissen der Bemühungen Ihres Ministeriums mit der erhofften Enthaftung des F.

Dvorak zu rechnen?

 

 

5.) Welche Schritte werden Sie unternehmen, um mutmaßliche Mißstände, zu Lasten

 

östereichischer Staatsbürger, wie sie im vorliegenden Fall ausführlich dargestellt sind, in

 

Deutschland nach Möglichkeit für die Zukunft zu vermeiden?

 

 

Beilage wurde nicht gescannt !!!