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der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

 

betreffend die Schaffung von einheitlichen gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung der

Ausbildung von Rehabilitationshunden

 

 

Der Trend zum Assistenzhund für Behinderte ist weltweit im Ansteigen begriffen. Man

unterscheidet Führhunde für Blinde, Partnerhunde für Rollstuhlfahrer und schwer

körperbehinderte und Signalhunde für Gehörlose und Hörbehinderte. Diese Hunde erhöhen

die Selbständigkeit von behinderten Menschen und daher deren soziale Integration.

Es ist naheliegend, daß alle diese Hunde eine spezielle und gute Ausbildung brauchen,

damit sie als geprüfte Rehabilitationshunde eingesetzt werden können.

Aber hier gibt es in Österreich immer noch gravierende Mißstände:

Es fehlen einheitliche gesetzliche Bestimmungen, die die Ausbildung sowie die Prüfung von

Rehabilitationshunden regeln.

Aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage ist Hundeausbildung ein freies Gewerbe, sodaß

praktisch jeder, der auch nur einrnal einen Führhund und/oder einen Film über deren

Ausbildung gesehen hat, diese Ausbildung in Angriff nehmen kann.

Durch die jahrelange Bemühung von Selbsthilfegruppen wurde zwar in den letzten Jahren

eine Prüfungskommission für Blindenführhunde eingerichtet, die derzeit beim

Blindenverband angesiedelt ist, und die aus VertreterInnen verschiedener Ministerien und

Kostenträger zusammengesetzt ist.

Aber auch diese Prüfungskommission arbeitet ohne rechtliche Grundlage und hat daher

keine Kompetenzen.

Für die anderen Rehabilitationshunde gibt es nicht einmal eine Prüfungskommission.

Die öffentlichen Kostenträger wälzen jede Verantwortung auf die ehrenarntlichen Vereine

ab.

Es gibt keine offizielle Anerkennung der Rehabilitationshunde als Hilfsmittel im Sinne des §

154 ASVG. Die Finanzierung durch die öffentliche Hand ist uneinheilich und für die

Ansuchenden schwer durchschaubar.

Ein weiteres Problern ist die fehlende Akzeptanz der Rehabilitationshunde in der

Öffentlichkeit.

Es passiert ständig, daß Blinden mit ihren Führhunden der Zutritt zu Ärntern, Geschäften,

Lokalen usw. verwehrt wird, daß sie nicht mit dem Taxi befördert werden usw. .

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE :

 

 

 

1) Planen Sie die Anerkennung der Rehabilitationshunde als Hilfsmittel im Sinne des

§ 154 ASVG?

Wenn ja, ab wann?

Wenn nein, warum nicht?

 

2) Was werden Sie unternehmen, damit es zur Schaffung einer einheitlichen rechtlichen

Grundlage von Ausbildung, Prüfung und Finanzierung von Rehabilitationshunden

kommt?

 

3) Planen Sie, eine interministerielle Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich mit der

Ausbildung, Prüfung und Finanzierung von Rehabilitationshunden beschäftigt und

dafür einheitliche Regelungen erarbeitet?

Wenn ja, wann werden Sie eine derartige Arbeitsgruppe einsetzen?

Wenn nein, warum nicht?

 

4) Welche Maßnahmen sind Ihrer Meinung nach geeignet und notwendig um die

Akzeptanz der Rehabilitationshunde durch die nichtbehinderte Bevölkerung zu

steigern, damit behinderte Menschen mit ihren Hunden Zugang zu öffentlichen und

privaten Einrichtungen haben?

 

5) Viele behinderte Menschen sind über die Beschaffung und Finanzierung sowie über

die Einsatzrnöglichkeiten von Rehabilitationshunden nicht informiert.

Planen Sie lnformationveranstaltungen in diesem Bereich?