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der Abgeordneten Mag. Stadler und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Schändung des jüdischen Friedhofes in Eiseustadt
Im Oktober 1992 wurde der jüdische Friedhof in Eisenstadt geschändet, wobei Grabsteine mit
Hakenkreuzen und Hetzparolen beschmiert wurden. Auffällig waren Sprüche wie ,,Heil
Haider" und ,,Sieg Haider". Die Spur sollte von der Schandtat direkt zu Haider gelenkt
werden. Zur gleichen Zeit wurde von der FPÖ die Einleitung eines Volksbegehrens ,,Östereich
zuerst" beschlossen. Bereits in der Einleitungsphase sollte die FPÖ durch die Eisenstädter Tat
diskreditiert werden.
Ende 1992 wurde als mutmaßlicher Täter Walter Köhler festgenommen und es wurde über ihn
die Untersuchungshaft verhängt. Köhler legte aus unverständlichen Gründen ein umfassendes
Geständnis über die Schandtat ab. In allen Mitteilungen des Innenministeriums wurde die Tat
als aufgeklärt bezeichnet und es wurde eine linksextreme Täterschaft aufgrund der politischen
Zuordnung Köhlers festgehalten. Zahlreiche Medienberichte vom Jänner 1994 belegen dies.
1995 wurde Köhler freigesprochen, nachdem er sein eigenartiges Geständnis im Strafverfahren
widerrufen hatte.
Köhler war als Täter zur öffentlichen Propaganda gegen die FPÖ benutzt worden, nachdem er
sich auf einem Photo mit Jörg Haider ablichten ließ und dabei, unbemerkt von Haider, eine
Faustfeuerwaffe auf dem Foto präsentierte. Dieses Photo wurde zur Kompromittierung
Haiders im Kurier veröffentlicht. Ein ähnliches Foto Köhlers gibt es noch mit einem anderen
sehr hohen Repräsentanten des Staates. Haider sollte dadurch mit dem geständigen
Friedhofsschänder in Zusammenhang gebracht werden. Das falschen Geständnis und das Foto
mit Haider waren der erste Versuch, mit der Friedhofsschändung die FPÖ zu kompromittieren.
Gegen Christian Anderle aus Stadtschlaining, Sohn eines ehemaligen VP-Funktionärs und
Obmannes der Sektion Fremdenverkehr der Wirtschaftskammer Burgenland, und Wolfgang
Tomsits aus Rechnitz, Sohn eines ehemaligen SPÖ-Gemeinderates, wurde nach dem
Sprengstoffanschlag in Oberwart aufgrund von Hinweisen, die bei der EBT einlangten,
ermittelt. Das Verfahren in der Causa ,,Sprengstoffanschlag Oberwart" wurde
zuständigkeitshalber bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt geführt.
Eigenartigerweise erfolgte jedoch die Ermittlung gegen Anderle und Tomsits nach dem
Verbotsgesetz nicht durch die Staatsanwaltschaft Eisenstadt, sondern durch die
Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt. Weder Anderle noch Tomsits haben dort ihren Wohnsitz
und es gibt auch sonst keine Anknüpfung für eine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Wiener
Neustadt. Bekannt ist jedoch, daß der EBT-Beamte Koller, der in den gesamten
Bombencausen eine äußerst undurchsichtige Rolle spielt, besonders gute Kontakte zur
Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat. So verwunderte es kaum, daß trotz einer
erdrückenden Beweislage die Anzeigen nach dem Verbotsgesetz, jedenfalls die gegen Anderle,
von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt am 17. März 1995 zurückgelegt wurden.
Es bedurfte einer Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien, daß diese Zurücklegung
aufgehoben und das Strafverfahren gegen Anderle weitergeführt wurde. Im Strafverfahren
wurde damals bereits der PC Anderles samt Zubehör als Beweismittel sichergestellt und
verwendet.
Vermutlich seit März 1995, jedenfalls aber seit Juni 1995, ist aufgrund der vorgefundenen
Daten auf dem Anderle-PC bekannt, daß Anderle und sein Mittäter Tomsits die
Friedhofschänder von Eisenstadt sind !
Nach dem fehlgeschlagenen Versuch der Hintermänner und ihrer Helfer in der Staatspolizei,
das Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt leerlaufen zu lassen, wurden die
Fälle Anderle und Tomsits gezielt zurückgehalten. Bis heute gab es keine Verurteilungen als
Ergebnis dieser Verfahren.
Anderle wurde bewußt über den RFJ bei der FPÖ eingeschleust und in die Nähe des
Abgeordneten Schweitzer gebracht. Dieser Kontakt wurde ebenso gezielt durch Fotos,
Protokolle und Tonbänder gesichert. Bedeutung gewann dieser Kontakt erst nach der
Ernennung Schweitzers zum Bundesgeschäftsführer der FPÖ am 15. März dieses Jahres.
Im Vorfeld der EU-Wahl wurde der Kontakt Schweitzer/Anderle für eine gut vorbereitete
Medienkampagne über die Zeitschrift NEWS, mit einer Informationssteuerung aus dem Kreis
agitierender Stapo-Beamten, gespielt.
NEWS hat aus diesem Kreis nicht nur schriftliche Unterlagen und Aktenmaterial bekommen,
sondern auch ein kompromittierendes Foto von Anderle mit Schweitzer zur Diffamierung nach
der Methode, wie sie bei Köhler und Haider bereits früher angewendet worden war.
Bereits während der Totenfeier für die in Oberwart Ermordeten, sprayten einige für die
Zeitung NEWS arbeitende Journalisten hetzerische Parolen auf ein Denkmal in Oberschützen,
datnit sie dann die Parolen fotografieren und damit einen weiteren Beleg für das rechte Eck der
Attentäter liefern können, um in weiterer Folge politische Querverbindungen zur FPÖ zu
konstruieren. Peinlicherweise wurden die NEWS-Journalisten von burgenländischen
Kriminalbeamten bei der Tat ertappt und fotografiert. Den Kriminalbeamten wurde durch
Weisung nicht gestattet, das Auto der Journalisten zu durchsuchen. Stattdessen wurden sie
zum Rapport ins Innenministerium befohlen und es wurden ihnen dort sämtliche Akten und
Unterlagen abgenommen. Ferner wurden ihnen eigene Ermittlungen streng untersagt und es
wurde klargelegt, daß sämtliche Ermittlungen nur noch über die EBT laufen dürfen. NEWS
wurde damit eindeutig aus dem Innenministerium und der EBT gedeckt. Die Methode der
falschen Fährte ist daher für NEWS genausowenig ungewöhnlich, wie das Zusammenspiel
NEWS - BMI/EBT.
Eine solche falsche Fährte dürfte auch sein, was einer der fanatischsten Gegner der FPÖ bei der
Zeitschrift NEWS, der Redakteur Hans Henning Scharsach, mit anderen Co-Autoren in der
Ausgabe 34/96 auf den Seiten 19 ff veröffentlichte. Es wurde ein Brief des Franz Radl an den
Neonazi Küssel im Faksimile abgedruckt, woraus folgendes hervorgeht:
,,Aussicht auf langfristigen Erfolg biete auf jeden Fall nur die konsequente Arbeit mit
Jugendlichen. Und hier sollten wir uns auch überlegen, unsere Leute gezielt in den RFJ zu
schleusen, wo sie immerhin die Infrastruktur und das Angebot an Rhetorikkursen nützen,
andererseits die FPÖ kompromittieren können. "
Im Artikel wird behauptet, dieser Brief sei 1993 von Radl im Gefangenenhaus Graz an Küssel
ins Landesgericht Wien geschrieben worden. Bei dem Brief dürfte es sich jedoch um eine
Lohnarbeit Radls handeln. Vordergründig erweckt der Artikel den Anschein, als ob die FPÖ
Opfer einer gezielten Unterwanderung von Neonazis geworden sei, die durch Provokationen
von rechts die FPÖ kompromittieren wollten. In Wahrheit dient der Brief jedoch den beiden
Tätern Tomsits und Anderle als Alibi, um bei dem längst anhängigen Verfahren nach dem
Verbotsgesetz hinsichtlich der subjektiven Tatseite das gesetzliche Tatbild nicht zu erfüllen.
Beide werden via NEWS von ihren Hinterleuten geschützt, damit die beiden Provokateure
nicht auf der Strecke bleiben und im Strafverfahren mit Freisprüchen rechnen können (wie
Köhler und Radl).
Damit wird deutlich, daß NEWS in keiner Weise die Absicht hatte, der FPÖ einen Beweis zu
liefern, Opfer von Provokateuren geworden zu sein, sondern vielmehr im Auftrag der
Drahtzieher sicherstellte, daß die Täter oder Provokateure unbeschädigt bleiben. Wie aus der
Artikelserie von NEWS deutlich wird, geht es dieser Zeitschrift auch nicht um den
antisemitischen Anschlag und dessen Erhellung, sondern ausschließlich um die Desavouierung
der FPÖ und Schweitzers.
Die Umstände der Übernahme der Prozeßvertretung durch Rechtsanwalt Dr. Rifaat im
Briefbombenprozeß für Franz Radl sind obskur. Daß ausgerechnet einer der besten Freunde
des NEWS-Herausgebers Fellner die Prozeßvertretung eines unter Terorverdacht stehenden
Rechtsextremisten übernimmt, mutet eigenartig an. Radl konnte sich wohl während der ganzen
Prozeßphase auf seinen Freispruch im Hauptanklagepunkt verlassen. Dafür ist er offenkundig
bereit, auch als Briefschreiber Alibis hinsichtlich der jeweiligen subjektiven Tatseite für
Provokateure zu liefern. Auch die Kontakte Radls zum Profil-Journalisten Kufner spielen eine
gewisse Rolle. Der ehemalige Kufner-Vertraute Fidler, der früher bei Udo Proksch-Firmen
tätig war, hatte in der Radl-Causa Kontakte zu einem Detektivbüro in Wien, wo er aus der
Loge B' nai Brith nachweislich zumindest eine Faxsendung durchfaxte. Wie Fidler zum
Faxgerät der Loge B' nai B' rith kommt, legt Umstände offen, die für manche unaufgeklärten
Vorgänge der vergangenen Jahre interessant sind.
In der Loge B' nai B' rith werden unter ihrem Obmann Dr. Ariel Muzicant seit einiger Zeit
gezielte Aktionen gegen die FPÖ und Jörg Haider unternommen. Im Rahmen einer geheimen
Logensitzung am 3. Juni 1996 wurde sogar eine ,,Causa Jörg Haider" als eigener
Tagesordnungspunkt abgehandelt. Die Bemühungen der Loge, über den frühpensionierten
Richter Gallhuber mit Faschismusvorwürfen gegen die FPÖ und Haider vorzugehen, sind
gescheitert. Weitere Aktionen aus dem Kreis dieser Loge und aus dem sozialistischen
,,Republikanischen Klub", zwischen denen es enge personelle Verflechtungen gibt, sind wie in
der Vergangenheit leider auch in der Zukunft zu erwarten. Dabei verdienen die
Beratertätigkeiten einzelner Mitglieder der B'nai B' rith und des Republikanischen Klubs für
das Liberale Forum ebenso Beachtung wie die Rolle bestimmter LIF-Abgeordneter.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Justiz folgende
ANFRAGE:
1.) Aufgrund welcher Gründe, juristischer Notwendigkeiten bzw. behördlicher
Weisungen wurde der Fall der o.a. Friedhofsschändung von der ursprünglich zuständigen
Eisenstädter Staatsanwaltschaft zur Wr. Neustädter Staatsanwaltschaft weitergeleitet?
2.) Was waren die Beweggründe für die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt, die Anzeige nach
dem Verbotsgesetz gegen Christian Anderle zurückzulegen?
3.) Was waren die Beweggründe für die Oberstaatsanwaltschaft, diese Zurücklegung wieder
aufzuheben?
4.) Wann wurde Christian Anderle erstmals dem Untersuchungsrichter vorgeführt?
5.) Wann wurde Wolfgang Tomsits erstmals dem Untersuchungsrichter vorgeführt?
6.) Wann wurde Wolfgang Tomsits verhaftet?
7.) Welche Überlegungen bzw. juristische Gründe haben die Staatsanwaltschaft Wr.
Neustadt dazu veranlaßt, die Anzeige nach dem Verbotsgesetz gegen Christian Anderle
im März l995 zurückzulegen?
8.) Welche Überlegungen bzw. juristische Gründe haben die Oberstaatsanwaltschaft dazu
veranlaßt, diese Zurücklegung wieder aufzuheben?
9.) In welchem Stadium befindet sich das gerichtliche Verfahren gegen Wolfgang Tomsits
am heutigen Tage?
10.) Warum wurden Anderle und Tomsits trotz erheblicher Verdachtsmomente auf freiem
Fuß belassen, obwohl evidente Fluchtgefahr bestand. wie sich aus der Flucht des Anderle
dies heute zweifelsfrei ergibt?
11.) Seit wann ist der Briefvon Radl den Justizorganen bekannt?
12.) Ist die Eisenstädter Tat Ihrer Erkenntnis nach ein Kompromittierungsversuch
gegenüber der FPÖ?