1323/J
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend in der NS-Zeit von Österreichern oder in Österreich damals lebenden
Personen gestohlenes, entwendetes, arisierten und unter Zwang unter dem
tatsächIichem Wert von den Opfern erworbenes Vermögen bzw. dem materiellen
Schaden der NS-Opfer insgesamt.
Im In- und Ausland ist eine heftige Diskussion über Gold, daß während der NS-
Herrschaft ins AusIand geschafft wurde, entbrannt. Dabei handelt es sich nicht nur um
Gold aus Nationalbankbeständen, sondern auch um von Verfolgten vor und während
einer Emigration, Haft, Deportation, Gefangenhaltung und Ermordung in einem KZ
gestohlenes Vermögen. Gleichzeitig wird in Medien auch über den Umstand berichtet,
daß die Alliierten davon Kenntnis hatten und auch nach dem Krieg einen Teil des
Goldes behalten hätten. Ein beträchtlicher Teil des Goldes stammt angeblich von
österreichischen Staatsbürgern oder Menschen die in Österreich ansässig waren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wann und unter Verwendung welcher Unterlagen, Angaben, Wechselkurse und
Zinsverluste wurde zuletzt der wirtschaftliche Schaden, den die NS-Herrschaft an
den von ihnen VerfoIgten verursachte, quantifiziert und welchen Wert entspricht
dies heute?
2. Welche Gruppen von Verfolgten wurden in dieser Einschätzung erfaßt?
3. Wie hoch wird der Wert des zurückgelassenen, gestohlenen, arisierten und unter
Zwang unter dem tatsächlichem Wert von Verfolgten gekauften Vermögen an
Grundbesitz geschätzt?
4. Wie hoch wird der Wert des zurückgelassenen, gestohlenen, arisierten und unter
Zwang unter dem tatsächlichem Wert von Verfolgten gekauften Vermögen an
Unternehmen, Aktien, Wertpapieren, Marken- und Musterrechten, und Patenten
geschätzt?
5. Wie hoch wird der Wert des zurückgelassenen, gestohlenen, arisierten und unter
Zwang unter dem tatsächlichem Wert von Verfolgten gekauften Vermögen an
Möbel und persönlicher Habe geschätzt?
6. Wie hoch wird der Wert des entwendeten, gestohlenen, arisierten und unter
Zwang unter dem tatsächlichem Wert von Verfolgten gekauften Vermögen an
Gold, Juwelen und Silbergegenständen geschätzt? Bei dieser Schätzung sollte auch
der Wert von den Opfern in NS-Haftanstalten und KZs aus Kiefern gebrochenen
und auf andere Weise entwendeten Zahngoldes enthalten sein.
7. Wie hoch wird der Wert des entwendeten, gestohlenen, arisierten Vermögen an
Sparguthaben geschätzt?
8. Besteht die Möglichkeit, daß auf österreichischen Banken nachrichtenlose
Guthaben vorhanden sind oder waren, die vor der Machtergreifung der Nazis
Verfolgten gehörten, aber nach dem Krieg von den Eigentümern nicht mehr
beansprucht wurde? Wie hoch wird der Wert dieser Guthaben geschätzt und was
geschah damit?
9. Wie hoch wird der Wert des entwendeten, gestohlenen, arisierten und unter
Zwang unter dem tatsächlichem Wert von Verfolgten aufgelösten Vermögen an
Versicherungspolicen, bzw. nicht ausgezahIte Versicherungssummen für
beispielsweise Lebensversicherungen, Pensionsversicherungen, Kranken- und
Unfallversicherungen, Haushaltsversicherungen, etc. geschätzt?
10. Wie hoch wird der Verdienstentgang von Verfolgten während und durch die
Emigration, Flucht, Gefängnis- und KZ-Haft geschätzt?
11. FaIls die Einschätzung des verIorenen Vermögens bisher nicht zur Gänze
vorgenommen wurde, bis wann ist mit entsprechenden Unterlagen zu rechen und
welche Stellen wurden wann mit der Erstellung derselben beauftragt?
12. Was hat die Bundesregierung bisher von sich aus unternommen, um die
Eigentümer von verlorenem Vermögen und deren Rechtsnachfolger ausfindig zu
machen?
13. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um die Eigentümer von verlorenem
Vermögen und deren Rechtsnachfolger ausfindig zu machen?
14. Welche Werte konnten die Betroffenen und deren Rechtsnachfolger bis heute
zurückerhalten.
15. Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um Vermögen, daß in andere
Staaten abtransportiert wurde oder auf andere Weise in die Verfügungsgewalt
anderer Staaten geraten ist, zurückzubekommen und an die Betroffenen und deren
Rechtsnachfolger zurückzustellen?
16. Welche Schritte plant die Bundesregierung um Vermögen, daß in andere Staaten
abtransportiert wurde, zurückzubekommen und an die Betroffenen und deren
Rechtsnachfolger zurückzustellen?
17. Sollte es der Bundesregierung gelingen, Teile des abtransportierten Goldes oder
anderer Werte aus dem Eigentum von Opfern aus der Schweiz oder anderen
Staaten zurückzubekommen, wie und wem plant die Bundesregierung diese Werte
zukommen zu lassen?
18. Sollte es der Bundesregierung gelingen, Teile des abtransportierten Goldes oder
anderer Werte aus dem Eigentum der Österreichischen Nationalbank aus der
Schweiz oder anderen Staaten zurückzubekommen, wie und wem plant die
Bundesregierung diese Werte zukommen zu lassen?