1323/J

 

 

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend in der NS-Zeit von Österreichern oder in Österreich damals lebenden

Personen gestohlenes, entwendetes, arisierten und unter Zwang unter dem

tatsächIichem Wert von den Opfern erworbenes Vermögen bzw. dem materiellen

Schaden der NS-Opfer insgesamt.

 

Im In- und Ausland ist eine heftige Diskussion über Gold, daß während der NS-

Herrschaft ins AusIand geschafft wurde, entbrannt. Dabei handelt es sich nicht nur um

Gold aus Nationalbankbeständen, sondern auch um von Verfolgten vor und während

einer Emigration, Haft, Deportation, Gefangenhaltung und Ermordung in einem KZ

gestohlenes Vermögen. Gleichzeitig wird in Medien auch über den Umstand berichtet,

daß die Alliierten davon Kenntnis hatten und auch nach dem Krieg einen Teil des

Goldes behalten hätten. Ein beträchtlicher Teil des Goldes stammt angeblich von

österreichischen Staatsbürgern oder Menschen die in Österreich ansässig waren.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wann und unter Verwendung welcher Unterlagen, Angaben, Wechselkurse und

Zinsverluste wurde zuletzt der wirtschaftliche Schaden, den die NS-Herrschaft an

den von ihnen VerfoIgten verursachte, quantifiziert und welchen Wert entspricht

dies heute?

 

2. Welche Gruppen von Verfolgten wurden in dieser Einschätzung erfaßt?

 

3. Wie hoch wird der Wert des zurückgelassenen, gestohlenen, arisierten und unter

Zwang unter dem tatsächlichem Wert von Verfolgten gekauften Vermögen an

Grundbesitz geschätzt?

 

4. Wie hoch wird der Wert des zurückgelassenen, gestohlenen, arisierten und unter

Zwang unter dem tatsächlichem Wert von Verfolgten gekauften Vermögen an

Unternehmen, Aktien, Wertpapieren, Marken- und Musterrechten, und Patenten

geschätzt?

 

5. Wie hoch wird der Wert des zurückgelassenen, gestohlenen, arisierten und unter

Zwang unter dem tatsächlichem Wert von Verfolgten gekauften Vermögen an

Möbel und persönlicher Habe geschätzt?

 

6. Wie hoch wird der Wert des entwendeten, gestohlenen, arisierten und unter

Zwang unter dem tatsächlichem Wert von Verfolgten gekauften Vermögen an

Gold, Juwelen und Silbergegenständen geschätzt? Bei dieser Schätzung sollte auch

der Wert von den Opfern in NS-Haftanstalten und KZs aus Kiefern gebrochenen

und auf andere Weise entwendeten Zahngoldes enthalten sein.

 

7. Wie hoch wird der Wert des entwendeten, gestohlenen, arisierten Vermögen an

Sparguthaben geschätzt?

 

8. Besteht die Möglichkeit, daß auf österreichischen Banken nachrichtenlose

Guthaben vorhanden sind oder waren, die vor der Machtergreifung der Nazis

Verfolgten gehörten, aber nach dem Krieg von den Eigentümern nicht mehr

beansprucht wurde? Wie hoch wird der Wert dieser Guthaben geschätzt und was

geschah damit?

 

9. Wie hoch wird der Wert des entwendeten, gestohlenen, arisierten und unter

Zwang unter dem tatsächlichem Wert von Verfolgten aufgelösten Vermögen an

Versicherungspolicen, bzw. nicht ausgezahIte Versicherungssummen für

beispielsweise Lebensversicherungen, Pensionsversicherungen, Kranken- und

Unfallversicherungen, Haushaltsversicherungen, etc. geschätzt?

 

10. Wie hoch wird der Verdienstentgang von Verfolgten während und durch die

Emigration, Flucht, Gefängnis- und KZ-Haft geschätzt?

 

11. FaIls die Einschätzung des verIorenen Vermögens bisher nicht zur Gänze

vorgenommen wurde, bis wann ist mit entsprechenden Unterlagen zu rechen und

welche Stellen wurden wann mit der Erstellung derselben beauftragt?

 

12. Was hat die Bundesregierung bisher von sich aus unternommen, um die

Eigentümer von verlorenem Vermögen und deren Rechtsnachfolger ausfindig zu

machen?

 

13. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um die Eigentümer von verlorenem

Vermögen und deren Rechtsnachfolger ausfindig zu machen?

 

14. Welche Werte konnten die Betroffenen und deren Rechtsnachfolger bis heute

zurückerhalten.

 

15. Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um Vermögen, daß in andere

Staaten abtransportiert wurde oder auf andere Weise in die Verfügungsgewalt

anderer Staaten geraten ist, zurückzubekommen und an die Betroffenen und deren

Rechtsnachfolger zurückzustellen?

 

16. Welche Schritte plant die Bundesregierung um Vermögen, daß in andere Staaten

abtransportiert wurde, zurückzubekommen und an die Betroffenen und deren

Rechtsnachfolger zurückzustellen?

 

17. Sollte es der Bundesregierung gelingen, Teile des abtransportierten Goldes oder

anderer Werte aus dem Eigentum von Opfern aus der Schweiz oder anderen

Staaten zurückzubekommen, wie und wem plant die Bundesregierung diese Werte

zukommen zu lassen?

 

18. Sollte es der Bundesregierung gelingen, Teile des abtransportierten Goldes oder

anderer Werte aus dem Eigentum der Österreichischen Nationalbank aus der

Schweiz oder anderen Staaten zurückzubekommen, wie und wem plant die

Bundesregierung diese Werte zukommen zu lassen?