1324/J
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Baurechtsvertrag zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten und der Interrace Management GesmbH (IRM)
Nach unseren Informationen steht die Nutzung der Galopprennbahn Freudenau durch den
Wiener Galopprennverein vor ihrer endgültigen Kündigung.
Damit wäre die Interrace Management (IRM) alsNutzer de facto unumschränkter Herrscher
über die Galopprennbahn - eine Entwicklung, vor der viele immer wieder gewarnt haben,
abgesehen von den Auswirkungen auf den Rennbetrieb.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE :
1. Wann wurde der Baurechtsvertrag zwischen Ihrem Ministerium und der Interrace
Management GesmbH (IRM) bezüglich des Areals in der Wiener Freudenau
abgeschlossen?
2. Welche organisatorischen, betrieblichen und finanziellen Konzepte liegen diesem
Baurechtsvertrag zu Grunde?
3. Welche baulichen Veränderungen darf die IRM an den bestehenden Gebäuden
vornehmen?
4. Wieviele Quadratmeter Grundfläche stehend der IRM auf dem Areal für Neubauten z
ur Verfügung?
5. Welche Nutzungen (Hotels , Wohnungen, Betriebe, etc.) sind zulässig , welche
ausdrücklich untersagt?
6. Wieviel Baurechtszins hat die IRM dem Bund pro Jahr zu bezahlen?
7. Wurde das Baurecht im Rahmen einer Ausschreibung mehreren Interessenten
angeboten?
8. Wenn nein, warum wurde dies unterlassen?
9. Warum wurde der Baurechtsvertrag zwischen Ihrem Ministerium und der IRM
bezüglich des Areals in der Wiener Freudenau abgeschlossen?
10. Gab es andere BewerberInnen für die Nutzung und wenn ja, welche Gründe waren für
den Zuschlag an die IRM ausschlaggebend?
11. Wurde die Bonität der IRM vor Vertragsabschluß überprüft?
12. Wann und von wem wurde die Bonität der IRM überprüft?
13. Welche Verpflichtungen ergeben sich für die IRM hinsichtlich der Weiterführung des
Rennbetriebes auf der Wiener Galopprennbahn?
14. Wieviele Pferderennveranstaltungen (Renntage) müssen pro Jahr mindestens
durchgeführt werden?
15. Welche Folgen hätte eine Nichteinhaltung des Vertrages, insbesondere des Passus
über die Durchführung von Renntagen?
16. Ist Ihnen bekannt, daß der Wiener Galopprennverein, der bisher den Rennbetrieb
organisiert und durchgeführt hat, seit der Novelle des Sportstättengesetzes den Status
eines Hauptmieters besitzt?
17. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den laufenden Nutzungsvertrag des
Wiener Galopprennvereins?
18. Welche rechtliche Basis hat die in den Medien kolportierte für den 30. September
1996 angekündigte Kündigung des Wiener Galopprennvereines durch die IRM?
19. Ist eine Kündigung des Wiener Galopprennvereins durch die IRM rechtlich überhaupt
möglich?
20. Beabsichtigt der Bund in nächster Zukunft die Kündigung des bestehenden
Nutzungsvertrages mit dem Wiener Galopprennverein?
21. Wenn ja, aus welchen Gründen?
22. Im Sommer l996 wurde bekannt, daß maßgebliche Vertreter im Zusammenhang mit
ihrer Tätigkeit in der Immobilienfirma "Beldomo" für einige Tage in
Untersuchungshaft genommen wurden. Welche Schritte wurden aus diesem Anlaß
hinsichtlich der Causa " Freudenau" gesetzt?
23. Wurde nach Bekanntwerden der Immobilienaffäre " Beldomo" (nochmals) die Bonität
der IRM überprüft?
24. Welche Konsequenzen ergeben sich für die IRM im Falle einer Kündigung des
Galopprennvereines?
25. Ist Ihnen bekannt, daß es zwischen dem Galopprennverein und den Vereinigten
Bühnen Wien ein Kooperationsübereinkommen hinsichtlich der kulturellen Nutzung
der Galopprennbahn gibt ?
26. Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich durch dieses
Kooperationsübereinkommen für die IRM?