1324/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

 

betreffend Baurechtsvertrag zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten und der Interrace Management GesmbH (IRM)

 

Nach unseren Informationen steht die Nutzung der Galopprennbahn Freudenau durch den

Wiener Galopprennverein vor ihrer endgültigen Kündigung.

Damit wäre die Interrace Management (IRM) alsNutzer de facto unumschränkter Herrscher

über die Galopprennbahn - eine Entwicklung, vor der viele immer wieder gewarnt haben,

abgesehen von den Auswirkungen auf den Rennbetrieb.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE :

 

 

 

1. Wann wurde der Baurechtsvertrag zwischen Ihrem Ministerium und der Interrace

Management GesmbH (IRM) bezüglich des Areals in der Wiener Freudenau

abgeschlossen?

 

2. Welche organisatorischen, betrieblichen und finanziellen Konzepte liegen diesem

Baurechtsvertrag zu Grunde?

 

3. Welche baulichen Veränderungen darf die IRM an den bestehenden Gebäuden

vornehmen?

 

4. Wieviele Quadratmeter Grundfläche stehend der IRM auf dem Areal für Neubauten z

ur Verfügung?

 

5. Welche Nutzungen (Hotels , Wohnungen, Betriebe, etc.) sind zulässig , welche

ausdrücklich untersagt?

 

6. Wieviel Baurechtszins hat die IRM dem Bund pro Jahr zu bezahlen?

 

7. Wurde das Baurecht im Rahmen einer Ausschreibung mehreren Interessenten

angeboten?

 

8. Wenn nein, warum wurde dies unterlassen?

 

9. Warum wurde der Baurechtsvertrag zwischen Ihrem Ministerium und der IRM

bezüglich des Areals in der Wiener Freudenau abgeschlossen?

 

10. Gab es andere BewerberInnen für die Nutzung und wenn ja, welche Gründe waren für

den Zuschlag an die IRM ausschlaggebend?

 

11. Wurde die Bonität der IRM vor Vertragsabschluß überprüft?

 

12. Wann und von wem wurde die Bonität der IRM überprüft?

 

13. Welche Verpflichtungen ergeben sich für die IRM hinsichtlich der Weiterführung des

Rennbetriebes auf der Wiener Galopprennbahn?

 

14. Wieviele Pferderennveranstaltungen (Renntage) müssen pro Jahr mindestens

durchgeführt werden?

 

15. Welche Folgen hätte eine Nichteinhaltung des Vertrages, insbesondere des Passus

über die Durchführung von Renntagen?

 

16. Ist Ihnen bekannt, daß der Wiener Galopprennverein, der bisher den Rennbetrieb

organisiert und durchgeführt hat, seit der Novelle des Sportstättengesetzes den Status

eines Hauptmieters besitzt?

 

17. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den laufenden Nutzungsvertrag des

Wiener Galopprennvereins?

 

18. Welche rechtliche Basis hat die in den Medien kolportierte für den 30. September

1996 angekündigte Kündigung des Wiener Galopprennvereines durch die IRM?

 

19. Ist eine Kündigung des Wiener Galopprennvereins durch die IRM rechtlich überhaupt

möglich?

 

20. Beabsichtigt der Bund in nächster Zukunft die Kündigung des bestehenden

Nutzungsvertrages mit dem Wiener Galopprennverein?

 

21. Wenn ja, aus welchen Gründen?

 

22. Im Sommer l996 wurde bekannt, daß maßgebliche Vertreter im Zusammenhang mit

ihrer Tätigkeit in der Immobilienfirma "Beldomo" für einige Tage in

Untersuchungshaft genommen wurden. Welche Schritte wurden aus diesem Anlaß

hinsichtlich der Causa " Freudenau" gesetzt?

 

23. Wurde nach Bekanntwerden der Immobilienaffäre " Beldomo" (nochmals) die Bonität

der IRM überprüft?

 

24. Welche Konsequenzen ergeben sich für die IRM im Falle einer Kündigung des

Galopprennvereines?

 

 

25. Ist Ihnen bekannt, daß es zwischen dem Galopprennverein und den Vereinigten

 

Bühnen Wien ein Kooperationsübereinkommen hinsichtlich der kulturellen Nutzung

 

der Galopprennbahn gibt ?

 

 

26. Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich durch dieses

 

Kooperationsübereinkommen für die IRM?