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der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche AngeIegenheiten
betreffend Festkommers im FestsaaI der Wr. Hofburg von deutschen Burschenschaften am
30.November 1996 in Wien.
Am 30.November 1996 soll in Wien in der Universität, auf der Ringstraße und in der
Hofburg, unter dem Motto " 1000 Jahre Ostarichi" , der Festkommers durchgeführt werden.
Veranstalter sind drei Organisationen: "Deutsche Burschenschaften" , "Die Freiheitlichen"
und der "Ring Volkstreuer Verbände" . Der "Ring Volkstreuer Verbände" und die
"Deutschen Burschenschaften" gelten laut "Handbuch des Östereichischen
Rechtsextremismus" als rechtsextreme Dachorganisationen. AIs Organisator firmiert ein
Olympia-Burschenschafter, der als Mitarbeiter des Freiheitlichen Parlamentsklubs.
Laut Ankündigung (s.BeiIage) im - ebenfalls rechtsextrem eingestuften - Magazin "Aula" ,
wird im Rahmen dieser Veranstaltung für 20 Uhr ein Festkommers im Festsaal der Hofburg
angekündigt. Die Hofburg obliegt dem Verwaltungsbereich des Bundesministeriums für
wirtschaftIiche Angelegenheiten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1 . Halten Sie die Vermietung von Räumen, die von Ihrem Ministerium verwaltet werden
für ''eine VeranstaItung des 3.Lagers" (lt. Ankündigung) in Wien am 30.November für
politisch vetretbar, wo immerhin damit zu rechnen ist, daß sich MitgIieder innigst mit
dem Südtirolterorismus verbundener Burschenschaften "Olympia" und "Brixia"
beteiligen?
2. Haben Sie die Zustimmung zur Vermietung der Räume für diese Veranstaltung erteilt?
3. Wer hat die Zustimmung erteilt und sehen Sie in diesem Fall nicht politischen
Handlungsbedarf, da durch den sogenannten "Festkommers" der internationale Ruf
Östereichs geschädigt werden kann?
4. Falls kein offizielles Ansuchen betreffend der Vermietung gestellt wurde und daher
auch keine Genehmigung erteilt wurde, werden Sie Her Minister, die Durchführung
des Festkommerses, von rechtsextremen Organisationen unterbinden?
5. Wie hoch ist die vereinbarte Miete?
6. Wie hoch ist die von den Rechtsextremisten zu erlegende Kaution?
7. Wurde sichergestellt, daß die Veranstalter für im Zustand der bei solchen Anlässen
üblichen Volltrunkenheit von Teilnehmern verursachte materielle Schäden haftbar
sind?
8. Wurde überprüft, ob die Veranstalter über eine Konzession zur Ausschank
alkoholischer Getränke verfügen? Wenn nein: Seit wann werden öffentliche Gebäude
zur iIlegalen Ausschank alkoholischer Getränke mißbraucht? Wenn ja: Wer verfügt
über die nötige Gastgewerbekonzession?