1331/J

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Herbert Kaufmann

und Genossen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend ,,Produktsicherheitsgesetz und Meldeverpflichtung"

 

 

Das Institut ,,Sicher Leben" schätzt, daß ein großer Teil der Heim-, Freizeit- und Sportunfälle

(insgesamt sind es ca. 600.000)) auf fehlerhafte bzw. gefährliche Produkte zurückzuführen

sind. Der voIkswirtschaftliche Schaden geht in die Millionen Schilling. Das

Produktsicherheitsgesetz (PSG 1994) regelt u.a. die behördlichen Maßnahmen gegen eine

Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit des Menschen durch gefährliche Produkte.

Weiters ist aufgrund dieses Gesetzes eine Meldeverpflichtung für bestimmte Personen bzw.

Gruppen bei dienstlichen Wahrnehmungen betreffend gefährlicher Produkte vorgesehen.

Dieser Verpflichtung wird unserer Meinung nach nicht entsprechend nachgekommen.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und

Konsumentenschutz nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Wieviele Unfälle (mit Personenschaden bzw. ärztlicher Behandlung) waren von 1990

bis 1995 auf fehlerhafte Produkte bzw. gefährliche Produkte nach dem PSG

zurückzufuühren ? (Aufschlüsselung nach Art der Gefährdung oder Schädigung,

Ausmaß der Schädigung sowie Ursache der Gefährdung und Schädigung pro Jahr)

 

2. Wieviele Meldungen wurden seit Inkrafttreten der Meldeverordnung des

Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz (14.4.1987) an das

Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz gerichtet. (Es wird

ersucht, dies bis 1995 aufgeschlüsselt auf die einzelnen Jahre darzustellen) ?

 

3. Wieviele Meldungen davon kamen von den Leitern von Krankenanstalten (es wird um

Aufschlüsselung der Meldungen von den einzelnen Krankenanstalten in Östereich

ersucht, aufgeschlüsselt von 1988 bis 1995) ?

 

4. Wieviele dieser Meldungen betrafen gefährliche Produkte, die in Östereich hergestellt

wurden ?

 

5. Können Sie Art der Gefährdung oder Schädigung, Ausmaß der Schädigung sowie

Ursache der Gefährdung und Schädigung durch diese gefährlichen Produkte mitteilen ?

 

6. Wieviele dieser Meldungen betrafen gefährliche Produkte, die aus anderen EU-Staaten

importiert wurden ?

 

7. Können Sie Art der Gefährdung oder Schädigung, Ausmaß der Schädigung sowie

Ursache der Gefährdung und Schädigung durch diese gefährlichen Produkte, mitteilen ?

 

8. Wieviele dieser Meldungen betrafen gefährliche Produkte, die aus Nicht-EU-Staaten

(Dritt-Staaten) importiert wurden ?

 

9. Können Sie Art der Gefährdung oder Schädigung, Ausmaß der Schädigung sowie

Ursache der Gefährdung und Schädigung durch diese gefährlichen Produkte mitteilen ?

 

10. Welche und wieviele behördliche Maßnahmen wurden von 1990 bis 1995 nach § 4 PSG

nach einer Empfehlung des Produktsicherheitsbeirates bescheidmäßig erlassen ?

 

11. In welcher Form war Östereich in das EHLASS-Programm von 1993 bis 1995

eingebunden ?

 

12. Wenn nein; wird Östereich in das neue EHLASS-Programm ab l996 miteingebunden

sein ?

 

13. Wenn ja, in welcher Form ?

 

14. In wievielen Fällen waren von 1989 bis l995 Unfälle mit fehlerhaften Produkten Anlaß

für ,,Produkthaftungsverfahren" bei ordentlichen Gerichten?

 

 

l5. Wieviele gerichtliche Produkthaftungsverfahren wurden durch Urteile eines

 

Bezirksgerichtes, Landesgerichtes, Oberlandesgerichtes oder durch den Obersten

 

Gerichtshof rechtskräftig abgeschlossen ?

 

 

 

l6. Können Sie uns mitteilen, wieviele Produkthaftungsansprüche außergerichtlich - etwa

 

durch Zahlung der Haftpflichtversicherung - positiv erledigt wurden ?

 

 

 

l7. Welche Maßnahmen werden vom Bundesministerium für Gesundheit und

 

Konsumentenschutz langfristig geplant, um die ,,Produktsicherheit" in Östereich bzw

 

in Europa zu heben ?