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der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Herbert Kaufmann
und Genossen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend ,,Produktsicherheitsgesetz und Meldeverpflichtung"
Das Institut ,,Sicher Leben" schätzt, daß ein großer Teil der Heim-, Freizeit- und Sportunfälle
(insgesamt sind es ca. 600.000)) auf fehlerhafte bzw. gefährliche Produkte zurückzuführen
sind. Der voIkswirtschaftliche Schaden geht in die Millionen Schilling. Das
Produktsicherheitsgesetz (PSG 1994) regelt u.a. die behördlichen Maßnahmen gegen eine
Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit des Menschen durch gefährliche Produkte.
Weiters ist aufgrund dieses Gesetzes eine Meldeverpflichtung für bestimmte Personen bzw.
Gruppen bei dienstlichen Wahrnehmungen betreffend gefährlicher Produkte vorgesehen.
Dieser Verpflichtung wird unserer Meinung nach nicht entsprechend nachgekommen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage:
1. Wieviele Unfälle (mit Personenschaden bzw. ärztlicher Behandlung) waren von 1990
bis 1995 auf fehlerhafte Produkte bzw. gefährliche Produkte nach dem PSG
zurückzufuühren ? (Aufschlüsselung nach Art der Gefährdung oder Schädigung,
Ausmaß der Schädigung sowie Ursache der Gefährdung und Schädigung pro Jahr)
2. Wieviele Meldungen wurden seit Inkrafttreten der Meldeverordnung des
Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz (14.4.1987) an das
Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz gerichtet. (Es wird
ersucht, dies bis 1995 aufgeschlüsselt auf die einzelnen Jahre darzustellen) ?
3. Wieviele Meldungen davon kamen von den Leitern von Krankenanstalten (es wird um
Aufschlüsselung der Meldungen von den einzelnen Krankenanstalten in Östereich
ersucht, aufgeschlüsselt von 1988 bis 1995) ?
4. Wieviele dieser Meldungen betrafen gefährliche Produkte, die in Östereich hergestellt
wurden ?
5. Können Sie Art der Gefährdung oder Schädigung, Ausmaß der Schädigung sowie
Ursache der Gefährdung und Schädigung durch diese gefährlichen Produkte mitteilen ?
6. Wieviele dieser Meldungen betrafen gefährliche Produkte, die aus anderen EU-Staaten
importiert wurden ?
7. Können Sie Art der Gefährdung oder Schädigung, Ausmaß der Schädigung sowie
Ursache der Gefährdung und Schädigung durch diese gefährlichen Produkte, mitteilen ?
8. Wieviele dieser Meldungen betrafen gefährliche Produkte, die aus Nicht-EU-Staaten
(Dritt-Staaten) importiert wurden ?
9. Können Sie Art der Gefährdung oder Schädigung, Ausmaß der Schädigung sowie
Ursache der Gefährdung und Schädigung durch diese gefährlichen Produkte mitteilen ?
10. Welche und wieviele behördliche Maßnahmen wurden von 1990 bis 1995 nach § 4 PSG
nach einer Empfehlung des Produktsicherheitsbeirates bescheidmäßig erlassen ?
11. In welcher Form war Östereich in das EHLASS-Programm von 1993 bis 1995
eingebunden ?
12. Wenn nein; wird Östereich in das neue EHLASS-Programm ab l996 miteingebunden
sein ?
13. Wenn ja, in welcher Form ?
14. In wievielen Fällen waren von 1989 bis l995 Unfälle mit fehlerhaften Produkten Anlaß
für ,,Produkthaftungsverfahren" bei ordentlichen Gerichten?
l5. Wieviele gerichtliche Produkthaftungsverfahren wurden durch Urteile eines
Bezirksgerichtes, Landesgerichtes, Oberlandesgerichtes oder durch den Obersten
Gerichtshof rechtskräftig abgeschlossen ?
l6. Können Sie uns mitteilen, wieviele Produkthaftungsansprüche außergerichtlich - etwa
durch Zahlung der Haftpflichtversicherung - positiv erledigt wurden ?
l7. Welche Maßnahmen werden vom Bundesministerium für Gesundheit und
Konsumentenschutz langfristig geplant, um die ,,Produktsicherheit" in Östereich bzw
in Europa zu heben ?