1332/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Dietachmayr

und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Gehsteige auf Autobahnbrücken

 

 

 

Unfälle auf Autobahnen verursachen in der Regel massive Stauungen auf beiden Fahrspuren,

sodaß Einsatzfahrzeuge, Pannendienste etc. gezwungen sind den Pannenstreifen zu benützen,

um ehestmöglich am Unfallort einzutreffen. Der Pannenstreifen wird jedoch durch Gehsteige

auf Autobahnbrücken zum Teil so verengt, daß ein schnelles Erreichen des Unfallortes für

besagte Einsatzfahrzeuge erschwert und gefährdet wird.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Welchem Zweck dienen Gehsteige auf Autobahnbrücken?

 

2. Aufgrund welcher Vorschriften werden Gehsteige auf Autobahnbrücken erichtet?

 

3. Wird daran gedacht, diese Bauvorschrift abzuändern, um ein rasches

Vorwärtskommen für Einsatzfahrzeuge zum Umfallort zu ermöglichen?

 

4. Ziehen Sie es in Erwägung, eine etwaige Änderung der geltenden Rechtslage nicht

nur beim Neubau, sondern auch im Zuge von Renovierungsarbeiten bereits

bestehender Autobahnbrücken anzuwenden?