1332/J
der Abgeordneten Dietachmayr
und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Gehsteige auf Autobahnbrücken
Unfälle auf Autobahnen verursachen in der Regel massive Stauungen auf beiden Fahrspuren,
sodaß Einsatzfahrzeuge, Pannendienste etc. gezwungen sind den Pannenstreifen zu benützen,
um ehestmöglich am Unfallort einzutreffen. Der Pannenstreifen wird jedoch durch Gehsteige
auf Autobahnbrücken zum Teil so verengt, daß ein schnelles Erreichen des Unfallortes für
besagte Einsatzfahrzeuge erschwert und gefährdet wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Welchem Zweck dienen Gehsteige auf Autobahnbrücken?
2. Aufgrund welcher Vorschriften werden Gehsteige auf Autobahnbrücken erichtet?
3. Wird daran gedacht, diese Bauvorschrift abzuändern, um ein rasches
Vorwärtskommen für Einsatzfahrzeuge zum Umfallort zu ermöglichen?
4. Ziehen Sie es in Erwägung, eine etwaige Änderung der geltenden Rechtslage nicht
nur beim Neubau, sondern auch im Zuge von Renovierungsarbeiten bereits
bestehender Autobahnbrücken anzuwenden?