1336/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Meisinger, Mag. Schweitzer

und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

bezüglich Personalvertreter bei Lehrern

 

Die unterzeichneten Abgeordneten haben bereits im Juni l995 eine parlamentarische Anfrage

(1473/AB) über die vom Dienst freigestellten Personalvertreter bei Lehrern gestellt. Da die

vom Landesschulrat für Oberöstereich praktizierte Regelung der Anfragebeantwortung und

vor allem dem darin beigefügten Erlaß des BMfUukA vom 25. 11. 1991 eklatant widerspricht,

gibt es weiteren Erklärungsbedarf.

So ist ein Fachlehrer für Maschinenbau an der HTL Linz Paul-Hahn-Straße stellvertretender

Vorsitzender des Fachausschußes der Personalvertretungsebene beim oberösterreichischen

Landesschulrat.

Diese Funktion übt er seit September 1993 aus. Im Schuljahr 1992/93 hatte er 31,55

Werteinheiten (20 WE normale Lehrverpflichtung und 11,55 WE Überstunden). Nach der auch

in der Anfragebeantwortung (1473/AB) erläuterten Regelung darf er zwar durch seine

Personalvertretungstätigkeit keine materiellen Verluste erleiden (in Analogie zum

Arbeitsverfassungsgesetz für Betriebsräte), aber laut beigefügtem Erlaß sind seine Überstunden

regelmäßig dem Überstundenschnitt vergleichbarer Lehrer anzupassen.

Im Schuljahr 1995/96 betrug der Überstundenschnitt bei vergleichbaren Lehrern

(fachpraktische Lehrer für Maschinenbau an der HTL Linz Paul-Hahn-Straße) rund 6

Werteinheiten. Der genannte Personalvertreter erhielt aber per Bescheid des Landesschulrates

weiterhin 31,55 WE ausbezahlt, die sich wie folgt zusammensetzen: 18,16 WE für

Unterichtserteilung, 2 WE für Personalvertretungstätigkeit (dies ist nach dem

Personalvertretungsgesetz korekt) und 11,39 WE nach dem Arbeitsverfassungsgesetz.

Diese 11,39 WE nach dem Arbeitsverfassungsgesetz hätten laut Anfragebeantwortung nun auf

den Überstundenschnitt von 6 WE reduziert werden müssen. Das hat der Landesschulrat nicht

getan, mit der Begründung die Überstundensituation bei vergleichbaren Lehrern hätte sich

nicht wesentlich geändert, was aber nicht stimmt. Auf Verlangen können die unterzeichneten

Abgeordneten beweisen, daß der Überstundenschnitt bei vergleichbaren Lehrern in der HTL

Linz Paul-Hahn-Straße nur rund 6 WE beträgt.

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten

an die Bundesministerin für Untericht und kulturelle Angelegenheiten folgende schriftliche

 

 

A N F R A G E

 

 

 

1. Wie beurteilen Sie den dargestellte Sachverhalt bei der Personalvertretung des

oberöstereichischen Landesschulrates?

 

2. Finden Sie in diesem Fall den Gleichheitsgrundsatz gegeben?

 

 

3. Hat der oberöstereichische Landesschulrat gesetzeskonform gehandelt, indem er den

 

Überstundenschnitt des betreffenden Personalvertreters nicht auf 6 WE reduzierte?

 

 

4. Wenn ja, warum?

 

 

5. Wenn nein, was werden Sie in dem konkreten Fall gegen die vom Landesschulrat nicht

 

gesetzeskonforme Regelung unternehmen?

 

 

6. Warum wird die in der Anfragebeantwortung (1473/AB) und vor allem dem darin

 

beigefügten Erlaß des BMfUukA vom 25.11.1991 vorgeschriebene Regelung vom

 

oberöstereichischen Landesschulrat nicht eingehalten?

 

 

7. Welche ähnlichen Fälle sind Ihnen bei Personalvertretern in Österreich bekannt?

 

 

8. Werden Sie Überprüfungen in diese Richtung anstellen?