1336/J
der Abgeordneten Meisinger, Mag. Schweitzer
und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
bezüglich Personalvertreter bei Lehrern
Die unterzeichneten Abgeordneten haben bereits im Juni l995 eine parlamentarische Anfrage
(1473/AB) über die vom Dienst freigestellten Personalvertreter bei Lehrern gestellt. Da die
vom Landesschulrat für Oberöstereich praktizierte Regelung der Anfragebeantwortung und
vor allem dem darin beigefügten Erlaß des BMfUukA vom 25. 11. 1991 eklatant widerspricht,
gibt es weiteren Erklärungsbedarf.
So ist ein Fachlehrer für Maschinenbau an der HTL Linz Paul-Hahn-Straße stellvertretender
Vorsitzender des Fachausschußes der Personalvertretungsebene beim oberösterreichischen
Landesschulrat.
Diese Funktion übt er seit September 1993 aus. Im Schuljahr 1992/93 hatte er 31,55
Werteinheiten (20 WE normale Lehrverpflichtung und 11,55 WE Überstunden). Nach der auch
in der Anfragebeantwortung (1473/AB) erläuterten Regelung darf er zwar durch seine
Personalvertretungstätigkeit keine materiellen Verluste erleiden (in Analogie zum
Arbeitsverfassungsgesetz für Betriebsräte), aber laut beigefügtem Erlaß sind seine Überstunden
regelmäßig dem Überstundenschnitt vergleichbarer Lehrer anzupassen.
Im Schuljahr 1995/96 betrug der Überstundenschnitt bei vergleichbaren Lehrern
(fachpraktische Lehrer für Maschinenbau an der HTL Linz Paul-Hahn-Straße) rund 6
Werteinheiten. Der genannte Personalvertreter erhielt aber per Bescheid des Landesschulrates
weiterhin 31,55 WE ausbezahlt, die sich wie folgt zusammensetzen: 18,16 WE für
Unterichtserteilung, 2 WE für Personalvertretungstätigkeit (dies ist nach dem
Personalvertretungsgesetz korekt) und 11,39 WE nach dem Arbeitsverfassungsgesetz.
Diese 11,39 WE nach dem Arbeitsverfassungsgesetz hätten laut Anfragebeantwortung nun auf
den Überstundenschnitt von 6 WE reduziert werden müssen. Das hat der Landesschulrat nicht
getan, mit der Begründung die Überstundensituation bei vergleichbaren Lehrern hätte sich
nicht wesentlich geändert, was aber nicht stimmt. Auf Verlangen können die unterzeichneten
Abgeordneten beweisen, daß der Überstundenschnitt bei vergleichbaren Lehrern in der HTL
Linz Paul-Hahn-Straße nur rund 6 WE beträgt.
Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten
an die Bundesministerin für Untericht und kulturelle Angelegenheiten folgende schriftliche
A N F R A G E
1. Wie beurteilen Sie den dargestellte Sachverhalt bei der Personalvertretung des
oberöstereichischen Landesschulrates?
2. Finden Sie in diesem Fall den Gleichheitsgrundsatz gegeben?
3. Hat der oberöstereichische Landesschulrat gesetzeskonform gehandelt, indem er den
Überstundenschnitt des betreffenden Personalvertreters nicht auf 6 WE reduzierte?
4. Wenn ja, warum?
5. Wenn nein, was werden Sie in dem konkreten Fall gegen die vom Landesschulrat nicht
gesetzeskonforme Regelung unternehmen?
6. Warum wird die in der Anfragebeantwortung (1473/AB) und vor allem dem darin
beigefügten Erlaß des BMfUukA vom 25.11.1991 vorgeschriebene Regelung vom
oberöstereichischen Landesschulrat nicht eingehalten?
7. Welche ähnlichen Fälle sind Ihnen bei Personalvertretern in Österreich bekannt?
8. Werden Sie Überprüfungen in diese Richtung anstellen?