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der Abgeordneten Dr. Khol
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend langandauernde Untersuchungshaft für einen weitgehend unbescholtenen Tiroler
Der Schmied Arnold M. aus Leutasch, politischer Bezirk Innsbruck, ist in Tirol und weit
über die Grenzen des Landes hinaus als Schmied der Dornenkrone, die beim l75-Jahr
Gedenkzug des Tiroler Freiheitskrieges 1809 im Innsbrucker Festumzug mitgetragen wurde,
bekannt geworden. Arnold M. ist auch bekannt dafür, daß er in ,,Michael Kohlhaas-Manier"
für die Rechte anderer eintritt und dabei auch zu ungewöhnlichen Aktionen Zuflucht nimmt.
Es besteht der Eindruck, daß er den Behörden dabei lästig geworden ist und es hat den
Anschein, daß er daher auch ungerecht behandeIt wird.
Arnold M. befindet sich nunmehr im Verfahren 22 Vr 2521/95, Hv 52/96 des LG Innsbruck
wegen des Verdachts der Erpressung seit mehr aIs einem Jahr in Untersuchungshaft.
Angeblich hat Arnold M. versucht, die Gemeinde Leutschach mit der Drohung,
Lebensmittel zu vergiften, zu erpressen. Dabei geht es um 370.000 DM. Es gibt bereits
Sachverständigengutachten, die diesen Anklagevorwurf entkräften.
In dem Schöffengerichtsverfahren ist trotz mehrerer Verhandlungen bisher ein Urteil in
erster Instanz nicht erflossen. In seinen Entscheidungen über Haftbeschwerden beruft sich
das Gericht immer auf das Vorliegen von auf der gleichen schädlichen Neigung beruhenden
Vorstrafen. Dabei handelt es sich aber um einige kleinere Pressevergehen, die schon lange
zurückliegen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz folgende
ANFRAGE
1. Wie beurteilt die Staatsanwaltschaft Innsbruck das Vorliegen der Haftgründe im Lichte
der dürftigen Beweisergebnisse der bisherigen Hauptverhandlung?
2. Wird die Staatsanwaltschaft Innsbruck im Lichte dieser Überlegungen einen
Enthaftungsantrag steIlen bzw. sich gegen einem vom Angeklagten gestellten
Enthaftungsantrag nicht aussprechen?
3. Wie steht die Staatsanwaltschaft Innsbruck zur Frage der Anwendung gelinderer Mittel?