1361/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Herbert Scheibner

 

an den Bundesminister für J ustiz

 

betreffend das ''Festivals der Verlockung vom anderen Ufer 'Wien ist andersrum' ''

 

ln Wien fand vom 11. Juni bis 7. Juli dieses Jahres eine höchst zweifelhafte Veranstaltung mit

dem Titel ''Wien ist andersrum. Das Festival der Ver/ockung vom anderen Ufer'' statt. Unter

anderem kam es zu einer Aufführung eines "Puppentheaters" mit dem klingenden Titel

"Kondom des Grauens''. Im Wiener Buchhandel wurde gleichzeitig ein Druckwerk mit

demseIben Titel zum Verkauf feil geboten. Der Inhalt des Puppentheaters (als auch die dafür

werbenden Broschüren und Flugblätter) und des Druckwerkes ist für ein jugendliches

Publikum beziehungsweise für Kinder völlig ungeeignet und für deren Entwicklung in

höchstem Maße schädlich. Um solchen Schaden hintanzuhalten bestehen entsprechende

rechtliche beziehungsweise strafrechtliche Bestimmungen. Es stellt sich die Frage, ob die

zuständigen Justizbehörden ihrem Auftrag nachkommen und zum Schutz der jungen und

.jüngsten Menschen unserer Bevölkerung geltendem österreichischem Recht zum Durchbruch

verhelfen.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

 

 

Anfrage

 

 

1) Sind Ihrem Ministerium bzw. den zuständigen Behörden eine Veranstaltung

beziehungsweise die dafür werbenden Flugblätter und Broschüren mit dem Titel "Wien ist

andersrum" bekannt?

 

2) Ist Ihrem Ministerium bzw. den zuständigen Behörden ein Druckwerk mit dem Titel

"Kondom des Grauens" bekannt?

 

3) Wurde von seiten der zuständigen Justizbehörden untersucht, ob diese Veranstaltung

bestehende Rechtsnormen, insbesonders die Bestimmungen des "Bundesgesetzes vom 31.

März 1950 über die Bekämpfung unzüchtiger Veröffentlichungen und den Schutz der Jugend

gegen sittliche Gefährdung (BGBl Nr. 97) sowie den § 220 StGB verletzt?

3a) Wenn nein. warum nicht?

3b) Wenn ja, was gedenken die zuständigen Behörden zu tun?

3c) Wenn ja. wurde von Ihrer Seite aus das diese Veranstaltung unterstützende BMWFK

davon in Kenntnis gesetzt?

3c) Liegt von seiten des BMWFK eine Stellungnahm bzw. Reaktion vor?

 

4) Wurde von seiten der zuständigen Justizbehörden untersucht, ob das Druckwerk "Kondom

des Grauens" bestehende Rechtsnormen. insbesonders die Bestimmungen des "Bundesgesetzes

vom 31. März 1950 über die Bekämpfung unzüchtiger Veröffentlichungen und den Schutz der

Jugend gegen sittliche Gefährdung (BGBl Nr. 97) sowie den § 220 StGB verletzt?

4a) Wenn nein. warum nicht?

4b) Wenn ja. was g.edenken die zuständigen Behörden zu tun?

 

5 ) Sind den zuständigen Behörden im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung Anzeigen

zugegangen?

5a) Wenn ja, wieviele?

5b) Wenn ja, welche Maßnahmen wurden gesetzt?

 

6) Sind den zuständigen Behörden im Zusammenhang mit dem Druckwerk "Kondom des

Grauens" Anzeigen zugegangen?

6a) Wenn ja, wieviele?

6b) Wenn ja. welche Maßnahmen wurden gesetzt?

 

7) lst lhrem Ministerium beziehungsweise den zuständigen Behörden bekannt, daß an Wiener

Schulen Freikarten für diese Veranstaltung verteilt wurden?

7a) Wenn ja. wurden damit einschlägige gesetzliche Bestimmungen verletzt?

7b) Wenn ja. welche Maßnahmen wurden eingeleitet?