1361/J
der Abgeordneten Herbert Scheibner
an den Bundesminister für J ustiz
betreffend das ''Festivals der Verlockung vom anderen Ufer 'Wien ist andersrum' ''
ln Wien fand vom 11. Juni bis 7. Juli dieses Jahres eine höchst zweifelhafte Veranstaltung mit
dem Titel ''Wien ist andersrum. Das Festival der Ver/ockung vom anderen Ufer'' statt. Unter
anderem kam es zu einer Aufführung eines "Puppentheaters" mit dem klingenden Titel
"Kondom des Grauens''. Im Wiener Buchhandel wurde gleichzeitig ein Druckwerk mit
demseIben Titel zum Verkauf feil geboten. Der Inhalt des Puppentheaters (als auch die dafür
werbenden Broschüren und Flugblätter) und des Druckwerkes ist für ein jugendliches
Publikum beziehungsweise für Kinder völlig ungeeignet und für deren Entwicklung in
höchstem Maße schädlich. Um solchen Schaden hintanzuhalten bestehen entsprechende
rechtliche beziehungsweise strafrechtliche Bestimmungen. Es stellt sich die Frage, ob die
zuständigen Justizbehörden ihrem Auftrag nachkommen und zum Schutz der jungen und
.jüngsten Menschen unserer Bevölkerung geltendem österreichischem Recht zum Durchbruch
verhelfen.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage
1) Sind Ihrem Ministerium bzw. den zuständigen Behörden eine Veranstaltung
beziehungsweise die dafür werbenden Flugblätter und Broschüren mit dem Titel "Wien ist
andersrum" bekannt?
2) Ist Ihrem Ministerium bzw. den zuständigen Behörden ein Druckwerk mit dem Titel
"Kondom des Grauens" bekannt?
3) Wurde von seiten der zuständigen Justizbehörden untersucht, ob diese Veranstaltung
bestehende Rechtsnormen, insbesonders die Bestimmungen des "Bundesgesetzes vom 31.
März 1950 über die Bekämpfung unzüchtiger Veröffentlichungen und den Schutz der Jugend
gegen sittliche Gefährdung (BGBl Nr. 97) sowie den § 220 StGB verletzt?
3a) Wenn nein. warum nicht?
3b) Wenn ja, was gedenken die zuständigen Behörden zu tun?
3c) Wenn ja. wurde von Ihrer Seite aus das diese Veranstaltung unterstützende BMWFK
davon in Kenntnis gesetzt?
3c) Liegt von seiten des BMWFK eine Stellungnahm bzw. Reaktion vor?
4) Wurde von seiten der zuständigen Justizbehörden untersucht, ob das Druckwerk "Kondom
des Grauens" bestehende Rechtsnormen. insbesonders die Bestimmungen des "Bundesgesetzes
vom 31. März 1950 über die Bekämpfung unzüchtiger Veröffentlichungen und den Schutz der
Jugend gegen sittliche Gefährdung (BGBl Nr. 97) sowie den § 220 StGB verletzt?
4a) Wenn nein. warum nicht?
4b) Wenn ja. was g.edenken die zuständigen Behörden zu tun?
5 ) Sind den zuständigen Behörden im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung Anzeigen
zugegangen?
5a) Wenn ja, wieviele?
5b) Wenn ja, welche Maßnahmen wurden gesetzt?
6) Sind den zuständigen Behörden im Zusammenhang mit dem Druckwerk "Kondom des
Grauens" Anzeigen zugegangen?
6a) Wenn ja, wieviele?
6b) Wenn ja. welche Maßnahmen wurden gesetzt?
7) lst lhrem Ministerium beziehungsweise den zuständigen Behörden bekannt, daß an Wiener
Schulen Freikarten für diese Veranstaltung verteilt wurden?
7a) Wenn ja. wurden damit einschlägige gesetzliche Bestimmungen verletzt?
7b) Wenn ja. welche Maßnahmen wurden eingeleitet?