1366/J

 

 

 

 

der Abg. Böhacker

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Österreichs Beitritt zur europäischen Währungsunion und die damit verbundenen

Folgen für die OeNB

 

 

Wie dem Wirtschaftsblatt vom 5. 10.1996 zu entnchmen ist, muß die OeNB, wenn Österreich

EWU-Mitglied ist, einen Teil ihrer Gewinne an die künftige Europäische Zentralbank (EZB) in

Frankfurt abzuIiefern. Für die nach Begleichung etwaiger VerIuste der EZB vorgesehene

Rückzahlung wird jedoch ein anderer Schlüssel herangezogen. Die Höhe der abzuführenden

Summe hängt von der Menge des im Umlauf befindlichen Bargeldes der jeweiligen Währung ab,

wogegen sich der aus dem EZB-Topf zurückfließende Gewinn aus dem Anteil errechnet, den ein

Land an KapitaI der EU-Notenbank hält. Österreich müßte nach Berechnungen eines deutschen

Bankinstitutes 0.56 % mehr zahlen müssen als es zurückbekommt. Sollten nicht alle 15 EU-

Länder von Anfang an der EWU angehören, wäre diese Diskrepanz noch krasser.

 

Aus gegebenem AnIaß stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für

Finanzen folgende

 

A n f r a g e :

 

1. Inwieweit cntspricht dieser Artikel den tatsächlichen Gegebenheiten? Aus welchen Gründen

wurde dieser Berechnungsmodus gewähIt?

 

2. Von den in dcn Wochenausweisen der OeN B angeführten Devisen und Valuten (zwischen 180

und 206 Mrd. S) entfaIlen wie vieIe Milliarden auf Währungen von zukünftigen EWU-

 

Mitgliedsstaaten ?

 

3. Welche Konsequenzen hat die Einführung des EURO auf die o.a. Devisen und Valuten?

 

4. Welchen Bedarf an intemationalen Devisen und VaIuten hat die OeNB nach Einführung des

EURO?

 

5. In welcher Höhc hat die OeN B Gold sowie Devisen und Valuten (nach Einführung des EURO)

an die Europäische Notenbank abzuliefem?

 

6. Was soll - nach Plänen der Österreichischen Bundesrcgierung - mit jenen Devisen und Valuten

geschehen, die nach Umstellung auf den EURO nicht mehr gehandelt werden?

 

7. Überlegt die Österreichische Bundesregierung, entweder diesen Teil der Devisen und Valuten

oder die aus der GoIdeinbringung resultierenden Kursgewinne zur Begleichung von

ausländischen Schulden heranzuzichen, um damit das Konvergenzkriterium der Verschuldung

zu erfüllen?

 

8. Welche Aufgaben verbIeiben der OeN B nachdem die Europäische Zentralbank ihre Tätigkeit

zur Gänze aufg.enommen hat?

 

9. Gibt es inteme Analysen über die zukünftigc Geschäftscntwicklung in den einzelnen Filialen

nach Einführung des EU RO?

Wenn ja, wie sieht die Ertragsentwicklung in den einzelnen Filialen aus?

Wenn nein, warum nicht?

 

10. Welche organisatorischen/strukturellen/personellen Veränderungen innerhalb der OeNB sind in

diesem Zusammenhang notwendig bzw. vorgesehen?