1373/J
der Abgeordneten DI Prinzhorn
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend
Glücksspielmonopolverwaltung
Jahr für Jahr fließen dem österreichischen Staatshaushalt Milliardenbeträge aus Steuern und
Abgaben der Casinos Austria AG zu. Allein 1995 wurden so 1 ,66 Mrd. ATS abgeführt, 1,62
Mrd. ATS waren es im Jahr davor.
Der Jahresüberschuß erhöhte sich von 74 auf 134 Mio. ATS, der Jahresgewinn stieg von 68
auf 117 Mio. ATS.
Aus dem Jahresgewinn wurde eine Dividende von 36 Mio. ATS ausgeschüttet, der Rest wurde
im Zuge einer Kapitalerhöhung dem Grundkapital zugeführt.
Weiters gelang es, die Zahl der Casino-Besucher um 8,1% auf über drei Millionen zu steigern.
Gerade in so sensiblen Bereichen wie dem unter staatlicher Aufsicht stehenden legalen Glücks-
spiel ist es dringend erforderlich, allfällige Interessenskollisionen bei Beamten der Aufsichtsbe-
hörde auszuschließen.
Da den unterzeichneten Abgeordneten Informationen vorliegen, wonach diese Trennung von
beruflichen und privaten lnteressen bei einzelnen Beamten der Glücksspielmonopolverwaltung
nicht gewährleistet sein könnte, richten diese an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
A n f r a g e
1. Ist es richtig, daß der für die Glücksspielmonopolverwaltung im Finanzministerium zustän-
dige Sektionschef Dr. Anton Stanzel Non - Executive Director der Casinos Austria Internatio-
nal Limited (CAIL), einer Tochterfirma der Casinos Austria AG ist?
2. Ist es richtig, daß Herr Sektionschef Dr. Stanzel auch Aktien bei CAIL hält, und wenn ja,
wie viele?
3. Sollte Herr Sektionschef Dr. Stanzel Aktien bei CAIL halten, zu welchem Preis hat er diese
erhalten bzw. wie ist Herr Sektionschef Dr. Stanzel Aktionär der CAIL geworden?
4. Wie weit ist nach Ihrer Ansicht - sollte eine der vorhergegangenen Fragen mit "ja" zu be-
antworten sein - die Unabhängigkeit der von Sektionschef Dr. Stanzel geleiteten Glücks-
spielaufsicht gewährleistet?
5. Wenn es richtig ist, daß Her Dr. Stanzel als höchster Beamter der Glücksspielaufsicht auch
Non - Executive Director der CAIL ist, welche finanziellen Einkünfte bezieht Dr. Stanzel aus
dieser Funktion?
6. Sollten die Fragen 1. und/oder 2. mit "ja" beantwortet werden, sieht das Bundesministerium
für Finanzen darin einen Interessenskonflikt. nämlich dahingehend, daß gleichsam der
,,Kontrolleur eines zu kontrollierenden" Unternehmens bzw. einer Enkelgesellschaft desselben
gleichzeitig in letzterer als Direktor fungiert bzw. an letzterer beteiligt ist?
7. Ist nach Ihrer Einschätzung eine derartige Konstellation mit dem Unvereinbarkeitsgesetz
vereinbar?
8. Welcher Finanzminister hätte einen derartigen Interessenskonflikt zu verantworten bzw.
welcher Finanzminister hat dem Direktor- bzw. Aktionärsstatus des Hern Dr. Stanzel zuge-
stimmt bzw. diesen genehmigt?
9. Weil Herr Dr. Stanzel auch höchster Beamter der Bankenaufsicht ist, wäre es denkbar, daß
er oder Beamte der Bankenaufsicht gleichzeitig Vorstands- oder Direktorenfunktionen bei
österreichischen Banken bzw. Tochter- und Enkelgesellschaften innehaben könnten?
10. Wenn dies nicht möglich wäre, warum ist das dann - bei Beantwortung der Frage 1. mit
"ja" - im Bereich der Glücksspielaufsicht mögIich?
11. Sollten die Fragen 1. und 2. mit "ja" beantwortet worden sein, welche weitere Vorgangs-
weise plant das Bundesministerium für Finanzen in Zusammenhang mit diesem eindeutigen
aufsichtsbehördlichen Interessenskonflikt?