1375/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Kruger, Mag. Trattner

 

an den Herrn Bundesminister für Justiz

 

betretfend der plötzlichen Beförderung von 46 Staatsanwälten zu " Leitenden Staatsanwälten"

bzw. ''Oberstaatsanwälten"

 

 

 

Laut einem ArtikeI m der Tageszeitung " Kurier" ( Sonntag, 8. September 1996 Seite 6 )

wurden im Justizministerium im Mai dieses Jahres 46 StaatsanwäIte zu "Leitenden

Staatsanwälten" bzw. " Oberstaatsanwälten befördert.

 

Aufgrund des Sparpaketes müssen vieIe Österreicher, darunter auch zahlreiche Beamte, mit

drastischen finanziellen Einbußen leben. Über 40 Staatsanwälte im Justizministerium dürfen

sich über bis zu 40% ( ! ) mehr Verdienst freuen, obwohl nur der TiteI geändert wurde, die Art

und der Umfang der Tätigkeit aber gleich geblieben ist.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn

Bundesminister für Justiz nachstehende

 

 

 

A N F RA G E :

 

 

I . Entspricht der "Kurier"-Artikel vom 8 September 1996, Seite 6 den Tatsachen ?

Wenn nein, in welchen konkreten Punkten ist dieser Zeitungsbericht unzutreffend?

 

2. Entspricht es den Tatsachen, daß sich das Einkommen eines im Justizministerium

tätigen Staatsanwaltes durch die Beförderung zum Leitenden Staatsanwalt von etwa S 50.000.-

auf etwa 72.000.-- brutto erhöht hat?

Wenn nein, wie hoch ist die Einkommenssteigerung des Staatsanwaltes durch die Beförderung?

 

3. Entspricht es den Tatsachen, daß im Justizministerium mit 1. Mai 1996 insgesamt 46

Akademiker befördert wurden?

 

4. Wie hoch waren die jeweiligen Gehaltssprünge der 46 beförderten Akademiker?

 

5. Entspricht es den Tatsachen, daß 14 von den beförderten 46 Akademikern zu

Oberstaatsanwälten und 32 zu Leitenden Staatsanwälten ernannt wurden?

 

6. Entspricht es den Tatsachen, daß der im Zeitungsbericht erwähnte 43jährige

Staatsanwalt Dr. S. sein Einkommen durch die Beförderung von S 54.000.-- auf S 71.000.--

brutto erhöhen konnte?

 

7. Entspricht das Zitat des Leitenden Staatsanwaltes und Pressesprechers des

Justizministeriums Gerhard Litzka "Es hat sich nur der Titel geändert. Die Arbeit ist aber

gleichgeblieben" den Tatsachen?

 

8. Ist Ihnen bekannt, daß die wundersame Beförderungsaktion bei Standeskollegen im

Wiener Landesgericht für Unmut gesorgt hat?

 

9. Ist Ihnen bekannt, daß der Standesvertreter der Staatsanwälte am Wiener Landesgericht

Friedrich Matousek nahezu täglich von Kollegen am Gang über die wundersame

Beförderungsaktion angesprochen wird?

 

10. Entspricht es den Tatsachen. daß der TiteI "Leitender Staatsanwalt" in der

Vergangenheit in ganz Österreich nur 21 Juristen vorbehalten war und zwar den Leitern der

StaatsanwaItschaften bei den 17 Landesgerichten und 4 OberIandesgerichten ?

 

11. Entspricht es den Tatsachen. daß es jetzt mit den 32 beförderten Staatsanwälten im

Ministerium insgesamt 53 Leitende Staatsanwälte in Osterreich gibt?

 

12. Der Leitende Staatsanwalt im Landesgericht für Strafsachen Wien Ieitet die Wiener

Staatsanwaltschaft.

Wen leiten denn die Leitenden Staatsanwälte im Ministerium?

Sich selbst?

 

13. Entspricht es den Tatsachen. daß einer der Beförderten vor der Beförderung S 9 000.--

Dienstzulage bezogen hat und jetzt aIs Leitender Staatsanwalt S 26.000.-- an Dienstzulage

bezieht?

 

14. Erachten Sie die zahlreichen und plötzlichen Beförderungen in Zeiten eines

Belastungspaketes als zumutbar?

 

15 Aus weIchem Grund wurde der TiteI " Ministerialrat" abgeschafft und der Titel

"GeneralanwaIt" zum Auslaufmodell erklärt?

 

16. Aus welchen Mitteln werden die massiven Gehaltserhöhungen finanziert?

 

17. Wurden die mit 1. Mai 1996 schlagend gewordenen Gehaltserhöhungen bei den

Budgets 1996 und l997 berücksichtigt?

 

18. Bestand eine rechtliche Unabwendbarkeit tür die Durchführung der Beförderung und

Gehaltserhöhung im erwähnten Ausmaß?

 

19. Hatten die 46 von der Beförderung und Gehaltserhöhung betroffenen Mitarbeiter des

Justizministeriums einen Rechtsanspruch auf Beförderung und Gehaltserhöhung?