1378/J
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend der Umsetzung des Bundesgesetzes über den Nationalfonds der Republik
Österreich für Opfer des Nationalsozialismus
1995 wurden vom Nationalrat die Bundesgesetze Nr.432 und Nr.433 über den
Nationalfond der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus beschlossen.
Im Bericht des Verfassungsausschusses vom 29.5.1995 heißt es: "... Das führt zu einer
moralischen Mitverantwortung, das Leid, das Menschen in Österreich durch den
Nationalsozielismus zugefügt wurde, anzuerkennen und ihnen in Besonderer Weise zu
helfen." Sinn dieses Gesetzes war es, auch gemäß dieses Berichts "... einen Fonds zu
schaffen, der dann ... mit finanziellen Leistungen in einer Weise helfen kann, die im
Einzelfall am meisten nützt. Dabei soll auch eine möglichst rasche und unbürokratische
Vorgangsweise garantiert werden. ..."
Im Zusammenhang mit diesem Gesetz wollen wir bekräftigen, daß wir stets für das
Wahrnehmen der Mitverantwortung Österreichs an Leid, das Menschen, die vor der
Machtergreifung der Nationalsozialisten in Österreich lebten, durch den
Nationalsozialismus zugefügt wurde, eintreten. Auch wenn unsere Vorstellungen einer
Entschädigung der Opfer über den Rahmes des Gesetzes weit hinausgehen, meinen wir,
daß der Nationalfonds, nach Berichten von Betroffenen, eine wichtige Aufgabe im
Rahmen seiner Möglichkeiten und finanziellen Mitteln, mit viel Feingefühl erfüllt.
Da es sich bei den Betroffenen zum großen Teil um ältere Menschen handelt, scheint die
Gefahr groß, daß die Betroffenen unter Umständen nicht von der Existenz des
Nationalfonds informiert sind, ihnen der Zugang nicht klar ist oder Behördenwege bzw.
Behördenkontakte sehr schwierig von ihnen selber wahrgenommen werden können.
Dazu kommt noch, daß viele Personen vermutlich krank und bettlägrig sind. Ein
weiteres Problem ist sicherlich, daß sich ein Großteil der Betroffenen im Ausland
aufhält.
Unsere Anfrage ist daher von der Sorge getragen, ob die Republik Österreich
tatsächlich alle möglichen Anstrengungen unternimmt, um den Opfern zu Lebzeiten die
längst notwendig gewesene Geste entgegenbringt, die ihnen das Gefühl vermittelt, daß
es sich heute um ein Österreich handelt, welches seine Verantwortung, wenigstens und
leider nur symbolhaft, wahrnimmt.
Das Bundesgesetz Nr.432 ist nunmehr fast genau eineinhalb Jahre in Kraft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE :
1. Welche Anstrengungen unternimmt das Außenministerium, um möglichst alle
Opfer des Nationalsozialismus, auch jene, die im Ausland leben, über eine
eventuelle Leistungsberechtigung zu informieren und ihnen den Zugang
tatsächlich so leicht, "rasch und unbürokratisch" wie möglich zu gestalten?
2. Gibt es Bestrebungen von Seiten des Außenministeriums, jene Personen zu
suchen, die vermutlich leistungsberechtigt sind, sich jedoch bisher nicht gemeldet
haben? In welcher Weise, dem Bestreben der Republik Österreich entsprechend,
die Mitverantwortung am Leid der Opfer anzuerkennen, geht demnach die
Republik Österreich auf die betroffenen Personen zu, sucht diese und recherchiert
wo immer dies möglich scheint, um Betroffene ausfindig zu machen?
3. Sind Ihnen Fälle bekannt, wo die mit der Umsetzung des Gesetzes befaßten
österreichischen Behörden, insbesonders österreichische Vertretungsbehörden im
Ausland, die nicht zu Ihrer vollen Zufriedenheit miteinander und mit den
Betroffenen kooperiert haben? Liegen Beschwerden dahingehend vor und wie
lauten diese?
4. Was unternehmen Sie, um Vorfälle mangelnder Kooperation zu verhindern und
welche Konsequenzen hat dies für die betroffenen Behördenvertreter oder in
anderer Weise für die Republik Österreich tätigen Personen? Wie lautet der
Bericht?