1378/J

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

 

 

betreffend der Umsetzung des Bundesgesetzes über den Nationalfonds der Republik

Österreich für Opfer des Nationalsozialismus

 

 

1995 wurden vom Nationalrat die Bundesgesetze Nr.432 und Nr.433 über den

Nationalfond der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus beschlossen.

 

Im Bericht des Verfassungsausschusses vom 29.5.1995 heißt es: "... Das führt zu einer

moralischen Mitverantwortung, das Leid, das Menschen in Österreich durch den

Nationalsozielismus zugefügt wurde, anzuerkennen und ihnen in Besonderer Weise zu

helfen." Sinn dieses Gesetzes war es, auch gemäß dieses Berichts "... einen Fonds zu

schaffen, der dann ... mit finanziellen Leistungen in einer Weise helfen kann, die im

Einzelfall am meisten nützt. Dabei soll auch eine möglichst rasche und unbürokratische

Vorgangsweise garantiert werden. ..."

 

Im Zusammenhang mit diesem Gesetz wollen wir bekräftigen, daß wir stets für das

Wahrnehmen der Mitverantwortung Österreichs an Leid, das Menschen, die vor der

Machtergreifung der Nationalsozialisten in Österreich lebten, durch den

Nationalsozialismus zugefügt wurde, eintreten. Auch wenn unsere Vorstellungen einer

Entschädigung der Opfer über den Rahmes des Gesetzes weit hinausgehen, meinen wir,

daß der Nationalfonds, nach Berichten von Betroffenen, eine wichtige Aufgabe im

Rahmen seiner Möglichkeiten und finanziellen Mitteln, mit viel Feingefühl erfüllt.

 

Da es sich bei den Betroffenen zum großen Teil um ältere Menschen handelt, scheint die

Gefahr groß, daß die Betroffenen unter Umständen nicht von der Existenz des

Nationalfonds informiert sind, ihnen der Zugang nicht klar ist oder Behördenwege bzw.

Behördenkontakte sehr schwierig von ihnen selber wahrgenommen werden können.

Dazu kommt noch, daß viele Personen vermutlich krank und bettlägrig sind. Ein

weiteres Problem ist sicherlich, daß sich ein Großteil der Betroffenen im Ausland

aufhält.

 

Unsere Anfrage ist daher von der Sorge getragen, ob die Republik Österreich

tatsächlich alle möglichen Anstrengungen unternimmt, um den Opfern zu Lebzeiten die

längst notwendig gewesene Geste entgegenbringt, die ihnen das Gefühl vermittelt, daß

 

es sich heute um ein Österreich handelt, welches seine Verantwortung, wenigstens und

leider nur symbolhaft, wahrnimmt.

 

Das Bundesgesetz Nr.432 ist nunmehr fast genau eineinhalb Jahre in Kraft.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE :

 

 

1. Welche Anstrengungen unternimmt das Außenministerium, um möglichst alle

Opfer des Nationalsozialismus, auch jene, die im Ausland leben, über eine

eventuelle Leistungsberechtigung zu informieren und ihnen den Zugang

tatsächlich so leicht, "rasch und unbürokratisch" wie möglich zu gestalten?

 

2. Gibt es Bestrebungen von Seiten des Außenministeriums, jene Personen zu

suchen, die vermutlich leistungsberechtigt sind, sich jedoch bisher nicht gemeldet

haben? In welcher Weise, dem Bestreben der Republik Österreich entsprechend,

die Mitverantwortung am Leid der Opfer anzuerkennen, geht demnach die

Republik Österreich auf die betroffenen Personen zu, sucht diese und recherchiert

wo immer dies möglich scheint, um Betroffene ausfindig zu machen?

 

3. Sind Ihnen Fälle bekannt, wo die mit der Umsetzung des Gesetzes befaßten

österreichischen Behörden, insbesonders österreichische Vertretungsbehörden im

Ausland, die nicht zu Ihrer vollen Zufriedenheit miteinander und mit den

Betroffenen kooperiert haben? Liegen Beschwerden dahingehend vor und wie

lauten diese?

 

4. Was unternehmen Sie, um Vorfälle mangelnder Kooperation zu verhindern und

welche Konsequenzen hat dies für die betroffenen Behördenvertreter oder in

anderer Weise für die Republik Österreich tätigen Personen? Wie lautet der

Bericht?