1385/J
der Abgeordneten Wabl, Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend Verkauf des E-Werkes Blühnbach der ÖBF
Seit Jahren ist der Verkauf des Kraftwerkes der ÖBF Blühnbach beabsichtigt, obwohl es
sich um einen hochrentablen Betrieb mit einem derzeitigen Jahresumsatz von 10 Mio. öS
handelt und verantwortliche Gremien sich immer wieder dagegen ausgesprochen haben.
Am 17.5.1996 wurde das E-Werk erneut ausgeschrieben , wobei die Ausschreibungsfrist mit
15. Juli 1996 festgesetzt war. Schließlich wurde diese Frist bis 10. September verlängert,
weil sich angeblich noch andere Interessenten gemeldet haben sollen. Nach unseren
Informationen soll der Vorstand die Weisung erhalten haben, den Verkaufsantrag an das
Finanzministerium zu stellen, was letztlich heißt, daß die ÖBF ihren gewinnbringendsten
Nebenbetrieb abgeben werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Was geschieht mit dem Verkaufserlös des E-Werkes Blühnbach?
2. Wieviele Anbotssteller hat es gegeben und in welcher Höhe lag das Höchstangebot?
3. Wem wird der Zuschlag erteilt?
4. Wird es eine Nachverhandlung hinsichtlich des Höchstanbotes und der
Mindestpreisfestsetzung von 135 Mio. öS geben?
5. Warum muß das E-Werk Blühnbach verkauft werden, wenn sich alle verantwortlichen
Gremien dagegen ausgesprochen haben?
6. Her Bundesminister, warum haben Sie zeitgleich wie der Vorstand der ÖBF die
Ausschreibung für die Investition des E-Werkes in Auftrag gab , die Weisung zum
Verkauf erteilt? , -