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der Abg. Posch und Genossen

an die Bundesministerin für Unterricht und

kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer

 

 

Das AHS-Schulzentrum Spittal/Drau besteht aus dem Bundes gymnasium

(neusprachlich, 610 Schüler), aus dem Bundesrealgymnasium

(naturwissenschaftlich, 570 Schüler) und dem Oberstufenrealgymnasium (300

Schüler). Die AHS-Schülerzahlen haben sich in Spittal/Drau in den letzten Jahren

dramatisch erhöht, was auch in der Erweiterung des Baus seinen Niederschlag

fand. Das ursprünglich für 17 Klassen konzipierte St ammgebäude war bald zu

klein, sodaß das BRG und BORG bis l988 in einem provisorischen Montagebau

untergebracht waren. Erst in diesem Jahr, sprich 1988, konnte ein Neubau

bezogen werden, der jedoch von Beginn an zu klein war. Trotz des Neubaus

müssen daher im Schulj ahr 1995/96 im Spittaler AHS-Schulzentrum 15 von

insges amt 63 Klassen als Wanderklassen geführt werden. Für zwei von ihnen gibt

es nicht eimnal mehr freie Raunkapazitäten, sodaß sie in Gangnischen

unterrichtet werden müssen. Aus dieser räumlichen Enge ergibt sich daher eine

Fülle von pädagogischen und organisatorischen Schwernissen. Aufgrund der

topographischen Situation des Bezirkes Spittal/Drau ist auch in Zukunft noch mit

einem deutlichen Ansteigen der Zahl von AHS-Schülern zu rechnen. So gehen im

Verwaltungsbezirk Spittal/Drau derzeit 72,6% der elf- bis vierzehnjährigen

Schüler in die Hauptschule und nur 18,3% in eine AHS, was einer Relation von

4,0 entspricht. (österreichweit beträgt die Relation 2,5).

Die Direktionen verfolgen daher seit Jahren das Projekt eines Zubaus, dem der

Landesschulrat für Kärnten absolute Dringlichkeit und Priorität zuerkannt hat.

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende Fragen:

 

1 . Wann rechnen Sie auf der Basis des vorliegenden Raum- und

Funktionsprogrammes mit dem Beginn der Planung für den Zubau zum AHS-

Schulzentrum SpittaI/Drau?

 

2. Wann rechnen Sie mit dem Baubeginn und der Fertigstellung des Zubaus für

das AHS-Schulzentrum Spittal/Drau?

 

3 . Welche Maßnahmen können bis zur Fertigstellung gesetzt werden, um die

unerträgliche Raumsituation zu beheben?