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der Abgeordneten Helmut Peter. Dr. Friedhelm Frischenschlager und PartnerInnen

betreffend Rückzahlung zu unrecht eingehobener Außenhandelsförderungsbeiträge an das

Bundesministerium für Finanzen durch die Wirtschaftskammer Österreich

 

 

Im Zuge des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. 11. 1994, das die EWR-

Widrigkeit der Vorschreibung von Außenhandelsförderungsbeiträgen feststellte, kam es zu

Rückforderungsansprüchen österreichischer Unternehmen gegenüber der Wirtschaftskammer

in Höhe von rund 3,5 Mrd. S. Im Budget 1995 wurde unter Finanzminister Lacina Vorsorge

getroffen, um eine möglichst rasche Rückzahlung der Beiträge an die Unternehmen zu

gewährleisten. Daraus wiederum resultierten Rückforderungsansprüche des Bundes an die

Wirtschaftskammer in gleicher Höhe.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1) Auf welchen Betrag belaufen sich die momentanen Außenstände der Wirtschaftskammer?

 

2) Wurde dieser Betrag im Zuge des Kassasturzes berücksichtigt?

 

3) Wurde mit der Wirtschaftskammer eine defimitive Rückzahlungsfrist vereinbart? Wenn ja,

welche Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen, um die Kammer zur Einhaltung dieser Frist

anzuhalten?

 

4) Gedenken Sie andere Maßnahmen zur alsbaldigen Eintreibung der Außenstände, wie Klage

oder Gegenverrechnung mit der von den Finanzämtern eingehobenen Kammerumlage,

einzuleiten?