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der Abgeordneten Helmut Peter. Dr. Friedhelm Frischenschlager und PartnerInnen
betreffend Rückzahlung zu unrecht eingehobener Außenhandelsförderungsbeiträge an das
Bundesministerium für Finanzen durch die Wirtschaftskammer Österreich
Im Zuge des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. 11. 1994, das die EWR-
Widrigkeit der Vorschreibung von Außenhandelsförderungsbeiträgen feststellte, kam es zu
Rückforderungsansprüchen österreichischer Unternehmen gegenüber der Wirtschaftskammer
in Höhe von rund 3,5 Mrd. S. Im Budget 1995 wurde unter Finanzminister Lacina Vorsorge
getroffen, um eine möglichst rasche Rückzahlung der Beiträge an die Unternehmen zu
gewährleisten. Daraus wiederum resultierten Rückforderungsansprüche des Bundes an die
Wirtschaftskammer in gleicher Höhe.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Finanzen folgende
ANFRAGE
1) Auf welchen Betrag belaufen sich die momentanen Außenstände der Wirtschaftskammer?
2) Wurde dieser Betrag im Zuge des Kassasturzes berücksichtigt?
3) Wurde mit der Wirtschaftskammer eine defimitive Rückzahlungsfrist vereinbart? Wenn ja,
welche Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen, um die Kammer zur Einhaltung dieser Frist
anzuhalten?
4) Gedenken Sie andere Maßnahmen zur alsbaldigen Eintreibung der Außenstände, wie Klage
oder Gegenverrechnung mit der von den Finanzämtern eingehobenen Kammerumlage,
einzuleiten?