1401/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Schweitzer und Kollegen

an den Herrn Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend illegaler Export von Kunststoffmüll

 

Aus mehreren Pressemeldungen u.a. aus einem Artikel der Zeitschrift "News" (24.10.1996)

geht hervor, daß sich in Österreich schon seit geraumer Zeit eine undurchsichtige Szene im

Bereich des Exports von Kunststoffabfall entwickelt. In mehreren Fällen wurde von seiten der

Oberösterreichischen Umweltrechtsabteilung der illegale Export von insgesamt 16.000

Tonnen Kunststoffabfall in die Ukraine und nach Bulgarien aufgedeckt.

Anfang Oktober wurde von Kärntner Zollbeamten ein LKW am Grenzübergang Arnoldstein

Richtung Italien angehalten, der für seine Ladung, nämlich Kunststoffabfall, keine

Exportgenehmigung des Umweltministeriums besaß. Dieser Transport wurde von einer

Kärntner Firma (Sky Plast) durchgeführt. Diese Firma ist Vertragspartner der ÖKK GmbH

und befindet sich mehrheitlich in italienischem Besitz. Beamte des Umweltministeriums

bewerteten laut Pressemeldungen ("News'') den versuchten illegalen Export nicht als

strafrechtlich verfolgbares Delikt, sondern als eine reine Verwaltungsübertretung. Im "News"-

Artikel wird ein Kripobeamter zitiert, der das Vorgehen der Beamten des

Umweltministeriums als "nicht korrekt" bezeichnet.

Den freiheitlichen Abgeordneten liegen Informationen vor, aus denen hervorgeht, daß ein

Beamter des Umweltministeriums bereits Stunden vor dem versuchten Grenzübertritt genaue

Informationen (Type + Kennzeichen + Ladung) über den von den Kärntner Zollbehörden

gestoppten LKW hatte. Dieser Beamte war dann auch zum Zeitpunkt der Kontrolle am

Grenzübergang Arnoldstein anwesend. Der Beamte hatte damit alle notwendigen

Informationen, um den versuchten Grenzübertritt als illegalen Export anzeigen zu können.

Aus den o.a. "News" - Artikel geht ebenso hervor, daß 300 Tonnen ''PET - Granulat'' ohne

Exportgenehmigung nach lndien verschifft wurden, obwohl das Zermahlen von

Kunststoffabfall nicht als Verwertung gilt und somit eine Bewilligungspflicht gemäß §35

AWG besteht. Der ÖKK - Sprecher Gerhard Zeinitzer sieht in dieser Vorgangsweise jedoch

keinen rechtlichen Verstoß.

Nach Angaben des Umweltministeriums wurden aufgrund von Überprüfungen bei einigen

Kunststoffverwertern Unregelmäßigkeiten festgestellt, die Verwaltungsstrafen zur Folge

hatten. In zwei Fällen wurden auch SachverhaltsdarstelIungen zur Überprüfung möglicher

strafrechtlich relevanter Tatbestände an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Weiters sind

nach Angaben des Umweltministeriums Überprüfungen von 20 weiteren Unternehmen mit

ausländischen Partnern geplant.

 

Die unterzeichueteu Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bunde.sminister für

Umwelt, Jugend und Familie folgende

 

Anfrage

 

1. Wurde betreffend des o.a. illegalen Exports nach Bulgarien bzw. in die Ukraine von seiten

des Umweltministeriums Strafanzeige erstattet?

2. Wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die künftige Kontrolltätigkeiten

Ihres Ressorts betreffend die kunststoffverwertende Branche?

3. Wenn nein, welche Überlegungen bzw. rechtlichen Voraussetzungen sprechen dagegen?

 

4. Wurde darüber hiuaus von seiten der Oberösterreichischen Umweltrechtsabteilung

betreffend des o.a. illegalen Exports nach Bulgarien bzw. in die Ukrame Strafanzeige

erstattet?

5. Welche Konsequenzen haben Sie für Ihr Ressort aus der Tatsache gezogen, daß für den

illegalen Export nach Bulgarien bzw. in die Ukraine Durchfahrtsgenehmigungen von

seiten Ihres Ressorts erteilt wurden?

6. Können Sie ausschließen, daß der mit der Erteilung der betreffenden

Durchfahrtsgenehmigung damals befaßte Beamte Kenntnis von der illegalen Fracht hatte?

7. Wie bewerten Sie den o.a. versuchten Export der Kärntner Firma?

8. Welche Überlegungen bzw. rechtlichen Voraussetzungen haben Ihre Beamten bewogen,

den versuchten Export als verwaltungsrechtliches Delikt und nicht als Strafdelikt zu

bewerten?

9. Können Sie in diesem Fall einen strafrechtlichen Tatbestand ausschließen?

10.Wenn ja, aufgrund welches Sachverhaltes bzw. rechtlicher Grundlagen können Sie dies?

11.Wenn nein, welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?

12.Wie bewerten Sie die Aussage des Kripobeamten, Ihre Beamten hätten ''nicht korrekt''

gehandelt?

13.Haben sie davon Kenntnis, daß ein Beamter Ihres Ressorts bereits vor dem versuchten

Grenzübertritt lnformationen über o.a. LKW hatte?

14.Wenn ja, wie beurteilen Sie das Verhalten Ihres Beamten?

15.Wenn nein, welche Konsequenzen werden Sie nun aus denen Ihnen zur Kenntnis

gebrachten Informationen ziehen?

16.Wie bewerten Sie den o.a. Export von 300 Tonnen PET - Granulat nach Indien?

17.Welche Konsequenzen werden Sie aus der Tatsache ziehen, daß die o.a. Firma

Vertragspartner der ÖKK GmbH ist und somit Gelder aus den Lizenzzahlungen über das

ARA - System bezogen hat? ..

18.Sind Sie der Meinung, daß die derzeit praktizierte Kunststoffverwertung über die OKK

GmbH den Vorgaben und Bestimmungen der Verpackungsverordnung (Zielverordnung)

bzw. des AWG entsprechen?

19.Wenn ja, welche Daten bzw. Umstände veranlassen Sie dazu?

20.Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie setzen, um Unregelmäßigkeiten zu

beseitigen?

21.Halten Sie die bisher durchgeführten Überprüfungen bzw. Kontrollen von seiten Ihres

Ressorts für ausreichend, um die derzeitigen Mißstände in der Kunststoffabfallverwertung

gänzlich beseitigen zu können?

22.Werden Sie präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Mißständen in der

Kunststoffabfallverwertung von seiten Ihres Ressorts setzen?

23.Wenn ja, welcher Art werden diese Maßnahmen sein?

24.Wenn nein, welche Daten bzw. Umstände und Überlegungen veranlassen Sie dazu, dies

nicht zu tun?

25.Existiert ein neuer Prüfbericht im Auftrag Ihres Ressorts betreffend die ÖKK GmbH, die

ARA oder die ARGEV?

26.Wenn ja, was waren die konkreten Gegenstände der Überprüfung und wann werden Sie

diesen Bericht bzw. diese Berichte dem Parlament übermitteln?

27.Wenn nein, werden Sie solche Überprüfungen in Auftrag geben und dem Parlament zur

Kenntnis bringen?