1408/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pable, Mag. Schweitzer

an den Bundesminister für Justiz

betreffend ''Häfenurlaub''

 

 

Wie einem Bericht der Kronenzeitung vom 8. Oktober 1996 zu entnehmen war, ist es

Häftlingen - um den allzu "harten" Gefängnisalltag "aufzulockern" - erlaubt, Gruppenausflüge

in Freizeitparks zu unternehmen.

Ein solcher Gruppenausflug von fünf Insassen der StrafanstaIt Hirtenberg in den eleganten

"City Club", bei dem die Häftlinge von nur einem einzigen Justizwachebeamten begleitet

wurden, endete mit dem gelungenen Fluchtversuch eines der Häftlinge, der dadurch begünstigt

wurde, daß im Trubel des riesigen Freizeitgeländes seine Flucht nicht bemerkt wurde und man

überdies die Fahndung erst mehrere Stunden nach Abgängigkeit des Häftlings einleitete.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher in diesem Zusammenhang an den Herrn

Bundesminister für Justiz folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.) Wurde der flüchtige Häftling wieder in die Strafanstalt Hirtenberg rückgeführt?

 

2.)Von wem und wie wird überprüft. ob das Risiko einer Flucht bei solchen Ausflügen minimal

ist?

 

3.) Aus welchem Grund wurde für diesen "Erholungsurlaub" gerade der ''City Club''

ausgewählt?

 

4.)Nach welchen Kriterien und von wem wird entschieden, wo Häftlinge

"Erholungsurlaube''verbringen?

 

5.)Wird generell jedem Häftling die Inanspruchnahme von kulturellen und sportlichen

Angeboten außerhalb der Strafanstalt zugestanden oder wird abgestelIt auf die Art des von

ihm verübten Deliktes?

 

6.)Halten Sie es für fahrlässig, zur Bewachung von fünf Häftlingen in einer öffentlichen und

überdies ausgesprochen weitläufigen Freizeitanlage lediglich einen einzigen

Justizwachebeamten abzustellen?

Wenn ja, aus welchem Grund wurden nicht entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen und

genügend Beamte zur Bewachung abgestellt?

Wenn nein, wie erklären Sie den gelungenen Fluchtversuch des Häftlings Zoran B. am

Samstag, dem 5. Oktober 1996?

 

7.)Wievielen Insassen der StrafanstaIt Hirtenberg wurde im Jahr 1995 und 1996 ein derartiger

"Häfenurlaub'' gestattet und wegen welcher Delikte verbüßen bzw. verbüßten diese eine

Haftstrafe?

 

8.) Wievielen Häftlingen anderer Strafanstalten - augeschlüsselt nach den einzelnen

Strafanstalten - wurde in den Jahren 1995 und 1996 ein derartiger " ErhoIungsurlaub"

zugestanden und aufgrund weIcher Delikte sind bzw. waren die betreffenden Strafgefangenen

in Haft?

 

9.)Zu wievielen Fluchversuchen im Zuge des gelockerten StafvolIzugg.es und der damit

zusammenhängenden Möglichkeit für Strafgefang.ene. an kulturellen und sportlichen Angeboten

außerhalb der Strafanstalt teilzunehmen. kam es in den Jahren 1995 und 1996?

 

10.) Wieviele dieser Fluchtversuche geIangen ?

 

11.)Werden die bei der Inanspruchnahme von kulturellen oder sportlichen Ang.eboten seitens

der Strafgefangenen eventueIl anfallenden Kosten vom Staat getragen ?

Wenn ja, auf welche Höhe belaufen sich diese Kosten aufgeschlüsseIt nach den einzelnen

StrafanstaIten für das Jahr 1995 und das Jahr 1996?