1417/J

 

 

 

des Abgeordneten Franz Morak und Kollegen

 

an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst

 

zur Verteilung der Mittel der Bundeskunstförderung auf die einzelnen Bundesländer sowie die

Landeshauptstädte.

 

Bei der Diskussion der jährlichen Kunstberichte, aber auch im kulturpolitischen Alltag wurde

und wird oft beklagt, daß es keine Aufstellung über die regionale Verteilung der

Kunstförderung des Bundes gibt. Das damit verbundene Unbehagen rührt vom Verdacht her,

daß die für die Kunstförderung gewidmeten Bundesmittel vor allem in Ostösterreich

eingesetzt werden, was die Benachteiligung der südlichen und westlichen Bundesländer

bedingt.

 

Die Berechtigung dieses Eindrucks wird durch Wortmeldungen einzelner Beiratsmitglieder

bestätigt. So hat das langj ährige Mitglied des Musikbeirates Gunter Schneider im

Kunstbericht 1992 darauf hingewiesen, daß er der ,,einzige Nichtwiener im Musikbeirat" war

und angemerkt, daß die ,,im Vergleich mit Wien schwache quantitative Präsenz der

Bundesländer im Förderungsvolumen (. . .) nicht in einer ablehnenden Haltung des

Musikbeirates oder des BMUK begründet" ist, ,,sondern vielfach darin, daß viel zu wenige

Betroffene in den Bundesländern - mit abnehmender Tendenz nach Westen - wissen, daß und

wo sie Unterstützung für ihre Projekte finden könnten. Hier besteht offensichtlich ein

Informationsdefizit, das es aufzuheben gilt!"

 

Auch der gleichfalls im Kunstbericht 1992 wiedergegebene Bericht eines Mitgliedes des

Bühnenbeirates hat die unausgewogene regionale Verteilung der Förderungsmittel

thematisiert: ,,Auffallend ist noch immer die hohe Diskrepanz zwischen Wien und den

Bundesländern, nachzulesen an der prozentualen Ausschüttung von Förderungsgeldern."

 

Ferner stellt sich mit jedem Bundeskunstbericht die Frage, wieso die Künstlerhilfe (Bildende

Kunst) seit Jahren keine Empfänger in Vorarlberg bzw. dem Burgenland verzeichnet?

Die Abteilung für Kulturinitiativen hat in den Kunstberichten 1991 bis 1993 je eine Seite der

,,Regionalen Verteilung" der Förderungsmittel gewidmet, doch wurde diese Aufstellung

zumindest 1993 durch die Tatsache entwertet, daß die VorarIberger Grenzstadt Feldkirch mit

Feldkirchen verwechselt und Kärnten zugerechnet wurde. Die Korrektur reduziert in der

Statistik über die ,,Regionale Verteilung" den für Kärnten ausgewiesenen Anteil von 2.81%

auf 2.57%. steigert den für Vorarlberg verbuchten Prozentsatz von 5.81% auf 6.05%.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für den Wissenschaft,

Verkehr und Kunst folgende

 

ANFRAGE

 

1. Wieviel jener der Kunstsektion zur Verfügung stehenden Mittel wurden im Jahr 1995 für

die Förderung des künstlerischen Schaffens und seine Vermittlung in den einzelnen

Bundesländern vergeben (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent aufgeschlüsselt

angeben)?

 

2. Wieviel jener der Kunst.sektion zur Verfügung stehenden Mittel wurden im Jahr l995 für

die Förderung des künstlerischen Schaffens und seine Vermittlung in den einzelnen

Landeshauptstädten vergeben (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent aufgeschlüsselt

angeben)?

 

3. Wieviel jener der Kunstsektion zur Verfügung stehenden Mittel wurden im laufenden

Jahr für die Förderung des künstlerischen Schaffens und seine Vermittlung in den

einzelnen Bundesländern vergeben (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent

aufgeschlüsselt angeben)?

 

4. Wieviel jener der Kunstsektion zur Verfügung stehenden Mittel wurden im laufenden

Jahr für die Förderung des künstlerischen Schaffens und seine Vermittlung in den

einzelnen Landeshauptstädten vergeben (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent

aufgeschlüsselt angeben)?

 

5. Inwiefern halten Sie diese - für das vergangene Jahrzehnt repräsentativen -

Verteilungsschlüssel für ausgewogen?

 

6. Wird durch diesen Verteilungsschlüssel die im Kunstförderungsgesetz festgeschriebene

Absicht des Gesetzgebers erfüllt, ,,Kunst allen Bevölkerungskreisen zugänglich zu

machen und die materiellen Voraussetzungen für die Entwicklung des künstlerischen

Lebens in Österreich zu verbessern"?

 

7. Da laut Kunstförderungsgesetz nur Leistungen und Vorhaben einer natürlichen oder vom

Bund verschiedenen juristischen Person gefördert werden dürfen, ,,die von

überregionalem Interesse oder geeignet sind, beispielgebend zu wirken, innovatorischen

Charakter haben oder im Rahmen eines einheitlichen Förderungsprogramms gefördert

werden", bleibt zu klären, warum Wiener Vorhaben im Gegensatz zu den Projekten

Restösterreichs meist überregionales Interesse und damit Förderungsmittel zugebilligt

erhalten?

 

8. Wieso verzeichnet die Künstlerhilfe (Bildende Kunst) seit Jahren keine Empfänger in

Vorarlberg bzw. im Burgenland?

 

9. Das langjährige Mitglied des Musikbeirates Gunter Schneider hat im Kunstbericht 1992

beklagt, daß viel zu wenige Betroffene in den Bundesländern - mit abnehmender Tendenz

nach Westen - wissen, daß und wo sie Unterstützung für ihre Projekte finden könnten.

Das Beiratsmitglied hat nachdrücklich darauf hingewiesen, daß in diesem Bereich ein

lnformationsdefizit besteht, welches unbedingt aufzuheben wäre. Welche konkreten

Maßnahmen haben Sie - seit Vorlage des Kunstberichtes 1992 - gesetzt, um dieses

Informationsdefizit zu vermindern?