1417/J
des Abgeordneten Franz Morak und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst
zur Verteilung der Mittel der Bundeskunstförderung auf die einzelnen Bundesländer sowie die
Landeshauptstädte.
Bei der Diskussion der jährlichen Kunstberichte, aber auch im kulturpolitischen Alltag wurde
und wird oft beklagt, daß es keine Aufstellung über die regionale Verteilung der
Kunstförderung des Bundes gibt. Das damit verbundene Unbehagen rührt vom Verdacht her,
daß die für die Kunstförderung gewidmeten Bundesmittel vor allem in Ostösterreich
eingesetzt werden, was die Benachteiligung der südlichen und westlichen Bundesländer
bedingt.
Die Berechtigung dieses Eindrucks wird durch Wortmeldungen einzelner Beiratsmitglieder
bestätigt. So hat das langj ährige Mitglied des Musikbeirates Gunter Schneider im
Kunstbericht 1992 darauf hingewiesen, daß er der ,,einzige Nichtwiener im Musikbeirat" war
und angemerkt, daß die ,,im Vergleich mit Wien schwache quantitative Präsenz der
Bundesländer im Förderungsvolumen (. . .) nicht in einer ablehnenden Haltung des
Musikbeirates oder des BMUK begründet" ist, ,,sondern vielfach darin, daß viel zu wenige
Betroffene in den Bundesländern - mit abnehmender Tendenz nach Westen - wissen, daß und
wo sie Unterstützung für ihre Projekte finden könnten. Hier besteht offensichtlich ein
Informationsdefizit, das es aufzuheben gilt!"
Auch der gleichfalls im Kunstbericht 1992 wiedergegebene Bericht eines Mitgliedes des
Bühnenbeirates hat die unausgewogene regionale Verteilung der Förderungsmittel
thematisiert: ,,Auffallend ist noch immer die hohe Diskrepanz zwischen Wien und den
Bundesländern, nachzulesen an der prozentualen Ausschüttung von Förderungsgeldern."
Ferner stellt sich mit jedem Bundeskunstbericht die Frage, wieso die Künstlerhilfe (Bildende
Kunst) seit Jahren keine Empfänger in Vorarlberg bzw. dem Burgenland verzeichnet?
Die Abteilung für Kulturinitiativen hat in den Kunstberichten 1991 bis 1993 je eine Seite der
,,Regionalen Verteilung" der Förderungsmittel gewidmet, doch wurde diese Aufstellung
zumindest 1993 durch die Tatsache entwertet, daß die VorarIberger Grenzstadt Feldkirch mit
Feldkirchen verwechselt und Kärnten zugerechnet wurde. Die Korrektur reduziert in der
Statistik über die ,,Regionale Verteilung" den für Kärnten ausgewiesenen Anteil von 2.81%
auf 2.57%. steigert den für Vorarlberg verbuchten Prozentsatz von 5.81% auf 6.05%.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für den Wissenschaft,
Verkehr und Kunst folgende
ANFRAGE
1. Wieviel jener der Kunstsektion zur Verfügung stehenden Mittel wurden im Jahr 1995 für
die Förderung des künstlerischen Schaffens und seine Vermittlung in den einzelnen
Bundesländern vergeben (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent aufgeschlüsselt
angeben)?
2. Wieviel jener der Kunst.sektion zur Verfügung stehenden Mittel wurden im Jahr l995 für
die Förderung des künstlerischen Schaffens und seine Vermittlung in den einzelnen
Landeshauptstädten vergeben (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent aufgeschlüsselt
angeben)?
3. Wieviel jener der Kunstsektion zur Verfügung stehenden Mittel wurden im laufenden
Jahr für die Förderung des künstlerischen Schaffens und seine Vermittlung in den
einzelnen Bundesländern vergeben (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent
aufgeschlüsselt angeben)?
4. Wieviel jener der Kunstsektion zur Verfügung stehenden Mittel wurden im laufenden
Jahr für die Förderung des künstlerischen Schaffens und seine Vermittlung in den
einzelnen Landeshauptstädten vergeben (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent
aufgeschlüsselt angeben)?
5. Inwiefern halten Sie diese - für das vergangene Jahrzehnt repräsentativen -
Verteilungsschlüssel für ausgewogen?
6. Wird durch diesen Verteilungsschlüssel die im Kunstförderungsgesetz festgeschriebene
Absicht des Gesetzgebers erfüllt, ,,Kunst allen Bevölkerungskreisen zugänglich zu
machen und die materiellen Voraussetzungen für die Entwicklung des künstlerischen
Lebens in Österreich zu verbessern"?
7. Da laut Kunstförderungsgesetz nur Leistungen und Vorhaben einer natürlichen oder vom
Bund verschiedenen juristischen Person gefördert werden dürfen, ,,die von
überregionalem Interesse oder geeignet sind, beispielgebend zu wirken, innovatorischen
Charakter haben oder im Rahmen eines einheitlichen Förderungsprogramms gefördert
werden", bleibt zu klären, warum Wiener Vorhaben im Gegensatz zu den Projekten
Restösterreichs meist überregionales Interesse und damit Förderungsmittel zugebilligt
erhalten?
8. Wieso verzeichnet die Künstlerhilfe (Bildende Kunst) seit Jahren keine Empfänger in
Vorarlberg bzw. im Burgenland?
9. Das langjährige Mitglied des Musikbeirates Gunter Schneider hat im Kunstbericht 1992
beklagt, daß viel zu wenige Betroffene in den Bundesländern - mit abnehmender Tendenz
nach Westen - wissen, daß und wo sie Unterstützung für ihre Projekte finden könnten.
Das Beiratsmitglied hat nachdrücklich darauf hingewiesen, daß in diesem Bereich ein
lnformationsdefizit besteht, welches unbedingt aufzuheben wäre. Welche konkreten
Maßnahmen haben Sie - seit Vorlage des Kunstberichtes 1992 - gesetzt, um dieses
Informationsdefizit zu vermindern?