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der Abg. Mag. Stadler, Mag. Trattner und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die staatliche Punzierung von Schmuckgegenständen
Durch das Punzierungsgesetz ist festgelegt, daß jedes Schmuckstück aus Gold mit einem
Gewicht von mehr als 2 Gramm und Schmuckstücke aus Silber, die schwerer als 10 Gramm
sind, von einem Punzierungsamt mit der staatlichen Punze versehen werden müssen.
Dabei ist für jedes Gramm ein Punzbetrag von 3,-- öS zu bezahlen.
Alle in Vorarlberg ansässigen Goldschmiede müssen ihre Schmuckgegenstände, welche sie
selbst anfertigen und mit ihrer ,,Namenspunze" versehen, nach Innsbruck zum Punzierungsamt
bringen und dort das ,,staatliche Echtheitssiegel" einschlagen lassen.
Gleiches gilt für die kärntner Goldschmiede in Hinsicht auf Graz.
Ein Goldschmied erhält seine Namenspunze nur nach abgelegter Meisterprüfung und garantiert
damit eine Qualitätsarbeit und die Echtheit der verarbeiteten Legierung. und des
Schmuckgegenstandes. Zudem werden die gelieferten Legierungen streng aufgelistet.
Diese Gegebenheiten sind in Deutschland ausreichend dafür, daß .auf eine staatliche Punzierung
verzichtet wird.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Finanzen folgende
ANFRAGE
1.) Wieviele Punzstellen gibt es in Östereich?
2.) Aus welchem Grund gibt es in Vorarlberg und Kärnten keine eigenen Punzierungsämter?
3.) Wäre es Ihrer Meinung nach möglich, den Punzbetrag auf Grund der jährlichen
Edelmetallieferungen der einzelnen Goldschmiede zu berechnen? - wenn nein, warum nicht?
4.) Wie hoch sind die Verwaltungskosten die dem Bund für alle Punzstellen entstehen und wie
hoch sind die Einnahmen dieser Punzstellen?
5.) Sind die Voraussetzungen (Meisterprüfung, strenge Auflistung der gelieferten Legierungen)
die die österreichischen Goldschmiede erfüllen müssen nicht ausreichend um die Namenspunze
ohne das staatliche Echtheitssiegel gelten zu lassen? - wenn nein, warum nicht?
6.) Sehen Sie darin eine Wettbewerbsverzerung, daß von östereichischen Goldschmieden
gearbeitete Schmuckstücke ein staatliches Echtheitssiegel zusätzlich zur Namenspunze
benötigen, während für deutsche Goldschmiede die Namenspunze ausreicht? - wenn nein,
warum nicht? .