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der Abg. Mag. Stadler, Mag. Trattner und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die staatliche Punzierung von Schmuckgegenständen

 

Durch das Punzierungsgesetz ist festgelegt, daß jedes Schmuckstück aus Gold mit einem

Gewicht von mehr als 2 Gramm und Schmuckstücke aus Silber, die schwerer als 10 Gramm

sind, von einem Punzierungsamt mit der staatlichen Punze versehen werden müssen.

Dabei ist für jedes Gramm ein Punzbetrag von 3,-- öS zu bezahlen.

 

Alle in Vorarlberg ansässigen Goldschmiede müssen ihre Schmuckgegenstände, welche sie

selbst anfertigen und mit ihrer ,,Namenspunze" versehen, nach Innsbruck zum Punzierungsamt

bringen und dort das ,,staatliche Echtheitssiegel" einschlagen lassen.

Gleiches gilt für die kärntner Goldschmiede in Hinsicht auf Graz.

 

Ein Goldschmied erhält seine Namenspunze nur nach abgelegter Meisterprüfung und garantiert

damit eine Qualitätsarbeit und die Echtheit der verarbeiteten Legierung. und des

Schmuckgegenstandes. Zudem werden die gelieferten Legierungen streng aufgelistet.

Diese Gegebenheiten sind in Deutschland ausreichend dafür, daß .auf eine staatliche Punzierung

verzichtet wird.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Finanzen folgende

 

 

 

ANFRAGE

 

 

 

1.) Wieviele Punzstellen gibt es in Östereich?

 

2.) Aus welchem Grund gibt es in Vorarlberg und Kärnten keine eigenen Punzierungsämter?

 

3.) Wäre es Ihrer Meinung nach möglich, den Punzbetrag auf Grund der jährlichen

Edelmetallieferungen der einzelnen Goldschmiede zu berechnen? - wenn nein, warum nicht?

 

4.) Wie hoch sind die Verwaltungskosten die dem Bund für alle Punzstellen entstehen und wie

hoch sind die Einnahmen dieser Punzstellen?

 

5.) Sind die Voraussetzungen (Meisterprüfung, strenge Auflistung der gelieferten Legierungen)

die die österreichischen Goldschmiede erfüllen müssen nicht ausreichend um die Namenspunze

ohne das staatliche Echtheitssiegel gelten zu lassen? - wenn nein, warum nicht?

 

6.) Sehen Sie darin eine Wettbewerbsverzerung, daß von östereichischen Goldschmieden

gearbeitete Schmuckstücke ein staatliches Echtheitssiegel zusätzlich zur Namenspunze

benötigen, während für deutsche Goldschmiede die Namenspunze ausreicht? - wenn nein,

warum nicht? .