1425/J
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend viermonatige Freiheitsstrafe für Zeugen Jehova Thomas F.
Mindestens bis Weihnachten muß Thomas F. aus Zell an der Pram , 20-jähriges Mitglied
der Zeugen Jehovas, hinter Gittern sitzen. Der Innviertler hat den Einberufungsbefehl zum
zweiten MaI verweigert. Eine bedingte zweimonatige Freiheitsstrafe wurde am 10.
September somit vom Landesgericht Ried in eine unbedingte Gefängnisstrafe von vier
Monaten umgewandelt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wie oft wurde Thomas F. bereits einberufen, bevor es nun zur viermonatigen
Gefängnisstrafe gekommen ist?
2) Wird F. nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis auch aus dem Wehrdienst
entIassen werden, oder zu einer neuerlichen Verweigerung des Waffendienstes
gezwungen werden?
3) Wird Thomas F. einen neuerlichen EinberufungsbefehI erhalten?
4) Wenn ja: Wieviel Haft muß F. bekommen haben, bevor ihn das Heer aus dem
Präsenzdienst entIäßt?
5) Wie gehen die Militärkommanden mit anderen Zeugen Jehovas in der Frage der
Wehrpflicht um?
6) Worin besteht der militärische Gewinn, Gewissensverweigerer zu kriminaIisieren?
7) Treten Sie dafür ein, daß die Zivildienstgesetzesnovelle derart ausfäIlt, daß auch Herr
F. eine Zivildiensterklärung einbringen kann?