1425/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

betreffend viermonatige Freiheitsstrafe für Zeugen Jehova Thomas F.

 

Mindestens bis Weihnachten muß Thomas F. aus Zell an der Pram , 20-jähriges Mitglied

der Zeugen Jehovas, hinter Gittern sitzen. Der Innviertler hat den Einberufungsbefehl zum

zweiten MaI verweigert. Eine bedingte zweimonatige Freiheitsstrafe wurde am 10.

September somit vom Landesgericht Ried in eine unbedingte Gefängnisstrafe von vier

Monaten umgewandelt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1) Wie oft wurde Thomas F. bereits einberufen, bevor es nun zur viermonatigen

Gefängnisstrafe gekommen ist?

 

2) Wird F. nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis auch aus dem Wehrdienst

entIassen werden, oder zu einer neuerlichen Verweigerung des Waffendienstes

gezwungen werden?

 

3) Wird Thomas F. einen neuerlichen EinberufungsbefehI erhalten?

 

4) Wenn ja: Wieviel Haft muß F. bekommen haben, bevor ihn das Heer aus dem

Präsenzdienst entIäßt?

 

5) Wie gehen die Militärkommanden mit anderen Zeugen Jehovas in der Frage der

Wehrpflicht um?

 

6) Worin besteht der militärische Gewinn, Gewissensverweigerer zu kriminaIisieren?

 

7) Treten Sie dafür ein, daß die Zivildienstgesetzesnovelle derart ausfäIlt, daß auch Herr

F. eine Zivildiensterklärung einbringen kann?