1427/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

 

betreffend 700.000 Schilling Prozeßkosten für Vater wegen Kritik an Lehrerin

 

 

Laut "Salzburger Nachrichten" vom 24. August 1996 hat eine Lehrerin der Integrations-

HAK Ungargasse, Wien 3 , die SchülerInnen schon 1989 als "Trottel" oder " Idiot"

beschimpft. 1991 hat sich erneut ein Vater, nämlich Peter Alber, über das Verhalten der

Lehrerin beim Stadtschulrat für Wien beschwert. Dieser versetzte daraufhin die Lehrerin,

Mag. Elisabeth Brauner, von Amts wegen. Weil der Vater bis ins Klassenzimmer ging ,

eskalierte der Konflikt und der Vater wurde auf üble Nachrede und schwere Nötigung

geklagt. Von beiden Vergehen wurde der Vater in zweiter Instanz rechtskräftig

freigesprochen. Doch daraufhin klagte die Lehrerin zivilrechtlich u.a. auf

Verdienstentgang , da sie nach der Versetzung durch den Stadtschulrat weniger verdiene.

 

Die derzeitigen Prozeßkosten betragen für den Vater rund 700.000 Schilling. Der Lehrerin

kostet der Prozeß nach wie vor nichts , denn deren Kosten übernimmt die

Rechtsschutzversicherung der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD).

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1) Ist Ihnen der oben beschriebene Fall bekannt? Wenn ja: Seit wann?

 

2) War Ihr Ministerium mit dem gegenständlichen Fall schon befaßt?

 

3) Haben Sie bzw. hat Ihr Ministerium im gegenständlichen Fall schon irgendetwas

unternommen? Wenn nein: Was werden Sie tun?

 

4) Hat es schon früher Beschwerden über Frau Professor Brauner gegeben? Wenn ja: Wann

und wie oft hat es Beschwerden gegeben und was wurde daraufhin unternommen?

 

5) Gibt es derzeit beim Direktor, beim Bezirksschulrat, Stadtschulrat oder in Ihrem

Ministerium Beschwerden über diese Lehrerin? Wenn ja: Was ist der lnhaIt dieser

Beschwerden und was wurde bisher unternommen?

 

6) Halten Sie es persönlich für korrekt, daß die GÖD der Lehrerin Rechtshilfe gewährt,

obwohl der Vater erstens strafrechtlich freigesprochen wurde, zweitens seine Kritik

offensichtlich gerechtfertigt war, denn die Lehrerin wurde ja aufgrund seiner Kritik

vom Stadtschulrat versetzt und drittens nicht der Vater, sondern der Stadtschulrat die

Versetzung verfügt hat?

 

7) Wenn nein: Werden Sie unverzüglich Gespräche mit der GÖD aufnehmen und ihr ganzes

Gewicht als Ministerin einsetzen, um eine Beendigung dieses absurden Prozesses zu

erreichen?

 

8) Welchen Schutz kann bzw. wird die Schulbehörde in Zukunft Eltern gewähren, die

Fehlleistungen von Lehrern in der Schule aufzeigen, damit die Eltern nicht aufgrund

einer berechtigten Kritik gerichtlich verfolgt werden? Wird es etwa eine

Rechtsschutzversicherung für Eltern geben?

 

9) Werden Sie Eltern davor warnen, sich über Mißstände in der Schule zu beschweren, da

die Folgen zivilrechtliche Prozesse sein können?

 

10) Sind Ihnen ähnliche Fälle, wie der eingangs zitierte, bekannt?