1430/J

 

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten,

 

betreffend Einberufung von Doppelstaatsbürger, der bereits in Deutschland ZiviIdienst

geleistet hat

 

 

Seit 16.02.1996 hat Thomas Gerhard Majewski neben seiner deutschen auch die

östereichische Staatsbürgerschaft erworben. Er hat bereits in der Bundesrepublik

Deutschland seinen Zivildienst zwischen 1.09.1994 und 30.11.1995 abgeleistet.

 

Grundsätzlich haben Deutschland und Östereich das "Übereinkommen über die

Militärdienstpflicht in FäIlen mehrfacher Staatsbürgerschaft (BGBl471/1975) " über die

gegenseitige Anerkennung der Wehrpflicht unterzeichnet. Das heißt, wer in Deutschland

seine Wehrpflicht erfüllt hat, wird in Östereich nicht mehr einberufen, wenn er

Östereicher wird und umgekehrt.

 

Der FaII Majewski zeigt, daß die Ergänzungsabteilung des MiIitärkommandos Wien die

geübte Praxis und die Einhaltung des bezeichneten Übereinkommens verIassen hat und nun

Hern Majewski zum Wehrdienst in Östereich einberufen w ill, obwohl er in DeutschIand

bereits Zivildienst geleistet hat. Darüberhinaus wurde Thomas Gerhard Majewski bei der

Stellung in einer Weise informiert, daß er keinen Wehrdienst mehr in Östereich leisten

müsse, und damit auch kein ZiviIdienstantrag notwendig sei.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1) Auf welcher Rechtsgrundlage wurde Her M. , der bereits in der Bundesrepublik

Zivildienst geleistet hat, in Östereich mit EinberufungsbefehI für den 2.Jänner (Zl. :

777.767/1-2.7/96 v. 16.09.1996) zur Militärdienstleistung in Östereich einberufen?

 

2) Stellt diese Einberufung nicht eine grundlegende Änderung der Anwendungspraxis

und eine Verletzung des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung der

Wehrpflicht dar?

 

3) Wann wurde die Auslegungspraxis bezüglich dieses Übereinkommens geändert und

Zivildienstleistung in einem anderen Staat nicht mehr als ErfüIlung der Wehrpflicht

anerkannt?

 

4) Wann wurde das Übereinkommen mit der Bundesrepublik aufgekündigt?

 

5) Wird mit Staatsbürgern anderer Staaten in gleichgelagerten Fällen ebenso verfahren

wie mit deutsch-östereichischen Doppelstaatsbürgern?

 

6) Hat es bereits andere dem FaIl M. vergleichbare FäIle gegeben?

 

7) Meinen Sie nicht, daß diese östereichischerseits offensichtlich einseitig erfolgte

Aufkündigung des Übereinkommens von gegenseitiger Anerkennung der

Wehrpflichtableistung unter Umständen diplomatische Schwierigkeiten zur Folge

haben wird?

 

8) Meinen Sie nicht, daß diese Auslegung des Übereinkommens von gegenseitiger

Anerkennung der Wehrpflichtableistung zuungunsten der Betroffenen die damit einmal

ZiviI- und einmal Wehrdienst leisten müssen, letztlich auch Östereicher die eine

deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, bald betreffen wird?

 

9) Erachten Sie im Sinne des Gleichheitssatzes den Fall M. , der - geht es nach den

Militärbehörden Östereichs - nun seine Wehrpflicht doppelt abdienen soll, für

gerechtfertigt?

 

10) Her Majewski würde durch die AbIeistung des Wehrdienstes in Östereich nicht nur

doppelt dienen müssen, sondern auch die deutsche Staatsbürgerschaft verIieren.

Erachten Sie diese Vorgangsweise der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos

Wien für angemessen?

 

11) Meinen Sie nicht, daß durch diese Vorgangsweise der Militärbehörden Östereichs,

unter Umständen jetzt auch (nach Amnesty und dem Europarat) die deutsche

Bundesregierung auf die abgeschaffte Gewissensfreiheit für Waffenverweigerer

hierzulande aufmerksam werden könnte, da Her M. im guten Glauben seine

Wehrpflicht aIs Zivildienst bereits erfüllt zu haben, genau nach Verstreichen der

Monatsfrist zur ZivildienstantragsteIlung, den völIig unüblichen und überaschenden

Einberufungsbefehl zugestellt bekommen hat und nun nicht einmal mehr die Chance

hat einen Zivildienstantrag zu stellen?