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der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten,
betreffend Einberufung von Doppelstaatsbürger, der bereits in Deutschland ZiviIdienst
geleistet hat
Seit 16.02.1996 hat Thomas Gerhard Majewski neben seiner deutschen auch die
östereichische Staatsbürgerschaft erworben. Er hat bereits in der Bundesrepublik
Deutschland seinen Zivildienst zwischen 1.09.1994 und 30.11.1995 abgeleistet.
Grundsätzlich haben Deutschland und Östereich das "Übereinkommen über die
Militärdienstpflicht in FäIlen mehrfacher Staatsbürgerschaft (BGBl471/1975) " über die
gegenseitige Anerkennung der Wehrpflicht unterzeichnet. Das heißt, wer in Deutschland
seine Wehrpflicht erfüllt hat, wird in Östereich nicht mehr einberufen, wenn er
Östereicher wird und umgekehrt.
Der FaII Majewski zeigt, daß die Ergänzungsabteilung des MiIitärkommandos Wien die
geübte Praxis und die Einhaltung des bezeichneten Übereinkommens verIassen hat und nun
Hern Majewski zum Wehrdienst in Östereich einberufen w ill, obwohl er in DeutschIand
bereits Zivildienst geleistet hat. Darüberhinaus wurde Thomas Gerhard Majewski bei der
Stellung in einer Weise informiert, daß er keinen Wehrdienst mehr in Östereich leisten
müsse, und damit auch kein ZiviIdienstantrag notwendig sei.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Auf welcher Rechtsgrundlage wurde Her M. , der bereits in der Bundesrepublik
Zivildienst geleistet hat, in Östereich mit EinberufungsbefehI für den 2.Jänner (Zl. :
777.767/1-2.7/96 v. 16.09.1996) zur Militärdienstleistung in Östereich einberufen?
2) Stellt diese Einberufung nicht eine grundlegende Änderung der Anwendungspraxis
und eine Verletzung des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung der
Wehrpflicht dar?
3) Wann wurde die Auslegungspraxis bezüglich dieses Übereinkommens geändert und
Zivildienstleistung in einem anderen Staat nicht mehr als ErfüIlung der Wehrpflicht
anerkannt?
4) Wann wurde das Übereinkommen mit der Bundesrepublik aufgekündigt?
5) Wird mit Staatsbürgern anderer Staaten in gleichgelagerten Fällen ebenso verfahren
wie mit deutsch-östereichischen Doppelstaatsbürgern?
6) Hat es bereits andere dem FaIl M. vergleichbare FäIle gegeben?
7) Meinen Sie nicht, daß diese östereichischerseits offensichtlich einseitig erfolgte
Aufkündigung des Übereinkommens von gegenseitiger Anerkennung der
Wehrpflichtableistung unter Umständen diplomatische Schwierigkeiten zur Folge
haben wird?
8) Meinen Sie nicht, daß diese Auslegung des Übereinkommens von gegenseitiger
Anerkennung der Wehrpflichtableistung zuungunsten der Betroffenen die damit einmal
ZiviI- und einmal Wehrdienst leisten müssen, letztlich auch Östereicher die eine
deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, bald betreffen wird?
9) Erachten Sie im Sinne des Gleichheitssatzes den Fall M. , der - geht es nach den
Militärbehörden Östereichs - nun seine Wehrpflicht doppelt abdienen soll, für
gerechtfertigt?
10) Her Majewski würde durch die AbIeistung des Wehrdienstes in Östereich nicht nur
doppelt dienen müssen, sondern auch die deutsche Staatsbürgerschaft verIieren.
Erachten Sie diese Vorgangsweise der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos
Wien für angemessen?
11) Meinen Sie nicht, daß durch diese Vorgangsweise der Militärbehörden Östereichs,
unter Umständen jetzt auch (nach Amnesty und dem Europarat) die deutsche
Bundesregierung auf die abgeschaffte Gewissensfreiheit für Waffenverweigerer
hierzulande aufmerksam werden könnte, da Her M. im guten Glauben seine
Wehrpflicht aIs Zivildienst bereits erfüllt zu haben, genau nach Verstreichen der
Monatsfrist zur ZivildienstantragsteIlung, den völIig unüblichen und überaschenden
Einberufungsbefehl zugestellt bekommen hat und nun nicht einmal mehr die Chance
hat einen Zivildienstantrag zu stellen?